Hallo,
folgendes Problem.
Ich habe bei einem großem Unternehmen via EC Karte eingekauft,bei Abbuchung war das Konto nicht gedeckt..
Eine Mahnung habe ich nicht erhalten,erst 4 Monate später m it Gebühr für Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt.
Die Grundschuld habe ich umgehend beglichen,jedoch nicht die Gebühr für die Adressauskunft.
Da ich beim Einkauf bei diesem Unternehmen jedesmal meine Kundenkarte mit vorlege (CITTI Markt) gehe ich davon aus das meine Adresse dem Unternehmen bekannt ist da ich dort namentlich und mit Adresse registriert bin.Die Kundennummer wird auf dem Bon mit vermerkt.
Meiner Auffassung nach hat der Gläubiger auch eine Schadensminderungspflicht und darf nicht die Kosten für eine unnötige Adressermittlung auf mich umlegen.
Ist meine Sicht der Dinge richtig oder falsch?
Sind die Gebühren für die Adressauskunft berechtigt oder nicht?
Danke schon mal,
OLLI
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Adressauskunft trotz bekannter Adresse??
9. Januar 2013
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Frage vom 9. Januar 2013 | 17:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Adressauskunft trotz bekannter Adresse??
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#1
Antwort vom 9. Januar 2013 | 17:26
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16166x hilfreich)
Zunächst einmal ist eine Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt in der Tat vollkommener Unfug. Wenn überhaupt wäre eine Adressauskunft gerichtet an deine Bank und um den Inhaber der EC-Karte rauszufinden, angebracht.
quote:
Da ich beim Einkauf bei diesem Unternehmen jedesmal meine Kundenkarte mit vorlege (CITTI Markt) gehe ich davon aus das meine Adresse dem Unternehmen bekannt ist da ich dort namentlich und mit Adresse registriert bin.
Sollte es sich um eine reine Boni-Karte handeln, ist das ein Trugschluss. Die sind bis zu einem gewissen Grad anonymisiert und drfen gar nicht mit deiner Bestellung direkt verknüpft werden. Datenschutz...
Wenn deine Kundennummer auf dem Bon auftaucht und es gerade keine Bonus-/Rabattkarte ist, dann liegt dein Schluss allerdings nahe, dass die die Adresse bereits hatten.
quote:
Meiner Auffassung nach hat der Gläubiger auch eine Schadensminderungspflicht und darf nicht die Kosten für eine unnötige Adressermittlung auf mich umlegen.
Wenn es sich um eine Einwohnermeldeanfrage handelt und gerade nicht um eine Auskunft, gerichtet an deine Bank und wenn dein Schluss hinsichtlich Kundenkarte ok ist, dann gebe ich dir recht
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 11. Januar 2013 | 09:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also ich habe nach geforscht.Meine Adresse ist registriert, bekomme auch personalisierte Angebote zugeschickt.
Vielen dank schon für eure Bemühungen.
Olli
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