Abzug der Mietkaution auf Basis von viel zu früher Inaugenscheinnahme

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
sebipi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug der Mietkaution auf Basis von viel zu früher Inaugenscheinnahme

Hallo zusammen,

ich habe momentan Stress mit meinem Vermieter.
Ich bin kürzlich aus meiner wohnung ausgezogen, die ich mit einem Mitbewohner bewohnt habe.
11 Tage vor meinem Auszug hat der Vermieter ohne mein Beisein, allerdings im Beisein meines Mitbewohners die Wohnung (auch mein privates Zimmer) in Augenschein genommen. Davon habe ich aber nichts mitbekommen. Ich bin dann 11 Tage später ausgezogen und habe im Rahmen des Auszuges die Wohnung teilweise gestrichen, den Zustand also noch verbessert bzw. wieder hergestellt.
Nach meinem Auszug habe ich nun durch einen Brief erfahren, dass ich 25% von einem Malerkostenvoranschlag übernehmen soll (eine Regelung abhängig vom Zustand ist im Mietvertrag festgelegt). Dieser Wert basiert auf der vorherigen Inaugenscheinnahme.
meine Frage dazu ist: ist dieses Vorgehen zulässig?

Schon mal danke im Vorraus
Sebi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Quotenabgeltungsklauseln sind laut zweier BGH-Urteile aus dem März diesen Jahres ungültig (siehe z.B: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kippt-schoenheitsreparatur-klauseln_258_297438.html). Irgendwie klingt deine Schilderung danach, als ob dein Vermieter auf Basis einer solchen Klausel Forderungen geltend machen möchte. Sofern dem wirklich so ist, so weise diese Forderung mit Hinweis auf das Urteil BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 einfach zurück. Wenn es eine andere Rechtsgrundlage für diese Forderung geben sollte, dann kann es natürlich anders aussehen.

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#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Warum gab es keine saubere Übergabe mit Protokoll? Wolltest du die nicht oder der VM?

Unabhängig davon wird der VM natürlich keinen Rechtsanspruch auf Übernahme gar nicht notwendiger Maßnahmen haben. Die Frage ist dann eher, wer kann was beweisen?

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