Ärger beim Privat Pkw Verkauf

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
lessi1972
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger beim Privat Pkw Verkauf

Hallo zusammen,

habe vor einiger Zeit schonmal geschrieben. Habe ein Problem beim Privatverkauf eines Pkws. Ford Focus
Kurze Zusammenfassung. Das Fahrzeug wurde im März 2009 privat verkauft. Standartkaufvertrag mit Klausel Ausschluß der Sachmängelhaftung usw. Nach ca 6 Wochen rief der Käufer an und teilte mir mit, das er erhebliche Wassermengen im Fussraum der Beifahrerseite hat. Daraufhin folgte ein Brief seines Anwalts. Vorwurf arglistige Täuschung. Ich wusste nichts von diesem Mangel. Habe das Fahrzeug auch 3 Jahre gefahren. Daraufhin bekam ich Post vom Amtsgericht mit dem Hinweis das der Käufer ein selbstständiges Beweisverfahren anstrebt. Fahrzeug wurde dann 2 mal Begutachtet. Beim 1. Mal konnte nichts festgestellt werden. Beim 2. Termin wurde plötzlich ein Loch im Windabweiser ( Kunststoff ) festgestellt. Lt. Gutachten ist das Loch schon vor dem Verkaufsdatum vorhanden gewesen. Daraufhin bekam ich wieder Post vom Anwalt mit dem Hinweis das ich für den Schaden in Höhe von ca 500,00 Euro aufkommen soll. Habe alles abgewiesen, weil mir nichts davon bekannt war. Und in 3 Jahren hätte mir das eigentlich auffallen müssen das was nicht stimmt. Bin dann mal zum Anwalt gegangen. Habe nun wieder Post vom Amtsgericht in dem steht, das es aufgrund des geringen Streitwerts von ca € 500 ein vereinfachtes Verfahren angestrebt wird. Ich frage mich, wie ein Gutachter feststellen will, das dieses Loch schon vor dem Verkauf existiert hat. Es ist ja Kunststoff und Dreckspuren sind ja schließlich im Motorraum immer vorhanden. Kommt es evtl. zu keiner Verhandlung? Und bin ich nun in der Beweispflicht, das ich den Schaden gekannt habe? Mir wird doch arglistige Täuschung vorgeworfen, aber arglistig Täuschen kann ich doch nur wenn ich davon gewusst habe? Oder hat sich etwa die Sachlage durch das Gutachten( was meiner Meinung nach Zweifelhaft ist) gedreht und ich muss Beweisen? Für ein paar Tipps wäre ich euch sehr dankbar. Leider habe ich keine aktuelle Rechtsschutzversicherung. Und es handelt sich mittlerweile um eine ganze Menge Kosten die im Raum stehen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

in dieser Situation würde ich Ihnen dringend empfehlen, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Wenn eine "Geschichte" schon bei Gericht anhängig ist, helfen Ihnen eventuelle Meinungen juristischer Laien (wie ich es auch bin) nicht mehr weiter. Sie brauchen jetzt professionellen Rat, wie ihn nur ein Anwalt geben kann.

Schließlich stehen nicht zuletzt durch die Gutachterkosten, gegnerischer Anwaltskosten und der Prozeßkosten erhebliche Kosten im Raum!

Gruß Senatorman

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