Alice O2 und die Sonderkündigungsfristen

14. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Alice O2 und die Sonderkündigungsfristen

Hallo
bin neu hier und hoffe auf einen Rat.

Folgendes Problem:

Ich war seit ewigen Zeiten Alice Kunde. Ich habe damals den AOL zu Alice Wechsel und den Alice zu O2 Wechsel mitgemacht. Ich war auch immer sehr zufrieden.

Ich bin am 01.09.2012 umgezogen. Ich wollte meinen Alice Anschluss gerne mitnehmen. Darum habe ich mich auch früh genug gekümmert und mir wurde kurz darauf der neue Anschluss bestätigt. Ich bekam eine neue Rufnummer sowie einen Anschlusstermin (03.09.2012) zugeschickt. Danach passierte gar nicht mehr.
Als ich dann am Anschlusstermin feststellen musste, dass mein Anschluss nicht geschaltet wurde, habe ich mich an die Hotline gewandt (04.09.2012). Dort gab man mir die Auskunft, dass es aus technischen Gründen nun doch nicht mehr möglich sei mir an meiner neuen Anschrift Alice bereitzustellen. Man habe mir aber einen Brief geschickt, wo alles drinstand. Diesen Brief habe ich bis heute nicht erhalten.
Auf nachfragen wurde mir gesagt, dass ich aber meinen bestehenden Anschluss nun noch kündigen müsse, sonst würde das so weiterlaufen (lächerlich).
Am 05.09.2012 habe ich ein Kündigungsschreiben vorab per Fax übermittelt und am selben Tag per Post versendet. Daraufhin passierte erstmal nichts.
Die Rechnung für den Monat September wurde abgebucht.
Ende September wurde dann endlich die Nummer wieder Freigegeben. Im Oktober wurde dann erneut ein Betrag von fast 70 € abgebucht.
Bei der Hotline konnte man mir keine Auskunft dazu geben. Stattdessen bekam ich eine Adresse zum Widerrufen der Rechnungen. Das Tat ich dann auch am 17.10.2012 und bat um Zusendung einer korrigierten Rechnung, da auch noch gerechtfertigte Beträge aus Telefonaten vom August in dem Betrag enthalten waren. Zeitgleich habe ich die beiden Rechnungsbeträge zurückbuchen lassen.

Kurze Zeit später bekam ich einen Anruf der Hotline, die die Aufgabe hatte, mir einen Text aus dem Computer vorzulesen (wieder lächerlich). Sinngemäß: "Wir können Ihren wiederruf nicht akzeptieren, da die Außerordentliche Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten wurde und diese deshalb auch zu zahlen sind. Aus Kulanz würde man mir allerdings 1 Monat erlassen."
Die Hotline konnte natürlich weiter nichts dazu sagen. Ich bat um Rückruf durch einen Kompetenteren Mitarbeiter. Dieser Rückruf wurde mir versprochen, aber kam natürlich nicht.

In meinem Vertrag zum Produkt "Alice Fun Max Flat" steht eindeutig drin Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende.
Aber selbst diese Frist war mir ja gar nicht möglich einzuhalten.
Da ich erst am 04.09.2012 erfahren habe, dass der Anschluss nicht möglich ist, war es mir somit, durch das Verschulden der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, nicht möglich fristgerecht zu kündigen. Ich habe seit dem 01.09.2012 keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen.

Einige Tage nach dem Telefonat bekam ich dann zwei Mahnungen. Und einen Tag später ein Schreiben mit einer Stellungnahme zu meinem Wiederspruch (selber Inhalt wie Telefonat).

Daraufhin habe ich erstmal erneut gegen die Rechnungen sowie die beiden Mahnungen wiederspruch eingelegt und erneut zu dem Schreiben Stellung genommen. Unter anderem habe ich auch auf die Kündigungsfrist von 4 Wochen hingewiesen. Das war am 09.11.2012.
Darauf habe ich noch keine Antwort erhalten.

Gestern kam dann eine weitere Mahnung mit Androhung eines Inkassounternehmens. Die Hotlinemitarbeiter konnten mich auch heute nicht zu einem fähigen Mitarbeiter durchstellen.

Wie sollte ich mich verhalten? Leider war ich so dumm und habe keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

liebe Grüße
benuildo

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde zunächst schriftlich dem Einschalten eines Inkassounternehmens, sowie das Stellen eines Mahnbescheides mit Verweis auf Schadensminderungspflicht untersagen und auf den rechtsweg verweisen. Genauso wie das Melden an Auskunfteien, wie beispielsweise Schufa. Ankündigen, dass man weitere Schreiben unbeantwortet lässt, auch die Schreiben eines etwaigen Anwalts.

Man muss hierbei zunächst sagen, dass der Provider im Recht scheint (BGH, Az. III ZR 57/10 ). In meinen Augen gibt es aber einen wichtigen Umstand:
Der Provider hat dir zunächst alles bestätigt, dir einen Anschlusstermin, eine neue Rufnummer u.ä. zugeschickt.
Das ist wesentlich denn damit wird aus dem Fall eines von dir verantworteten Umzugs plötzlich ein Vertragsbruch von O2 wegen Nicht-Bereitstellung des (neuen) Anschlusses. Wenn sie dir eine Bestätigung zuschicken, dass alles klappt und dies nicht widerrufen, wird dies Vertragsbruch.

Ich sehe zwei Möglichkeiten: Fristlose Kündigung wegen Nicht-Einhaltens der versprochenen Leistungsbereitstellung oder Einbehalten von 100% der Gebühren wegen Nicht-Bereitstellens der versprochenen Leitung bis die reguläre Kündigung greift.

Also. Umzüge für sich genommen sind des Kunden Verantwortung. Hier hat auch der Kunde das Risiko zu tragen, dass Dienste damit nicht mehr bereit gestellt werden. Manche Provider räumen in den AGBs für den Kunden Sonderkündigungsrechte ein. Wenn dies bei Alice so war, gilt dies auch nach wie vor für dich. Bei O2 gibts das scheinbar nicht.

Durch das Versprechen, dass dir der neue Anspruch bereitgestellt werden kann, hat aber O2 den schwarzen Peter, nicht mehr du.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Volle Zustimmung zu den obigen Ausführungen.

Ich sehe aber noch eine 3. Argumentation:
Mit dem Umzugsauftrag ist eine eindeutige Willenserklärung für die Beendigung des Vertrages am alten Wohnsitz zugegangen. Das die bekannt chaotischen Prozesse bei Alize nicht klappen ist normal. Jedenfalls würde ich den Umzugsauftrag als Kündigung auslegen!

Schau Dir aber den DSL-Vertrag genau an. Nicht das es ein 12/24-Monatsvertrag ist, bei dem tatsächlich 3 Monatsbeträge berechnet werden können.

Jammern im O2-Forum-DSL soll auch manchmal die Qualen mit Inkasso reduzieren ... ;)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort. Das klingt doch erstmal ganz gut.

Wie ist das? O2 behauptet ja sie hätten mich informiert. Ich habe aber keinen Brief erhalten, sonst hätte ich mich ja sofort gekümmert um die Frist einzuhalten. Sind die eigentlich verpflichtet mich auf einem bestimmten Weg zu Informieren? Per Telefon, Post, Einschreiben etc. ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Beweislast des Zuganges liegt erst mal bei Alize. Wahrscheinlich kam das als Mail (Spam?). Kann Dir egal sein, da unabhängig vom Transportweg der Zugang von O2 nachzuweisen ist! Nur Einschreiben oder GV sind glaubhaft zu machen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich hab grad mal schnell einen Screenshot meines Tarifes aus meiner Alice Lounge gemacht. Da steht eindeutig 4 Wochen zum Monatsende.

Da ich zu Hause immernoch kein Internet habe, kann ich mich erst morgen wieder melden.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mit dem Umzugsauftrag ist eine eindeutige Willenserklärung für die Beendigung des Vertrages am alten Wohnsitz zugegangen <hr size=1 noshade>

Leider greift die laut BGH nicht uneingeschränkt. Dem Provider steht hier ggf. ein Schadensersatz zu. Ist leider so. Wenn also vertraglich nichts bzgl. Umzugs geregelt ist und der Provider am neuen Wohnort nichts anbietet, hat man eigentlich laut Provider die Möglichkeit bis zum Ende der regulären Laufzeit Schadensersatz zu fordern. Die Provider machen es nicht bzw. verlangen bestenfalls eins zwei Monate, weil sie ja selbst einsehen: "Umzug, wir können nicht liefern, also fordern wir auch nicht die kompletten Gebühren".

