Hallo,
2010 hat eine Person A eine Steuererklärung abgegeben. Nach einer Veränderung der Umstände, sind dieser Person bestimmte Einkommen aus der Steuererklärung nicht mehr zuzurechnen.
Zu der Änderung der Umstände kam es durch ein Ausschlagen des Erbes im Nachhinein durch Person A. Der neue Steuerschuldner wurde somit der Insolvenzverwalter.
Jetzt ist sich Person A nicht sicher, ob er die Änderung dem Finanzamt mitzuteilen hat oder ob sich der Insolvenzverwalter darum kümmert.
Kann einer mir diese Frage beantworten?
Danke
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-- Editiert Sunnnbert am 10.01.2013 13:48
Änderung Steuererklärung
10. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2013 | 13:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Steuererklärung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2013 | 14:04
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
A möchte doch Steuern erstattet bekommen, also hat er sich auch darum zu kümmern.
Es war doch auch seine
Steuererklärung.
Stefan
Und jetzt?
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