Ich bin als Zeuge vor Gericht zu einer mündlichen Verhandlung in einer Familiensache geladen. Der derzeitige Gerichtsstand ist nicht mein Wohnsitz (ca. 250 km entfernt). Gegen die Zeugenaussage spricht meinerseits nichts, aber aus privaten Gründen möchte ich nicht persönlich als Zeuge vor Gericht erscheinen. Besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, den Anhörungsort an meinen Wohnort (Großstadt) zu verlegen und hier mündlich als Zeuge vernommen zu werden und wenn ja, geht das formlos oder ist dafür anwaltliche Hilfe nötig?
Änderung des Anhörungsortes
9. Januar 2011
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Frage vom 9. Januar 2011 | 10:11
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
Änderung des Anhörungsortes
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#1
Antwort vom 10. Januar 2011 | 09:52
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Es gibt zwar grundsätzlich die Möglichkeit Zeugen durch einen ersuchten oder beauftragten Richter an einem Gericht am Wohnort des Zeugen befragen zu lassen, aber dafür muss es dann schon beachtliche Gründe geben. Probieren kann man, ein entsprechendes Ersuchen an das Gericht zu stellen. Das sollte dann aber schon konkret und im einzelnen begründet sein. Es wird nicht ausreichen sich nur auf "persönliche Gründe" pauschal zu berufen.
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