Ajo, wenn dem so steht mit den 4 Wochen zum Monatsende greift wiederum das, was Mr.Cool sagte. Durch den Umzug hast du deine Willenserklärung abgegeben. Wenn du also schon vor 2 Monaten deinen Umzug angekündigt hast, du also die Möglichkeit gehabt hättest bei Nicht-Bereitstellung fristgerecht zum Umzugstermin zu kündigen, ist auch keinerlei Schadensersatzanspruch feststellbar.

quote:<hr size=1 noshade>O2 behauptet ja sie hätten mich informiert. <hr size=1 noshade>

Das heisst, sie haben dich einmal informiert, wann aufgeschaltet wird und wie die neue Rufnummer ist und ein zweites Mal, dass es doch nicht klappt?
Ich empfehle ansonsten hier dann §242 BGB . Du konntest mit erstem Schreiben davon ausgehen, dass alles klappt. as zweite ging dir nicht zu. Selbst wenn es eine eMail war. Wenn die Information zu knapp erfolgte, dürfte hier §242 BGB greifen und zudem ist jemand, der im Umzugsstress ist, nur bedingt gut erreichbar, insbesondere an den Umzugstagen selbst. eMails und Co. sind da nicht aussagekräftig.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Jetzt irritierst Du mich aber:

quote:
Wenn also vertraglich nichts bzgl. Umzugs geregelt ist und der Provider am neuen Wohnort nichts anbietet, hat man eigentlich laut Provider die Möglichkeit bis zum Ende der regulären Laufzeit Schadensersatz zu fordern.


Vermutlich nur in Bezug auf altes Recht gemeint. Aktuell gilt:
TKG: §46(8)
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Auch das wäre nur das Maximum bei 12/24-Monaten Laufzeit. Bei 1 Monat Kündigungsfrist sollte das besser aussehen. Nicht von Ali?e veräppeln lassen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"



-- Editiert Mr.Cool am 14.11.2012 18:45

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

So guten morgen.
Ich habe hier mal ein Schreiben vorbereitet. Werde es dann per Einschreiben an Alice schicken. Ich hoffe das geht so in Ordnung.

Ihr Schreiben vom 07.11.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit untersage ich Ihnen die Einschaltung eines Inkassounternehmens sowie das stellen eines Mahnbescheides und verweise auf Ihre Schadensminderungspflicht.
Des weiteren untersage ich die Weitergabe jeglicher Daten und Informationen an Auskunfteien.

Bis zur vollständigen Klärung der Sachlage Ihrerseits werde ich weitere Schreiben von Ihnen sowie Anwaltsschreiben und Schreiben Ihres Inkassopartners unbeantwortet lassen.


Mit freundlichen Grüßen


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Vermutlich nur in Bezug auf altes Recht gemeint. Aktuell gilt:
TKG: §46(8)V

Oha. Vielen Dank für die Info.
Also. Zur Erläuterung: Diesen Passus gibt es seit 10.5.2012. Ab und zu machen unsere Damen und Herren in Berlin doch mal sinnvolle Sachen. Insofern logisch, dass das BGH in 2010 noch anders urteilte.

Da du erst September diesen Jahres umgezogen bist, gilt auch dieser neue Passus.

Das heisst zusammengefasst, du hast nun drei gute Gründe, warum du nicht zahlen brauchst:
1. 4 Wochen Kündigungsfrist im Alice-Vertrag wonach du bei Kenntnis einer Nicht-Bereitsstellung problemlos ordentlich hättest kündigen können.
2. Vertragsbruch durch O2 wonach der Anschluss wirksam versprochen aber niemals geschaltet wurde
3. TKG §46(8), wonach du ebenfalls schon rechtzeitig hättest dein "Sonderkündigungsrecht" aussprechen können, wenn dir bekannt gewesen wäre, dass keine Schaltung möglich sein würde.

Alle drei haben als Grundlage, dass dir der Anschluss versprochen wurde.


-- Editiert mepeisen am 15.11.2012 12:59

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#10
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen,

so es hat sich nach langem Warten wieder was getan. Gestern kam ein Schreibem vom Inkasso Büro. Der geforderte Betrag hat sich mittlerweile verdoppelt.

Ich denke ich werde jetzt nicht darauf reagieren. Das hatte ich ja auch angekündigt.

Womit kann ich jetzt als nächstes rechnen? Wann steht der Schlägertrupp vor meiner Tür?

Sollte ich vielleicht mal eine Kopie des von mir unterschriebenen Vertrages anfordern? Wenn O2 sich so sicher ist, im Recht zu sein, dann sollten Sie mir das ja auch beweisen können. Oder mache ich jetzt wirklich einfach gar nichts mehr?

Ist es richtig, alles was nicht per Einschreiben kommt, gilt als nicht zugestellt, bzw. da kann ich behaupten es nicht erhalten zu haben?

Gruß
benuildo

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep Cool!
Der Inkassoterror läuft, egal was Anlaß ist und ob berechtigt oder nicht. Erst vor einer Klage wird die Sachlage geprüft um keine Bauchlandung zu erleben. Sachargumente sind meist sinnlos, da die keiner prüft.

Es macht allenfalls Sinn einmalig in möglichst knappen+knackigen Worten die Lage zu beschreiben wie "Vertrag mit monatlichem Kündigungsrecht, Kündigung ist nachweisbar u. fristgerecht A. zugegangen - sämtliche Forderungen unberechtigt"
Ob man damit heutzutage ausreichend Zweifel aufkommen lässt ist allerdings abhängig vom IKB.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo da bin ich wieder.

Der gerichtliche Mahnbescheid ist nun da. Ich werde diesen nun ausgefüllt zurücksenden.

Ist es richtig, dass damit dann das Gerichtsverfahren eröffnet wird?

Wie gehts jetzt weiter? Muss ich nun Beweise vorlegen, oder liegt die Beweislast beim Kläger?

Gruß
Benuildo

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es wird nur dann ein Verfahren veranlasst, wenn man das für sinnvoll und erfolgversprechend hält. Jetzt prüft man erst genau und wird hoffentlich kapieren was Sache ist.

Beweisen muß immer der, der etwas behauptet bzw. der etwas will. :grins:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, ich dachte nur, weil in dem Mahnbescheid folgender Satz steht:

Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht ... . An dieses Gericht, ..., wird die Sache im Falle eines Wiederspruchs abgegeben.

Aber ist ja auch eigentlich egal, solange ich im Recht bin.

Gruß
benuildo

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Beim Antrag eines Mahnbescheids kann man ankreuzen, dass bei Widerspruch automatisch Klage erhoben wird. Im Endeffekt aber ist das reichlich egal. Wenn der Gegner Klage erhebt ohne sich das nochmal genau anzuschauen, ist das sein Privatvergnügen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
benuildo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo ich wollte mich nochmal melden und erzählen wie die Sache weiter gelaufen ist.

Ich habe damals den Mahnbescheid ausgefüllt und zurückgesendet und allen Forderungen Wiedersprochen.

Mitte Juni habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen in dem erklärt wird, dass das Verfahren vom Mahngericht Coburg an das für mich zuständige Amtsgericht abgegeben wurde.

3 Wochen später habe ich dann vom zuständigen Amtsgericht bescheid bekommen, dass die Klage zurückgenommen wurde.

Ich weiß, das heist nicht, dass generell auf die Ansprüche verzichtet wird, aber es sieht doch ganz gut aus.

Danke an alle, die mir gute Tipps gegeben haben und mir Mut gemacht haben.
Und an alle in einer ähnlichen Situation, Lasst euch nicht verarschen und lasst es einfach drauf ankommen.

Ich hoffe die Sache ist jetzt damit erledigt.

Frage zum Schluss.
Kann ich eigentlich jetzt Schmerzensgeld verlagen, wegen dem ganzen Psychischen Druck, dem ich jetzt ca. ein halbes Jahr ausgesetzt war? Und die Hotline und Portokosten, kann ich doch sicher auch verlangen oder?

Danke nochmal!

Gruß
benuildo

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
3 Wochen später habe ich dann vom zuständigen Amtsgericht bescheid bekommen, dass die Klage zurückgenommen wurde.

Danke für diese Erfolgsmeldung! Gratuliere!
Bestätigt uns auch wieder sehr schön den Terror, den die Mobilfunker da unberechtigt abziehen. Leider sieht es mit Schmerzensgeld und Schadensersatz schlecht aus. Eine kleine Genugtuung bleibt doch durch das gewonnene Verfahrfen und das alle Kosten von der Gegenseite zu tragen waren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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