Ändern sich die Zahluingsbedingungen bei Zahlungswilligkeit?

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ffunthomas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ändern sich die Zahluingsbedingungen bei Zahlungswilligkeit?

Hallo,

ein Kunde hat bei mir noch mehrere Rechnungen offen im Gesamtwert von ca. 10.000 Euro. Davon sind mittlerweile 5.000 Euro seit über 30 Tagen fällig. Ich habe jetzt einen Scheck über 500 Euro erhalten. Ändern sich dadurch die Fälligkeiten der nachfolgenden Rechnungen? Oder bleiben die Fälligkeiten bestehen und ich kann ein Mahnverfahren einleiten z. Bsp. mit Zinserhebung?
Und wie hoch kann ich den Zinssatz ansetzen?

-----------------
"Thomas"

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

fällig sind doch die 10.000 bzw. 5000 und nicht die 500 ?!

Also Mahnverfahren unter Anrechnung des bis jetzt gezahlten Geldes auf die ältestes Forderung.

Oder wurde Ratenzahlung vereinbart?

-- Editiert von Jogibear am 11.01.2005 08:37:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sehe ich genauso. Oder ist ein Verwendungszweck für die Rate angegeben?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen