Änderung von Airline, Flugzeiten und kein Nonstop?

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)
Änderung von Airline, Flugzeiten und kein Nonstop?

Hallo,

ich habe eine Reise für meine Eltern gebucht und da es sich um einen etwas weiteren Flug handelt musste ich bei der Buchung wählen ob sie von Hannover Fliegen und in Amsterdam umsteigen, oder sie von Frankfurt direkt fliegen wollen. Wir wohnen bei Hannover, aber da meine Eltern selten Fliegen und noch nie so weit und auch noch nie umgestiegen sind entschied ich mich für Frankfurt. Ich wählte eine arabische Fluggesellschaft und Flugzeiten am Vormittag hin und am nachmittag zurück.

Heute kamen die Tickets. Sie fliegen früh morgens um 7 uhr von Frankfurt los, müssen dann mit 2 Stunden Aufenthalt in Amsterdam umsteigen und fliegen mit der KLM(also eine holländische Airline). Der Rückflug beginnt um 0,25 und ist wieder mit 2 stündigem Aufenthalt und umstieg in Amsterdam.

Ich bin entrüstet, denn mit Umstieg hätte ich ja auch von Hannover haben können. Da müssen sie nicht erst durch halb Deutschland mit dem Auto fahren. Genau das wollte ich ja nicht!!!
Das Flugzeiten geändert werden können weiß ich und das wäre auch nicht das Problem, aber dazu noch Airline und mit Umsteigen.

Muss ich das so hinnehmen, oder was kann ich vom veranstalter verlangen.

Wäre sehr dankbar über Antworten.

Danke schon einmal

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20 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

wurde die Verbindung bei Buchung überhaupt als non-stop ausgewiesen bzw. ist beim Veranstalter ein non-stop-Flug in der Beschreibung zugesichert

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

hm, naja, es steht nicht extra nonstop-flug drauf, aber es steht auf der Fl***erbindung schon genau drauf wann und wie der Flug geht und mit welcher Fl***erbindung. daraus ist ersichtlich, dass es nonstop ist.





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ist das eine Pauschalreise?
Du sagst, die Fl***erbindung steht genau (Airline, Abflug, Ankunft) auf deinem Vertrag drauf?
Frage mal im Reisebüro nach, womit der Veranstalter das Recht, das derartig zu ändern, begründet! Irgendetwas Kleingedrucktes in den AGB wäre meines Ansicht nach überraschend (und damit unwirksam), wenn du die Reise mit der im Vertrag angegebenen genauen Angabe des Fluges gekauft hast.

Wenn der Flug allerdings nur als Beispiel im Katalog stand, dann sieht es schlechter aus ...

Hast du dich schon mal informiert, ob es den von dir gewünschten Flug überhaupt gibt in Frankfurt? Wenn ja: Ist er ausgebucht?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, es ist eine Pauschalreise. Als ich im Reisebüro anrief sagten die, dass sie es an den Veranstalter weitergeben und der wird sich bei mir melden in den nächsten Tagen...... Damit bin ich aber sehr unzufrieden, weil der Flug in knapp 3 wochen losgeht.

was kann ich tun???

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Ach ja, und auf miener Buchungsbestätigung steht genau alles drauf_ airline, flugnummer, abflug, ankunft- und darunter steht--- Flugzeiten sind unverbindlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wirklich?!?!? Nur "Flugzeiten", die Airline ist aber nicht als unverbindlich gekennzeichnet?

Dann ist die Frage: Ist der Flug bis Amsterdam mit dieser Airline? Wenn nicht, bist du am längeren Hebel: Du hast schließlich eine verbindliche Zusage für diese Airline, mindestens das Anfangsstück.

Wenn doch: Ist im Flugplan der Airline vorgesehen, den Flug mit den angegebenen Zeiten zu machen? Will sagen: Gibt es seitens der Airline überhaupt das Angebot, mit den unverbindlich angegebenen Zeiten die Verbindung zu erhalten?
Wenn das gar nicht geht und von der Airline auch nie vorgesehen war, ist das eine irreführende und täuschende Angabe, da man dir - wenn auch unverbindlich - etwas in Aussicht gestellt hat, was zu keinem Zeitpunkt so erreichbar war. Das sieht die Verbraucherzentrale gar nicht gerne! Das sage dem Veranstalter (und deinem Reisebüro), dann klappt plötzlich ganz viel, was vorher unvorstellbar war!

Wenn es die unverbindlich angegebene Fl***erbindung gibt, bleibt die Frage, warum du sie nicht bekommen hast. Eventuell hat der Veranstalter einfach etwas billigeres ab Frankfurt gefunden. Ds ist auch etwas anrüchig. Überlege, ob du bereit wärest, gegen eine Aufpreis die gewünschte Verbindung zu bekommen und es damit gut sein zu lassen. Wenn ja, teile es dem Veranstalter schnellstens (!) mit.

Alternativ kannst du stornieren, Klagen auf entgangene Urlaubsfreude etc - aber deine Eltern kommen nicht los und ob der Storno kostenfrei möglich ist, ist auch so eine Frage...


Noch eine Alternative wäre, wenn denn etwas frei ist, den gewünschten Flug direkt zu buchen (und zu zahlen) und auf dem Klagewege die Mehrkosten vom Veranstalter zurückzuholen. Das ist sehr gewagt, erst mal müßtest du Frist zur Nachbesserung stellen, AGBs etc. spielen eine Rolle, ... - mehr als einen Vergleich kannst du nicht erwarten; da bleiben auch Mehrkosten übrig.

Da musst du entscheiden, was denn gewünscht ist: Wollen die Eltern auf jeden Fall los, zur Not auch über Frankfurt, oder trauen sie sich Amsterdam sowieso nicht zu?
Findest du es einfach nur ärgerlich oder absolut unzumutbar, wie mit dir umgegangen wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen dank erst einmal für Deine ausführliche Antwort.
Also um ehrlich zu sein finde ich diesen Wechsel einfach unzumutbar. Ich hätte mich ja sonst gleich für eine Verbindung von Hannover über Amsterdam entscheiden können. Soweit ich weiß war das sogar die günstigere Alternative. Aber weil ich meinen Eltern das Umsteigen nicht zumuten wollte habe ich Frankfurt gewählt und ihnen somit eine lange Autofahrt, dafür aber einen direkten Flug gewählt. Wenn sie wirklich umsteigen MÜSSEN, dann können sie auch von Hannover fliegen und müssen nicht noch durch halb Deutschland mit dem Auto fahren.

Die gebuchte Fluggesellschaft war eine arabische und nun sind alle Strecken mit einer holländischen Airline.

Als ich heute noch einmal anrief und mich über den Stand der Dinge informieren wollte sagte man mir, dass mein Problem noch in Bearbeitung ist und man sich melden würde in den nächsten Tagen. Hier sitzen alle auf heißen Kohlen und mein Papa hat auch schon gesagt, dann fliegen sie eben gar nicht. Ich weiß, dass sie sich total freuen, aber nicht fliegen, wenn es nur Stress für sie ist. nur wie wir aus der Nummer sonst wieder raus kommen ist die andere Frage.
Ich hätte halt schon gern, dass sie fliegen und das alles klappt, denn so eine Reise machen sie sonst sicher nicht noch einmal.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

auf der seite der EY Fluggesellschaft gibt es UNSERE Flüge auch noch zu buchen. Gleicher Tag und gleiche zeit und gleiche Strecke..
Bei der verbraucherzentrale hab ich folgendes zu dem Thema gefunden:

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ128216482611187/link205752A.html


nur, was mache ich nach der Mängelangabe. Ich muss ja irgendwie Handeln, wenn die es nicht tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du schreibst zuviel von Telefongesprächen für meine Geschmack. Schaffe Aktenlage!!!
Hat der Veranstalter eine Vertretung vor Ort (da fällt mir nämlich in Hannover ein Reiseveranstalter ein...), dann direkt dort abgeben und Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen, sonst wenigstens Einschreiben/Rückschein.
Im Schreiben der Hinweis, dass du verbindlich(!) diese Airline gebucht hast, dass dir ein Flug in Aussicht gestellt wurde, für den auch noch Plätze frei sind und dass du verlangst, diesen zu erhalten.
Aufforderung, auf diesen Flug umgebucht zu werden ohne Mehrkosten, mit knapper Fristsetzung: Setze doch einfach mal drei Tage nach Erhalt, also "Montag Mittag", dann können die sicherlich der Frist wiedersprechen, aber erst mal hat du einen Termin!
Die Verbindung aus Hannover würde ich nicht mehr erwähnen, mache den Brief lieber kurz und eindeutig. Nur eine Forderung, dann gibt es kein "wir müssen erst noch klären" oder so.
Dazu in demselben Schreiben eine Auflistung der bisher geführten Telefonate (wann, mit wem, Inhalt, Ergebnis - hoffentlich weisst du das noch alles), um zu zeigen, dass du ja ein friedlicher Mensch bist, dessen Geduld aber nun erschöpft ist. Wenn ds Reisebüro in dieser Sache aktiv wurde, die auch noch benennen: Das könnten Zeugen werden!


Mein Verdacht ist, dass sich die Sache danach in Wohlgefallen auflöst und du deinen Nonstop-Flug bekommst.


Wenn tatsächlich bis Montag Mittag keine Reaktion erfolgt ist, ab ins Reisebüro, die Leute anrufen lassen mit Nachfrage zum Stand der Dinge (das sind dann Zeugen!!!) und eventuell Nachfrist bis Dienstag geben, diese aber bitte mit Schriftverkehr: Wenn der Veranstalter dem Reisebüro faxt, dass bis Dienstag Abend die Frage geklärt sei, man aber jetzt noch keine Aussage treffe, dann hast du wieder was für die Akte! Sage dem Reisebüro ausdrücklich (und lasse sie es weitergeben), dass du sonst den Nonstop-Flug extra buchst und diese Kosten vom Reiseveranstalter zurückfordern wirst!

So. und wenn dann nichts kommt, musst du in der Tat handeln. Also: Den Nonstop-Flug buchen und anschließend die Kosten zurückverlangen. Das würde dann eine langwierige Geschichte werden; ich glaube aber nach deiner Sachlagenschilderung nicht, dass es dazu kommt. Ich bin allerdings kein Anwalt, meine Meinung ist noch unverbindlicher als die eines solchen, und ca. 50% der Anwälte verlieren nun mal vor Gericht...


Bevor du anfängst, noch mal die Nachfrage, denn darauf baut das Ganze im Momant ja auf: Die Airline ist auf deiner Buchungsbestätigung NICHT unverbindlich, ja?

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ohne eine klare Ansage ist eine Einschaetzung nicht moeglich und die Antworten auf Ihr Problem koennen sich schnell als Phrasen herausstellen.

Bis jetzt haben Sie ueberhaupt nicht mitgeteilt wohin die Reise denn geht. Zuletzt aeussern Sie, dass es sich wohl bei der 'arabischen' Fluggesellschaft um die Etihad (EY) aus den VAE handelt.

Daraus koennte man rueckschliessen, dass die gebuchte Reise nach Abu Dhabi geht. Und dann waere es von Bedeutung zu wissen - ist der Reisepreis bei einem Flug mit Etihad der gleiche, wie bei einem Flug mit KLM, oder sind die unterschiedlich. Gibt es eine eindeutige Bestaetigung aus der zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Strecke FRA - AUH mit einer Flugnummer von EY gebucht ist.

Klaeren SIe doch zunaechst einmal diese Punkte, denn alles Andere ist bla bla....


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

danke für sie weiteren Antworten.

Also auf meiner Buchungsbestätigungs steht:
FRA-AUH EY 002 (und danach datum, Abflug und Ankunfstszeit)
AUH-FRA EY 007 (und danach Datum, Abflug und Ankunftszeit)
Flugzeiten sind unverbindlich
Beförderung mit Linienfluggesellschaft
Hotelname....
Reisezeit usw.

Ich habe da jetzt schon 3 mal angerufen und die haben gesagt, dass unter meiner Buchungsnummer alles vermerkt ist- die konnten das einsehen und mir mein Problem auch schildern. Es sei weitergegeben und die können da nichts sagen-finden es selbst merkwürdig und man würde sich bei mir melden.
Die Namen habe ich mir schon aufgeschireben. Hatte mir jetzt vorgenommen bis Montag zu warten und dann eine Frist zu setzen. Kann ich das nicht auch telefonisch machen, wenn ein zeuge neben mir sitzt? Ich befürchte, dass der Postweg einfach zu lange dauern würde. Oder Fax, oder e-mail?


Der Reisepreis mit der KLM ist günstiger. Das konnte ich rausfinden, denn beide Buchungen könnte ich online noch machen- ich meine hiermit die reinen Flugbuchungen bei den Airlines direkt.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

So, dass ist nun eine Ansage, mit der man etwas anfangen kann.

Fuer meine Begriffe haben Sie ganz klar einen Anspruch auf den Nonstop-Flug von FRA nach AUH, wenn das so, wie Sie es jetzt auffuehren, in der Reisebestaetigung steht und wenn Sie den hoeheren Preis (gegenueber KLM) bestaetigt und womoeglich auch schon bezahlt haben.

Der RV kann sich zwar eine Aenderung der Flugzeiten vorbehalten, nicht aber den Nonstop-Flug in eine Umsteigeverbindung aendern.

An Ihrer Stelle wuerde ich dem RV ganz klar schriftlich zu verstehen geben, dass Sie auf den Nonstop-Flug bestehen da bestaetigt und auch bezahlt. Sollte der RV sich nicht an seine Zusagen halten, ist das ein Mangel nach § 651 a BGB . Sie duerften dann die Reise kostenfrei stornieren und anderswo buchen, naemlich dort, wo Sie die gewuenschten Leistungen erhalten. Evtle. Mehrkosten, die muessen natuerlich angemessen sein, hat der urspruengliche RV zu uebernehmen.

Also lassen Sie sich auf nichts ein. Ich wuerde das per Fax machen und das Fax per normaler Post zusaetzlich senden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 19.08.2010 14:46

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank - nun weiß ich wie ich handeln kann und darf und werde es auch tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Viel Erfolg!
Und schreibe doch bitte mal, was draus geworden ist!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Nur mal ein zwischenbericht:

ich habe meinen anwalt eingeschaltet, der mir leider nicht viel hoffnung gemacht hat, dass wir vor abflug noch was erreichen werden und von einer stornierung hat er mir abgeraten - falls wir dann doch nicht das volle geld zurückbekommen. er meint wir sollen dann lieber hinterher eine wertminderung fordern. er hat einen brief anden veranstalter geschrieben, in dem er schreibt , dass wir uns das recht vorbehalten selbst umzubuchen, bzw hinterher schadenersatz und wertminderung zu fordern.

der veranstalter leht alles ab, behauptet, sie haben den flug nie so genau bestätigt(habe ich aber schriftlich) und können mir nur eine umbuchung (auf meinen ja bereits gebuchten flug ) anbieten. würde mehrkosten in höhe von 1790 euro verursachen, die ich zahlen müsste. der flug ist aber noch immer für 1000 euro übers internet buchbar.

ich rief bei der fluggesellschaft pers an, die ienen sitz in münchen hat und wollte nachfragen ob sie mir einen möglichen grund für die stornierung des verananstalters für ihren flug nennen könnten.
die fluggesellschaft schaute nach und sagte mir dann, dass noch immer 2 personen mit meinem nachnamen auf diesen flug gebucht seinen-da wurde nichts storniert. nur die namen sind falsch. der veranstalter hat tickets auf meinen namen und den meines vaters gebucht und nicht, wie es sein sollte auf meine mutter und meinen vater.

ist alles kaum zu glauben- wirklich.
die neuen Kenntnisse habe ich dann meinem Anwalt mitgeteilt, der wiederum ein Schriftstück angefertigt hat.


Wer noch Tipps und Tricks für mich hat und mir sagen kann, was ich noch tun kann........ich bin für alles Dankbar.


Ach ja, was ist denn in dem Falle wir bekommen noch die Tickets rechtzeitig---dann habe ich für meinen Anwalt wenigstens 150 Euro zahlen müssen(die SB der Rechtschutzversicherung). Habe ich die dann drauflegen müssen um das zu bekommen was ich gebucht habe, und den ganzen Stress und Ärger dazu, oder kann man das auch geltend machen.

Danke an alle, die es so weit geschafft haben


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

So, noch einmal eine Statusinf o und vielleicht kann mir jemand noch weiterhelfen??

