Achtung, erster Fristablauf am 15.07.2011: Studienplatzklage für das WS 2011/12 jetzt planen!

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Nur wer frühzeitig die Studienplatzklage plant, kann seine Chancen optimal nutzen und sich einen Vorsprung sichern.

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht und doppelte Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern werden sich wesentlich mehr Abiturienten im Wintersemester 2011/12 bewerben. Dadurch wird voraussichtlich besonders in den Hochschulstart-Studienfächern Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie, aber auch in Psychologie der NC und die auch die Wartezeit ansteigen. Schon jetzt müssen auch sehr gute Abiturienten über sechs Jahre auf einen Medizin-Studienplatz warten - Tendenz steigend. 

Wer nicht jahrelang warten will, der kann versuchen sich einzuklagen. Als Rechtsanwalt für Studienplatzklagen möchte ich dazu einige Hinweise und Tipps geben:
Mit der Studienplatzklage machen wir für Sie geltend, dass Ihnen unabhängig von der Abiturnote und/oder Wartezeit ein Studienplatz zusteht. Möglich wird dies dadurch, dass die Hochschule bei der Berechnung ihrer verfügbaren Studienplätze (Kapazität) sich - absichtlich oder unabsichtlich - verrechnet hat. Die Kapazität wird anhand einer Vielzahl von Faktoren in einem komplizierten Verfahren ermittelt. Jedes Semester überprüfen meine Mitarbeiter und ich die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen und können Ihnen daher konkrete Bewerbungs- und Klagestrategien für Ihr Studienfach und Ihre individuelle Situation empfehlen.

Aber: Zahlreiche Abiturienten machen einen entscheidenden Fehler, indem Sie erst nach Erhalt der Ablehnungsbescheide die Studienplatzklage planen. Für die Studienplatzklage gibt es frühe Fristen. Denn nicht die Frist auf dem Ablehnungsbescheid ist entscheidend, sondern die Fristen, die in dem Hochschulzulassungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind. Die ersten Fristen laufen für das Sommersemester schon am 15. Januar und für das Wintersemester bereits am 15. Juli ab. Eine Studienplatzklage ist auch noch später (z.B. nach Erhalt des Ablehnungsbescheides) möglich, jedoch dann nicht mehr an allen Hochschulen.

Die Kosten einer Studienplatzklage hängen stark vom Einzelfall ab. Aber: Wenn Sie (oder Ihre Eltern) eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch Verwaltungsrechtsschutz (ohne Beschränkung auf Verkehrsrecht) beinhaltet und die keinen entsprechenden Ausschluss vorsieht, dann haben Sie gute Chancen, dass die Rechtsschutzversicherung alle Verfahrenskosten sogar gegen bis zu 10 Hochschulen parallel bezahlt. Für unsere Mandanten prüfen wir kostenfrei auch vor Beginn der Studienplatzklage schon, ob entsprechender Versicherungsschutz besteht. Sprechen Sie uns einfach an.

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