Ärger wegen Kinderlärm/Getrampel

11. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Blumenwiese04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger wegen Kinderlärm/Getrampel

Guten Morgen,

wir haben seit nun fast einem Jahr Streit mit den Nachbarn die unter uns wohnen. Anfangs kamen die Beschwerden noch in eher freundlicher Art und Weise, doch das änderte sich sehr schnell und es wurde unfreundlich, nahezu respektlos und cholerisch. Mittlerweile fühlen wir uns schon total in unserem alltäglichen Leben eingeschränkt. Ständig versucht man "lautlos" durch die eigene Wohnung zu "wandeln". Unser ca. 18 Monate alter Sohn ist allerdings noch viel zu klein, um leise aufzutreten, oder zu verstehen, dass er sich beim Umziehen/Windeln wechseln/Spielen etc. leiser verhalten soll. Das haben wir nun schon des Öfteren versucht den Nachbarn, und auch bei Gesprächen mit den Vermietern, zu erklären. Allerdings kommen immer wieder neue Beschwerden zum gleichen Thema. Das "Getrampel" unseres Sohnes. Ich habe mittlerweile keinen Nerv mehr darauf. Auf einen Gesprächsvorschlag unsererseits wurde ebenfalls nie eingegangen. Nun werden wir nur noch schief angeguckt, obwohl wir uns nie irgendwas zu Schulden kommen lassen haben. Wir haben einzig und allein einen kleinen Sohn. Und Kinder hört man nunmal...
Kann man eigentlich irgendwas tun von unserer Seite aus? Ich nenne es schon fast Psychoterror...

Danke im Voraus!

Ärgert der Nachbar?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenig. Ihr lebt in einem hellhörigen Haus. Man kann niemandem verbieten, einen schief anzugucken. Was man tun könnte, aber nicht muss, das ist vielleicht in der eigenen Wohnung durch entsprechende Bodenbeläge für einen gewissen "Schallschutz" zu sorgen. Und dafür, dass das Kleine ab einer bestimmten Zeit nicht mehr durch die Wohnung donnert, und vor einer bestimmten Zeit nicht. Das geht auch bei ganz Kleinen. Bei mir war seinerzeit die Grenze in der Früh bei 7.00 Uhr, und am Abend so zur Tagesschauzeit. Das funktioniert nach meiner Erfahrung und ist auch pädagogisch sinnvoll.

Und ansonsten muss der Nachbar das Kindesgetrappel ertragen.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kann man eigentlich irgendwas tun von unserer Seite aus?

Nö.
Genauso wie die Bewohner unter euch den Kinderlärm nicht verbieten können, könnt ihr denen nicht verbieten unfreundlich/respektlos/cholerisch zu sein ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Blumenwiese04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu den Zeiten: Unser Sohn schläft von 19Uhr bis 07Uhr und dann nochmal von 11:30Uhr bis 14Uhr!
Wir haben ein paar dicke Teppiche in der Wohnung liegen. Vor allem dort, wo er sich am meisten zum Spielen aufhält.
Was mich zudem viel eher stört ist, dass von uns verlangt wird TROTZDEM noch ruhiger zu sein und andersherum hören diese Leute dann so laut Musik, dass wir hier Liederraten spielen könnten. Und das kommt nicht nur von unten, sondern mittlerweile auch von ihren Verbündeten über uns.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ständig versucht man "lautlos" durch die eigene Wohnung zu "wandeln".

Ganz ehrlich? Lasst das.
Ihr habt das Recht die Wohnung ganz normal zu nutzen, euer Sohn auch.



Zitat:
Kann man eigentlich irgendwas tun von unserer Seite aus?

Ja, lebt wieder normal in eurer Wohnung und ignoriert die Miesepeter von unten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Blumenwiese04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Ständig versucht man "lautlos" durch die eigene Wohnung zu "wandeln".
Ganz ehrlich? Lasst das.
Ihr habt das Recht die Wohnung ganz normal zu nutzen, euer Sohn auch.



Zitat:Kann man eigentlich irgendwas tun von unserer Seite aus?
Ja, lebt wieder normal in eurer Wohnung und ignoriert die Miesepeter von unten ...


Super Einstellung. Das sagen uns so viele Freunde und Familienmitglieder... Aber ich halt das langsam nervlich kaum noch aus ehrlich gesagt. Dabei bin ich sonst nicht so zart besaitet. Sobald wir etwas neues finden, das passt, wollen wir umziehen. Allerdings scheint das noch etwas zu dauern.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
andersherum hören diese Leute dann so laut Musik, dass wir hier Liederraten spielen könnten. Und das kommt nicht nur von unten, sondern mittlerweile auch von ihren Verbündeten über uns.

Spies umdrehen.
Falls innerhalb der Ruhezeiten, detailliertes Lärmprotokoll führen, notfalls Polizei/Ordungsamt rufen und Miete mindern ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Blumenwiese04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:andersherum hören diese Leute dann so laut Musik, dass wir hier Liederraten spielen könnten. Und das kommt nicht nur von unten, sondern mittlerweile auch von ihren Verbündeten über uns.
Spies umdrehen.
Falls innerhalb der Ruhezeiten, detailliertes Lärmprotokoll führen, notfalls Polizei/Ordungsamt rufen und Miete mindern ...


