Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnungen, Doppelabmahnung, Waldorf, Werk
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Momentan viele Doppelabmahnungen

Aktuell werden in unserer Kanzlei zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vorgelegt. Wie auch in anderen Abmahnangelegenheiten verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Die Beträge enthalten jeweils einen Anteil an Anwaltskosten sowie einen Posten für den Schadenersatz.

Die Besonderheit bei den momentan vermehrt vorgelegten Abmahnungen ist nun, dass die Abmahnungen sich nicht auf ein einzelnes geschütztes Werk beziehen, sondern immer mindestens zwei Filme, zwei Alben oder  zwei Hörbücher betreffen. Anders als sonst ist daher der Schadenersatz auch mit einem höheren Betrag angesetzt.

Wichtig ist, dass auf die ausgesprochene Abmahnung in jedem Fall reagiert wird werden muss. Es sollte aber keinesfalls die vorgelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, da diese als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Auch sollte davon abgesehen werden, eine Zahlung an die Kanzlei zu leisten. Unserer Erfahrung nach sind die Beträge in jedem Fall zu hoch angesetzt.

Nach Möglichkeit sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, bei deren Formulierung Ihnen ein Anwalt behilflich sein sollte. Ob eine Zahlung erforderlich ist, richtet sich stets nach dem Einzelfall. Auch in denjenigen Fällen, in denen der Anschlussinhaber für den Rechtsverstoß verantwortlich ist, lassen sich jedoch unserer Erfahrung nach deutliche Reduzierungen aushandeln.