Änderungen in 2015 – Das erwartet uns!

Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Gesetzesänderungen, Neuerungen, Mindestlohn, gesetzliche Versicherungen, Mietrecht
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Versicherungen, Mindestlohn, Porto – das neue Jahr bringt einige Neuerungen in vielen Bereichen mit sich

Neues Jahr, neue Regeln: Es treten neue Gesetze in Kraft. In manchen Bereichen gibt es mehr Geld, in anderen weniger. Hier finden Sie zusammengefasst, was 2015 uns neues bringt.

Vermieter zahlt Maklerprovision

Der Vermieter beauftragt einen Makler und der Mieter bezahlt ihn. So läuft das bisher. Mit dem neu geregelten Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung will die Bundesregierung das so genannte Bestellerprinzip einführen. Sprich: Derjenige, der den Makler engagiert, soll auch die Provision übernehmen. Derzeit ist das Gesetz noch in der Prüfung und für das Frühjahr geplant.

Mietpreisbremse in angespannten Wohnlagen

In besonders nachgefragten Wohngebieten soll die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten verlangsamen. Das entsprechende Gesetzt dürfte in der Jahresmitte kommen. Es sieht vor, dass die Mieten bei Neuvermietungen nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

Erstmieten in Neubauten und Mieten nach umfangreichen Modernisierungen sollen aber davon ausgenommen sein.

Internationales Erben

Die Eltern verbringen ihren Lebensabend im Ausland? Der Bruder ist ausgewandert? Erbrechtlich könnten solche internationalen Verbindungen künftig etwas komplizierter werden. Denn bei Todesfällen gilt nicht mehr automatisch deutsches Erbrecht für deutsche Staatsangehörige. Entscheidend ist vielmehr das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" gehabt hat.

Elektronische Gesundheitskarte

Ab 2015 akzeptieren Arztpraxen nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto des Versicherten. Wer die elektronische Gesundheitskarte ablehnt, kann sich trotzdem ärztlich behandeln lassen, muss dann aber innerhalb von zehn Tagen eine Versicherungsbestätigung der Krankenkasse nachreichen.

Weniger Konservierungsstoffe

Viele Produkte werden schon heute mit dem Zusatz "parabenfrei" beworben. Der Grund: Bestimmte Parabene stehen im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinflussen. Eine Reihe dieser Stoffe wird im Laufe des nächsten Jahres offiziell aus Körperpflege- und Kosmetikprodukten verbannt. Shampoos mit Isopropyl-, Isobutyl-, Pentyl-, Phenyl- oder Benzylparaben dürfen ab dem 30. Juli 2015 nicht mehr verkauft werden. Auch aus Baby-Po-Cremes müssen die Stoffe verschwinden.

Mehr Geld für Pflege

Am 1. Januar tritt das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Das Pflegegeld und die übrigen Leistungsbeträge werden um vier Prozent erhöht. Berufstätige können sich künftig bis zu zehn Tage lang vom Job freistellen lassen um Angehörige zu pflegen, das Gehalt fließt in dieser Zeit weiter. Auch in den Pflegestufen eins bis drei können sich Pflegebedürftige demnächst einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 104 Euro im Monat auszahlen lassen, etwa für Einkaufshilfen o.ä.

Familienpflegezeit

Wer eine berufliche Auszeit braucht, um einen Angehörigen zu pflegen, kann künftig 24 Monate lang die Arbeitszeit deutlich reduzieren und ist während dieser Zeit unkündbar. Das funktioniert aber nur in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern, außerdem muss man weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Die Gehaltseinbußen kann man durch ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und gesellschaftliche Aufgaben kompensieren.

Herkunft von Fleisch

Ab dem 1. April 2015 müssen Informationen bzgl. der Herkunft bei frischem und tiefgefrorenem Fleisch auf dem Etikett zu finden sein. Das gilt für Schweine-, Geflügel-, Ziegen- und Schafsfleisch. Bei Rind sind die Angaben als Folge der BSE-Krise schon länger Pflicht. Ist das Tier von der Geburt bis zur Schlachtung über keine Grenze gekommen, reicht der Hinweis auf das Ursprungsland.

Bei unverpacktem Fleisch sind die Informationen aber weiterhin freiwillig.Wurst und Schinken, aber auch das marinierte Steak oder das panierte Tiefkühlschnitzel müssen ebenso keine Herkunftsangabe tragen.

Strom wird billiger

2003 wurde die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien eingeführt, seitdem ist sie stets teurer geworden. Zum 1. Januar werden die Kosten zum ersten Mal sinken: In der Summe werden Umlagen, Abgaben und Steuern um 0,15 Cent pro Kilowattstunde günstiger.

