Aktuelle Mahnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Gewerbeauskunft-Zentrale, GWE, Hofheinz, Mahnbescheid, Widerspruch
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Vorsicht vor Mahnbescheiden durch Rechtsanwalt Hofheinz

Die Gewerbeauskunft-Zentrale ist derzeit nicht untätig sondern beantragt aktuell durch ihren Rechtsanwalt Herrn Hofheinz gerichtliche Mahnbescheide vor dem Amtsgericht Hagen gegen eigene „Kunden“.  Diese umfassen nach unseren Informationen immer nur die Forderung aus dem ersten Vertragsjahr in Höhe von € 569,06.

Der Rat vieler Handwerkskammern, Anwälten und auch von uns, hier die Zahlungsforderungen der GWE zu ignorieren, stellt sich jetzt aufgrund der vermehrten Mahnbescheide in einem anderen Licht dar. Dennoch vertreten wir weiterhin die Ansicht, dass die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht gerechtfertigt ist.

Erst im Juli hat der BGH in einer vergleichbaren Angelegenheit folgendes entschieden:

„Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11).

Den in dem Urteil aufgeführten Argumenten sollte sich auch ein Amtsgericht nicht verschließen. Eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht; trotzdem raten wir, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und mit den entsprechenden Argumenten und Hinweisen auf die aktuellen weiteren Gerichtsentscheidungen gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale vorzugehen. Mit einer guten Vorbereitung sollten diese Gerichtsverfahren eigentlich gewonnen werden.

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