Hallo zusammen,
ich habe vor fast einem Jahr ein Auto bei einem gewerblichen Händler gebraucht (EZ10/2012) gekauft und die Sitzheizung wurde von Anfang an zu heiß. Weil der Händler etwa 50 km weiter weg ist, wollte ich Rahmen der Inspektion wollte ich nun die Sitzheizung instand setzen lassen. Mittlerweile habe die das Auto schon eine Woche und eine Reperatur soll erst Ende der Woche erfolgen. Einen Ersatzwagen habe ich nicht bekommen.
Der Händler will aber auf gar keinen Fall die vollen Kosten für die Reperatur und den Austausch übernehmen, höchstens 15%. Kann ich da juristisch irgend etwas gegen machen?
-- Editier von amifi am 09.02.2016 11:33
Ärger mit dem Gebrauchtwagen
9. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2016 | 11:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit dem Gebrauchtwagen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Februar 2016 | 11:36
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Wenn Du beweisen kannst, dass die Sitzheizung schon von Anfang an zu heiß wurde und nachweisen kannst, dass das ein Mangel ist, dann ja.
Wobei ich mir nicht so sicher bin, dass das ein Mangel ist, ich kenne genügend Sitzheizungen bei denen die Stufen nur regeln, wie sehr man sich den Allerwertesten verbrennt. Zu heiß sind sie aber auf allen Stufen.
#2
Antwort vom 9. Februar 2016 | 11:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Naja, Sie wird 75°C heiß, auf der Beifahrerseite nur 35°C
Habe dazu eine Thermographieaufnahme gemacht - wurde vom Händler aber nur belächelt.
Ansonsten habe ich nur eine Thermographieaufnahme vom Sommer und die Zeugenaussagen. Reicht das wohl als Beweis?
-- Editiert von amifi am 09.02.2016 11:45
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Februar 2016 | 11:59
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
ZitatAnsonsten habe ich nur eine Thermographieaufnahme vom Sommer und die Zeugenaussagen. Reicht das wohl als Beweis? :
Könnte reichen. Für die Beweislastumkehr ist das Auftreten des Mangels relevant, das muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gewesen sein.
Wenn der Händler aber blockiert, dann wird man ohne Anwalt nicht weit kommen. Außer man schafft es, das Auto ohne Zahlung wieder in die Hände zu bekommen. Dann kann man es aussitzen und der Händler müsste ggf. auf Zahlung klagen.
Und jetzt?
Schon
267.033
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten