Änderung der Hausordnung/Sonntag vormittag darf gelärmt werden

30. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)
Änderung der Hausordnung/Sonntag vormittag darf gelärmt werden

Hallo,
bei der letzten Hausversammlung unserer Eigentümergemeinschaft wurde beschlossen, das die Hausordnung in Bezug der Ruhezeiten geändert wird und nun Mo - Sa die Mittagsruhe einzuhalten ist (völlig okay, da ja mittlerweile Samstag auch ein normaler Werktag ist), aber "Sonn- und Feiertagen ab 13.00 Uhr ist jede mit Lärmentwicklung verbundene Tätigkeit zu unterlassen" Zitat aus dem Beschluss.
Das heisst, Sonntag vormittag darf der Nachbar bohren, Rasen mähen, ect.?
Wir wohnen in Berlin in einem 6-Familienhaus, in einer Gegend, wo sonst nur Ein- Und Zweifamilienhäuser stehen..
Darf sich eine Eigentümergemeinschaft über geltende Gesetze(gilt noch?) hinwegsetzen (habe gelesen, das seit 2005 an Sonn- und Feiertagen es verboten ist Lärm zu verursachen, wenn jemand erheblich in seiner Ruhe gestört wird.
Kennt sich jemand aus?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Eure Hausordnung ist eine Verschärfung der geltenden Gesetze.

So etwas wie Mittagsruhe gibt es nicht.

Sonntags ist in der Regel haushaltliche Tätigkeiten erlaubt, soweit notwendig.
D.h. es darf gesaugt werden, es darf der Mixer angestellt werden usw.

Eure Hausordnung sagt darüberhinaus, dass an Werktagen Mittagsruhe einzuhalten ist.
Und dass sonntags ab 13.00 Uhr gar kein Lärm gemacht werden darf.

(Sonntags morgens gilt natürlich wie an anderen Tagen das Gesetz).

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#2
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Also wenn ich es richtig verstehe, Sonntags darf grundsätzlich nicht gebohrt werden und bei uns dann ab 13.00 Uhr nicht mal mehr gesaugt?
Wobei mich das nicht stört, saugen o.ä. gehört für mich nicht unbedingt zum Lärm...eben nur, wenn der Nachbar in seinem Keller Sonntag vormittag Holzsägearbeiten durchführt und ich dabei in der direkt darüber liegenden Wohnung fast aus dem Bett falle!
Aber nun bin ich mir sicher das er das nicht, lt Hausordnung nicht "darf"...

Signatur:

ein bisschen Freundlichkeit hat noch niemanden geschadet!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Er darf es nicht lt Sonn- und Feiertagsgesetz.
Die Hausordnung kann nur das Gesetz ergänzen.

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