Alkohol aufm Fahrrad

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Deraed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Alkohol aufm Fahrrad

Ich wurde nach einem Discobesuch aufm Fahrrad mit 1,4 promille (bluttest) erwischt . Die zuständige Polizistin sagte jedoch ich wäre aufallend gewesen und sie werde es auch dem staatsanwalt so mitteilen (meinen kann sie damit eigendlich nur, dass ich schlangenlinien gefahren bin oder ihrer meinung nach zu spät auf ihr signal zum anhalten reagiert habe).
Meine frage ist nun was ich rechtlich zu befürchten habe und wie das sich auf meinen führerschein (bin noch in der probezeit) auswirken kann.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Tjoa ob du besoffen Fahrrad oder Auto fährst ist egal.
Als Farradfahrer bist du genauso an die Regeln gebunden wie als Autofahrer.
Im schlimmsten Fall steht dir also Fahrverbot/Nachschulung bevor.
Lappen weg/zeitweiliges Fahrverbot kann auch kommen.

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich glaub, ganz so ist es dann auch nicht. Meines Wissens stellt das Fahren mit dem Fahrrad bei über 1,09 Promille nicht automatisch den Tatbestand einer Straftat dar, im Ggstz zum Fahren mit dem Auto oder mit der TS, gell Delayer?


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"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

meines Wissen wird nicht zwischen Auto uind Fahrrad unterschieden.
Beides sind Fahrzeuge und hier dürfte die
Straßenverkehrsordnung genauso gelten.

Was aber möglich ist das der Richter seinen Ermessensspielraum nutzt und die Strafe Milder ausfallen lässt.

Wenn ich mich richtig an die Fahrschule errinnere ist Fahrrad ein Fahrzeug wie Auto.

Immerhin hieß es in der Fahrschule auch: "Wenn ihr BEsoffen FAhrrad fahrt kann der Lappen auch weg sein"

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#4
 Von 
Deraed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist so nicht richtig für das fahrrad gelten hier andere bestimmungen (eben das man erst ab 1,6 promille als absolut fahruntauglich gilt)

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Das mit den 1,6 hat eher was mit MPU zu tun. Ab diesem Wert muß man idR dahin.

Was ich jedoch meinte war, daß das Fahren mit 1,1 Promille mit dem Fahrrad noch keine Straftat darstellt, da die Gefährdung anderer nicht so hoch ist, wie mit Auto. Daß heißt es gibt keinen Gerichtsprozeß aufgrund allg. öffentl. Interesses, wie beim Autofahren mit 1,1 oder mehr.


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"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#6
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

;) ,

Straftat ist es immer; Ist aber nur "Vergehen" und kein "Verbrechen".

Ab 1,1 Prom. ist man fürs Autofahren absolut fahruntüchtig; beim Fahrrad erst ab 1,6 Prom..

Dürfte bei klarer Sachlage auf einen Strafbefehl hinauslaufen; Gerichtsverfahren ist natürlich ebenso möglich.

Gruß



-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

-- Editiert von yeti am 07.10.2004 15:15:30

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

eine Straftat stellt das betrunkene Radfahren erst ab 1,6 Promille dar (Dreher-Tröndle, Kommentar zum § 316 StGB ). Ob es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, weiß ich nicht.

Grußvom mümmel

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#8
 Von 
Deraed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

und wie wirkt sich das auf meinen führerschein aus ? Bin ja noch in der probezeit.

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#9
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

@ Mümmel:

Auch eine Ordnungswidrigkeit ist eine Straftat (genereller Begriff für eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung).

* 6-7 Punkte in Flensburg
* Lappen für mehrere Monate weg;
* wg "schwerwiegender Zuwiderhandlung" steht ein besonderes "Aufbauseminar" an (Nachschulung)

...und die Probezeit wird sich um 2 Jahre verlängern.

Keine schönen Aussichten :(

Gruß

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"AND JUSTICE FOR MOST"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

@ yeti

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Straftat? Eine Straftat ist ja wohl ein Verstoß gegen die Strafgesetze, ein Ordnungswidrigkeit offenbar nicht. Würdest Du z. B. behaupten, daß Falschparken eine Straftat ist?

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

aber was macht einer, der mit dem fahrad erwischt wird, und er keinen führerschein hat? wie will man denn den wegnehmen? und punkte in flensburg kann der auch nich bekommen? also wär diese strafe ja mehr als ungerecht und steht ja im gegensatz zum grundgesetz "..alle sind vor dem gesetz gleich..." also muß ja unter alkohol fahrradfahren eine strafe beinhalten, die man allen auferlegen kann. oder seh ich das falsch?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich glaub, da hat jemand das Grundgesetz bisschen falsch verstanden. Das "Alle sind vor dem Gesetz gleich" bezieht sich sind in erster Linie auf die verschiedenen sozialen Schichten und Nationalitäten. Das kann man nicht 1:1 aufs Verkehrsrecht übertragen.

Und auch wenn man keinen Führerschein hat: Den zu machen, nachdem man mit dem Fahrrad erwischt wurde, kann einem schon erschwert werden z.B. durch die Auflage einer MPU.

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Im übrigen: Bei Punkten und Fahrverboten geht es ja um die Frage, ob eine Person sich hinreichend regelkonform verhält, dass die uneingeschränkte Berechtigung gefährlichere Fahrzeuge zu bewegen, vertretbar erscheint. Und darauf hat selbstverständlich auch das Verhalten als Radfahrer oder Fußhänger Einfluß. Eine Person, die sich nicht hinreichend an die Regeln hält, muß dann sich eben auf führerscheinfreie Fahrzeuge beschränken.

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