Hallo!
Meine Tochter ist im Kindergarten von einem Zahnarzt untersucht worden.
Der Termin wurde nicht angekündigt, ich wurde nicht als Erziehungsberechtigter informiert oder um Erlaubnis gefragt. Ich habe auch kein Ergebnis der Untersuchung bekommen. Ich habe gestern durch Zufall erst von dem , vor 3 Wochen stattgefundenen ,Arztbesuch erfahren.
Im Kindergartenvertrag ist nicht bezüglich ärztliche Präventivmaßnahmen vermerkt.
Ist das so rechtens?
Gruß
Danger
-- Editiert DangerSeeker666 am 08.12.2011 09:39
Ärztliche Untersuchung im Kindergarten
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ob es rechtens ist, kann ich nicht sagen, aber da es sich nur um eine Kontrolle gehandelt hat, sollte es doch kein Problem für die Eltern sein.
Sicherlich würde ich mir als Elternteil wünschen, dass man im voraus informiert wird und auch über das Ergebnis der Kontrolle.
Das kann man aber doch sicherlich mit der Kindergartenleitung klären.
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quote:
da es sich nur um eine Kontrolle gehandelt hat, sollte es doch kein Problem für die Eltern sein
Manche Leute haben ja "aus Prinzip" mit so ziemlich allem ein Problem.
Rein dogmatisch ist die Frage natürlich berechtigt; man könnte "zahnärztliche Untersuchung" ja auch spaßeshalber mal durch "gynäkologische Untersuchung" oder "Röntgenuntersuchung" ersetzen...
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Hallo,
ich denke nicht, dass dies ein Problem für dich darstellen sollte, dass deine Tochter von einem Zahnarzt untersucht wurde. Wieso auch? Es gehört, wie auch in der Grundschule dazu und wird vom Gesetzgeber geregelt. Allerdings wundert es mich schon, dass du davon erst 3 Wochen später erfährst. Normalerweise unterhält man sich doch mit seinem Kind über den Tagesablauf, was im Kindergarten passiert ist. Hier sehe ich doch einige Fehler in der Kommunikation mit deiner Tochter. Vielleicht solltest du daran mal arbeiten.
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