Also meine Eltern sind wieder da und sie mussten den Flug nun so fliegen, wie sie ihn bekommen haben-also mit umstieg in Amsterdam und mit der KLM.
Nun war ich gerade bei meinem Anwalt und der hat mir nicht sehr viel Hoffnung gamcht, dass wir da einen Prozess gewinnen können. Er versucht nun eine Reisepreisminderung beim Veranstalter zu erwirken von 20%.
Er meint, er wüsste nicht, wo er da richtig ansetzen soll, weil in den AGBs steht, dass der Flug vom Veranstalter bei Notwendigkeit geändert werden kann, solang es zumutbar ist.
Es ist zwar meiner Meinung nach Beides nicht gegeben, aber er meint, dass das ein Gericht wohl anders sehen könnte.

Kann mir evtl jemand sagen, was man noch machen kann?? Was und wie viel könnte man verlangen und was für Chancen gäbe es??
Vielleicht hatte jemand schon einmal einen solchen Fall?? Oder weis von Einem? Evtl BGH??

Ich bin dankbar über jede Antwort

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Sie hatten geschrieben, dass der Flug FRA-AUH mit EY teurer war, als der Flug FRA-AMS-AUH mit KL und Sie den teuren Preis bestaetigt bekommen und auch bezahlt haben.

Damit ist fuer mich die Sache eigentlich ganz klar - Sie hatten einen rechtmaessigen Anspruch auf den Flug mit EY, alles andere ist und bleibt Vertragsbruch seitens des RV. Wenn es sich so verhaelt, sollte Ihr Rechtsanwalt das eigentlich wissen und er haette laengst vor Abflug handeln muessen - entweder Flug mit EY oder Storno ohne Kosten fuer Sie und Neubuchung bei einem anderen Veranstalter und evtl. Mehrkosten werden dem urspruenglichen Veranstalter in Rechnung gestellt.

Ist der Preis via AMS jedoch gleich wie der Flug mit EY dann kann der Veranstalter den Flug aendern. Den Sachverhalt muessen Sie einschaetzen, denn er ist ausschliesslich aus den Ausschreibungen des RV und aus Ihrer Reisebestaetigung erkennbar.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 13.09.2010 15:57

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle antwoert.
ich bin mir sicher, dass er etwas teurer war-wenn auch nicht viel. nur habe ich das nicht auf papier. das habe ich mir im internet angesehen und rausgesucht und dann gebucht. auf meiiner reisebestätigung habe ich nur MEINEN preis und die angaben der reise.

der reiseveranstalter hat uns auch geschrieben, dass im angebot auf der internetseite auch stand: hotel,soundsoviel sterne,abholung durch hotelpersonal,hin und rückflug mit linienfluggesellschaft z.B Ethiad.

das kann schon sein, dass es dort stand, habe ich aber nicht schriftlich, weiss ich auch nicht mehr und ich habe mir ja auch die ethiad ausgesucht, eine buchungsbestätigung bekommen, auf der die ethiad draufsteht und dann erst bezahlt.



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

In der Tat - mit 'Ich meine' kommt man vor Gericht nicht weit. Der Richter wird sich an Fakten orientieren, wenn der Reisepreis belegbar mit EY teurer war als mit KL, dann haben Sie gute Aussichten.

Alles andere ist (sorry) nonsens. Steht in der Ausschreibung 'Flug z.B. mit Etihad' und in den AGB's, dass eine Aenderung der Fluggesellschaft moeglich ist, und wenn der Preis nicht differiert, dann sehe ich jedenfalls keine Chance. Da wuerde ich mich als RV auch nicht auf 20 % Reisepreisminderung einlassen - wofuer auch - und ganz gelassen der Gerichtsverhandlung entgegen sehen.....


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
, dass der Flug vom Veranstalter bei Notwendigkeit geändert werden kann, solang es zumutbar ist.
Erst mal ist die Frage der Zumutbarkeit, und außerdem die der Notwendigkeit.

Eine Notwendigkeit würde ich sehen, wenn die Fluggesellschaft pleite geht oder die Verbindung aus anderen Gründen nicht anbietet. Was sieht der Anwalt denn als "notwendig" an? Ist das ein Fachanwalt oder ein "war schon immer für alles zu gebrauchen"?

Was genau steht in den AGB? Und wie auffällig steht das da?
Wie sehen die anderen das: Wenn ausdrücklich gesagt wird, dass nur die Flugzeiten unverbindlich sind, und laut AGB dann plötzlich alles geändert werden darf? Ist das nicht eine überraschende Klausel in den AGB?

1x Hilfreiche Antwort

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