Kfz-Kennzeichen

Umziehen und weiter mit dem ursprünglichem Nummernschild herumfahren - künftig ist das kein Problem mehr. Denn auch wenn man nun in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt, darf man das alte Kfz-Kennzeichen behalten. Auf die Kfz-Versicherung hat das allerdings keinen Einfluss. Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt einem aber nicht erspart.

Weniger Pardon für Steuersünder

Die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige tritt zum 1. Januar in Kraft.

Krankenversicherung sinkt

Der allgemeine Beitragssatz sinkt auf 14,6 Prozent, darüber hinaus können die Kassen aber einen Zuschlag in beliebiger Höhe verlangen, um ihren Finanzbedarf zu decken. Wer sich eine neue Krankenkasse suchen möchte, kann die alte Versicherung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten verlassen, wenn der Beitrag über 14,6 Prozent liegt.

Pflegeversicherung steigt

Für Pflege soll es 2015 mehr Geld geben und das muss bezahlt werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen deshalb um 0,3 Prozent. Versicherte mit Kindern teilen sich künftig den Beitrag von 2,35 mit dem Arbeitgeber. Für Kinderlose werden insgesamt 2,6 Prozent fällig. Davon tragen die Arbeitnehmer inklusive Beitragszuschlag 1,425 Prozent.

Rentenversicherung sinkt

Die Steigerung bei der Pflegeversicherung wird etwas abgefedert, denn die Rentenversicherung wird günstiger. Der allgemeine Beitragssatz sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,70 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte.

Hartz IV Satz steigt

2015 erfolgt eine Erhöhung des Regelsatzes um acht Euro auf 399 Euro. Für Paare und Bedarfsgemeinschaften gibt es sieben Euro mehr und für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren sind 6 Euro zusätzlich vorgesehen. Die Erhöhungen gelten auch für die Sozialhilfesätze oder die Erwerbsminderungsrente.

Unterhalt – Selbstbehalt steigt

Wie viel Unterhalt für das Kind zu zahlen ist, das bestimmt zum einen die Düsseldorfer Tabelle, zum anderen das eigene Einkommen. Bislang lag der Selbstbehalt bei 1000 Euro. Ab 2015 bleibt den Eltern etwas mehr, nämlich 1080 Euro. Sind Unterhaltspflichtige auf Hartz IV angewiesen, dürfen sie 880 Euro behalten.

Mindestlohn

Arbeitnehmer mit einer Vollzeitstelle sollen nicht auf Hilfe des Jobcenters angewiesen sein. Ab 2015 gilt deshalb für alle Branchen ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro.

Es gibt aber einige Ausnahmen: Langszeitarbeitslose müssen in den ersten sechs Monaten nicht nach Mindestlohn bezahlt werden und für Jugendliche unter 18 Jahren gilt die Grenze ohnehin nicht. Auch Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung sind in den ersten drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen. Außerdem gibt es einige Übergangsregelungen. In Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen müssen die 8,50 Euro erst im Jahr 2017 gezahlt werden. Auch bei Zeitungszustellern steigt der Satz schrittweise bis 2017. Für Saisonarbeiter, etwa in der Gastronomie oder der Landwirtschaft, gilt der Mindestlohn zwar sofort. Dafür können die Arbeitgeber leichter Kost und Logis verrechnen.

Elterngeld

Nach der Geburt eines Kindes gibt es bis zu 14 Monate Elterngeld. Der volle Satz wird allerdings nur gezahlt, wenn Mutter oder Vater während dieser Zeit nicht arbeiten. Das neue Elterngeld Plus bietet ab Mitte 2015 die Möglichkeit, Teilzeitarbeit und Elterngeld zu kombinieren.

Briefporto steigt

2013 kam die erste Erhöhung. 2014 folgte die nächste - und nun wieder: Das Porto für den Standardbrief steigt ab Januar erneut um zwei Cent auf dann 62 Cent. Päckchen werden um 30 Cent teurer. Allein das Porto für den Kompaktbrief sinkt von 90 auf 85 Cent.

Rundfunkbeitrag sinkt

Die Rundfunkgebühr soll ab April von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken.

Kirchensteuer

Alle Banken sind seit 2014 gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob für ihre Kunden eine Kirchensteuerpflicht besteht. Sofern bei dieser Prüfung eine Kirchensteuerpflicht erkannt wird, erfolgt der Kirchensteuereinbehalt ab dem 1. Januar 2015 automatisch.

Frohes neues Jahr!

Dipl.jur.Denise Gutzeit