Airbags im Internet

1. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ralf B.
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Airbags im Internet

Hallo, habe da mal eine allgemeine Frage zum Thema gebrauchte Airbags im Internet. Ich habe gehört das es Strafbar ist wenn man gebrauchte Airbags verkauft. Stimmt das und wo steht dieses geschrieben bzw. auf welches Gesetz beruht dieses verbot.
Mfg aus HH

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Mir fällt auf Anhieb nicht ein, wonach ein Verkauf von (gebrauchten) Airbags GRUNDSÄTZLICH verboten sein soll.

Das Problem ist allerdings mE, dass Airbags inzwischen sehr häufig Objekt der Begierde von Autoschiebern sind, die verunfallte Wagen (speziell der Oberklasse) günstig wiederaufbauen und dafür (falls die Airbags ausgelöst sind) geschlossene Airbags benötigen. Diese werden von den Herstellern aber nur an autorisierte Händler verkauft, so dass diese Quelle für die beschriebenen Kreise ausscheidet. Vor diesem Hintergrund liegt natürlich beim Verkauf "gebrauchter" Airbags der Verdacht nahe, dass es sich um Hehlerware handelt - und deren An- und Verkauf ist in der Tat nach § 259 StGB strafbar!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

ein schrotthändler bei uns in der nähe wirft die teile immer auf nen haufen und alle paar wochen werden die dann weggebracht. ob die entsorft werden oder ob die nach überprüfung wieder in umlauf kommen weiß ich aber nicht. aber ein arbeiter dort hat mir mitgeteilt dass er keine airbags rausgeben darf.

mfg
chronoton

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Was oft vergessen wird:

Airbags haben einen Treibsatz (wird bei Kollision gezündet und bläst den Airbag blitzschnell auf), der den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes unterliegt, ähnlich wie pyrotechnische Artikel. Zumindest wer gewerblich damit umgeht, braucht eine Erlaubnis, muß die entsprechenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einhalten usw.

Ausgebaute Airbags müssen fachgerecht entschärft (also kontrolliert gezündet) werden, bevor sie verschrottet werden. Kein Wunder, daß sie nicht einfach rausgegeben werden.

Vom Grundsatz her sollte dies den Verkauf von privat an privat nicht berühren - aber ich würde mit so einem Ding schon aus Sicherheitsgründen lieber nicht rumhantieren.

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