Das Problem ist: Die beschweren sich ausserhalb der Ruhezeiten und sind ebenso auch ausserhalb der Ruhezeiten laut... wahrscheinlich extra ^^

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#8
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Mietrecht: Kinder im Mietshaus

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2003, Az: VIII ZR 244/02 sehr eindeutig und ausführlich zur Frage der Lärmbelästigung durch Wohngeräusche (Kinder) im Mietrecht geäußert:

Die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind danach in einem Mietshaus hinzunehmen; hierzu gehört auch üblicher Kinderlärm, die von Kindern der Mieter ausgingen. Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sondern nach den Wohn- und Lebensbedingungen sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern. Die Mieter haben gegenseitig keinen Unterlassungsanspruch bei üblichem Kinderlärm in Mehrfamilienhaus. AG Kassel, Urteil vom 23. April 1991, Az: 872 C 855/91 ; WuM 1991, 558-559.
Habe das einfach "ergoogelt"

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#10
 Von 
Blumenwiese04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Goldgräber):
Zitat:Kann man eigentlich irgendwas tun von unserer Seite aus?
Leiser sein, andere schaffen das auch.


Wir sind leise! Und unser Sohn darf durch unsere Wohnung laufen und auch ganz normal spielen! Ist schließlich sein zu Hause und ausserdem ist er erst knapp 18 Monate alt! Das ist das einzige was anscheinend total stört.

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#11
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 178x hilfreich)

Das kenne ich leider auch. In meinem Fall (beide Parteien Mieter in Mehrfamilienhaus) haben wir uns schnell von uns aus an die Wohnungsverwaltung gewandt mit der Information, dass sich durch unsere Kinder hier vielleicht ein Problem entwickeln kann. Das wurde uns (als "Lärmverursacher") positiv angerechnet. Sicherheitshalber unternahmen wir noch alles aus unserer Sicht zumutbare, um die Belästigung so gering wie möglich zu halten.

In einem Fall habe ich die Nachbarn gebeten, mir das Getrappel in ihrer Wohnung anhören zu dürfen, was ich dann auch durfte. Da konnte ich mir selbst ein Bild machen. Für mich war es zwar hörbar, aber nicht störend.
Die Aussage meiner Nachbarin: "Kaum will man was hören, machen die Mäuse (Anm.: Die Familie hatte zwei zahme Mäuse im Käfig, die just in diesem Moment begannen, in ihrem Laufrad zu toben.) Krach." war also schon aussagekräftig in Hinsicht auf die "Lautstärke".

Was ich damit sagen will ist, das "Krach" eine sehr subjektive Einschätzung ist. Das sollte auch gegenüber der Hausverwaltung klargestellt werden.

Unter Moderation der Hausverwaltung kam es dann auch noch zu einem Gespräch.
Unsere Nachbarn hatten nach anwaltlicher Beratung die Miete gekürzt und ein Lärmprotokoll geführt. Auf meine Nachfrage in diesem Gespräch bestätigten sie, dass der dort vermerkte Lärm nur von uns kommen konnte und mit dem oft angemahnten Lärm identisch war. Besonders an den Weihnachtsfeiertagen sei dies als extrem störend empfunden worden.
Etwas peinlich war es dann als ich nachweisen konnte, dass wir über die Feiertage im Weihnachtsurlaub gewesen waren. Damit war das Thema dann endgültig durch und sie suchten sich kurze Zeit später eine andere Wohnung.

Mit den Nachmietern gab es in all den Jahren nie Probleme.

Wie gesagt: Lärm ist subjektiv. Euer Kind macht nichts Falsches!

Mein Rat:
Wendet Euch offensiv (und schriftlich) an die Hausverwaltung und schildert eure Sicht. Auch das ihr immer wieder das Gespräch gesucht habt. Schlagt (schriftlich) einen Vororttermin bei den Nachbarn vor, bei dem der kleine Racker oben mal richtig Rabatz machen darf, damit sich jeder ein Bild machen kann, worüber man im schlimmsten Fall eigentlich redet.
Sprecht die Hausverwaltung an, ob sie bei eurem Eigentümer wegen Lärmschutzmaßnahmen (Trittschalldämmung; Bodenbelag statt Laminat etc.) nachfragt. Zeigt also, da ihr Euch ohnehin damit beschäftigen müsst, stets guten Willen. Aber stellt auch dar, dass ihr nicht durch die Wohnung schweben könnt.
Es gilt zu vermeiden, dass hier ggf. Miete gemindert und Euch durch den Eigentümer der Wohnung als Schadensersatz in Rechnung gestellt wird. Unabhängig von den Erfolgsaussichten eines solchen Begehrens ist es für Euch zumindest unnütz und nervig.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wir haben das mit unseren Kindern auch durchgemacht, am Ende habe ich unter dem Psychoterror so gelitten, dass wir in eine Erdgeschosswohnung umgezogen sind.

Damit war das Problem gelöst und meine Nerven konnten sich erholen. Auf Dauer vielleicht die nervenschonendste Variante.

Man kann natürlich auch sagen "warum sollten WIR umziehen?" - Es hängt davon ab, was Sie sich und Ihrer Fmiloe zumuten wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Doitschland Doitschland !

Kinder sollen bitte produktiv und leise sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TochterX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Ständig versucht man "lautlos" durch die eigene Wohnung zu "wandeln".

Ganz ehrlich? Lasst das.
Ihr habt das Recht die Wohnung ganz normal zu nutzen, euer Sohn auch.



Zitat:
Kann man eigentlich irgendwas tun von unserer Seite aus?

Ja, lebt wieder normal in eurer Wohnung und ignoriert die Miesepeter von unten ...


Wenigstens ist der Antwortgeber von eigenen Erfahrungen als Lärmopfer unbelastet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TochterX):
Wenigstens ist der Antwortgeber von eigenen Erfahrungen als Lärmopfer unbelastet.

Würde mich interessieren woher man das zu wissen glaubt?


Aber Hauptsache für ein bisschen "Blabla" Leichen aus dem Keller geholt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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