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Akteneinsicht bei einer Behörde
Akteneinsicht bei einer Behörde
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, Tel: 0241 - 53809948, Fax: 0241 - 538099489
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht
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Akteneinsicht bei einer Behörde enthält folgende Leistung:
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Überblick
Sie haben das Recht, Einsicht in die Verfahrensakte zu Belangen ihrer eigenen Person betreffend bei allen deutschen Behörden zu nehmen.
Ich beantrage für Sie nach Vollmachtserteilung die Akteneinsicht zur Überlassung der Aktenunterlagen in meine Kanzleiräume und fertige davon eine vollständige digitale Kopie dieser an. Der Festpreis in Höhe von 70 Euro bezieht sich auf Aktenunterlagen bis zu einer Blattzahl von maximal 160 Blatt.
Ist die Akteneinsicht vor Ort bei der Behörde einzusehen, können weitere Kosten, wie Fahrtkosten und andere Reisekosten nebst einer Stundenpauschale auf Sie zukommen.
Sollten Sie eine Kopie in Papierform wünschen, entstehen weitere Kosten. Die Kopierkosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zzgl. der Versandkosten per Deutscher Post AG bzw. DHL.
Ich beantrage für Sie nach Vollmachtserteilung die Akteneinsicht zur Überlassung der Aktenunterlagen in meine Kanzleiräume und fertige davon eine vollständige digitale Kopie dieser an. Der Festpreis in Höhe von 70 Euro bezieht sich auf Aktenunterlagen bis zu einer Blattzahl von maximal 160 Blatt.
Ist die Akteneinsicht vor Ort bei der Behörde einzusehen, können weitere Kosten, wie Fahrtkosten und andere Reisekosten nebst einer Stundenpauschale auf Sie zukommen.
Sollten Sie eine Kopie in Papierform wünschen, entstehen weitere Kosten. Die Kopierkosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zzgl. der Versandkosten per Deutscher Post AG bzw. DHL.
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