Aktuelle Abmahnwelle durch U & C wegen Pornofilmen auf RedTube: Dreamtrip, Glamour Show Girls, Amanda´s secrets

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Urmann und Collegen mahnen derzeit im Auftrag von The Archive AG Streaming von Erotikfilmen auf RedTube ab.

1. Wer mahnt ab?

Dieser Artikel richtet sich an diejenigen, die in den letzten Tagen eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei U+C wegen Streaming von Erotikfilmen auf RedTube erhalten haben. Hier geht es insbesondere um die Filme Dreamtrip, Glamour Show Girls, Amanda´s secrets.

Seit längerem ist es ruhig um die Kanzlei U+C aus Regensburg geworden. Es handelt sich um alte Bekannte aus dem „Abmahngeschäft". Seit einigen Tagen verschickt diese Kanzlei in großen Mengen Abmahnungen wegen Streamings im Zusammenhang mit Pornofilmen. Neu ist, dass es diesmal nicht um Abmahnungen im Zusammenhang mit Tauschbörsen geht, sondern um ein Streamingportal. Offenbar wollen die U+C Rechtsanwälte ein neues „Geschäftsfeld" eröffnen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordern die Abmahner?

Der Empfänger der Abmahnung wird von den U+C Rechtsanwälten aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 250.- € zu zahlen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der U+C Rechtsanwälte erhalten haben, kann ich Ihnen nur dringend anraten, weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, noch die geforderten 250.- € anstandslos zu zahlen.

3. Wie sollte ich im Fall einer Abmahnung reagieren?

Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen.

Wie bereits angedeutet sollten Sie bitte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung (das kann nicht oft genug betont werden) unterschreiben und auch nicht die geforderten 250.- € zahlen.

Ihr Fall müsste erst einmal fachmännisch geprüft werden, um überhaupt herauszufinden, welche Reaktion die richtige ist. Sofern Ihnen nämlich kein Vorwurf gemacht werden kann, brauchen Sie gar nicht zu reagieren.

Es spricht vieles dafür, dass die Abmahnungen in der derzeitigen Form unwirksam sind. So sieht § 97a Abs. 2 S. 2 UrhG , dass die Abmahnung unwirksam ist, sofern bestimmte Pflichtangaben nicht enthalten sind.

Gem. § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG hat die Abmahnung in klarer und verständlicher Weise

wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht." (Originalgesetzeswortlaut)

Dieser Anforderung genügen zumindest die mir derzeit vorliegenden Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte für die RedTube-Streaming-Abmahnungen nach meiner Auffassung nicht, da in der Abmahnung nicht hinreichend über die Tragweite der Unterlassungserklärung aufgeklärt wird. So wird z.B. nicht angegeben, dass diese Unterlassungserklärung einem Schuldanerkenntnis gleichkommt und auch Schadensersatz enthalten ist, was grundsätzlich nicht in eine Unterlassungserklärung mit aufgenommen werden muß.

Es gilt aber zu beachten, dass es noch keine verbindliche Rechtsprechung zu diesem Thema gibt, so dass die Abmahnung trotzdem ernst genommen und von einem fachkundigen Anwalt im Einzelfall individuell geprüft werden sollte. Hierfür steht Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne zur Verfügung.

4. Erste Hilfe-Programm bei Abmahnungen

1. Kontakt zur Gegenseite vermeiden!

2. Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist vollständig ignorieren!

3. Fristen beachten!

4. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Wenn auch Sie Opfer einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen Streaming von Erotikfilmen auf RedTube geworden sind, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, vertrete ich Sie gerne bundesweit.

Oberstes Gebot ist es aus meiner Sicht, dass Sie nichts oder zumindest nicht den von den Abmahnern geforderten Betrag zahlen.

Kontaktieren Sie mich doch einfach für ein kostenloses Erstgespräch, um mir Ihren ganz persönlichen Fall zu schildern. Ein Kostenrisiko gehen Sie hierbei nicht ein, da Sie nach dem Erstgespräch ganz in Ruhe entscheiden können, ob ich Ihnen weiter helfen darf.

Gerne biete ich Ihnen meine anwaltliche Leistung zum fairen Pauschalpreis an. Hiervon ist die gesamte außergerichtliche Abwicklung Ihres Falles umfasst.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages. Fragen Sie gerne unverbindlich per E-Mail oder Telefon nach.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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