Hallo zusammen,
ich habe momentan Stress mit meinem Vermieter.
Ich bin kürzlich aus meiner wohnung ausgezogen, die ich mit einem Mitbewohner bewohnt habe.
11 Tage vor meinem Auszug
hat der Vermieter ohne mein Beisein, allerdings im Beisein meines Mitbewohners die Wohnung (auch mein privates Zimmer) in Augenschein genommen. Davon habe ich aber nichts mitbekommen. Ich bin dann 11 Tage später ausgezogen und habe im Rahmen des Auszuges die Wohnung teilweise gestrichen, den Zustand also noch verbessert bzw. wieder hergestellt.
Nach meinem Auszug habe ich nun durch einen Brief erfahren, dass ich 25% von einem Malerkostenvoranschlag übernehmen soll (eine Regelung abhängig vom Zustand ist im Mietvertrag festgelegt). Dieser Wert basiert auf der vorherigen Inaugenscheinnahme.
meine Frage dazu ist: ist dieses Vorgehen zulässig?
Schon mal danke im Vorraus
Sebi
Abzug der Mietkaution auf Basis von viel zu früher Inaugenscheinnahme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Quotenabgeltungsklauseln sind laut zweier BGH-Urteile aus dem März diesen Jahres ungültig (siehe z.B: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kippt-schoenheitsreparatur-klauseln_258_297438.html). Irgendwie klingt deine Schilderung danach, als ob dein Vermieter auf Basis einer solchen Klausel Forderungen geltend machen möchte. Sofern dem wirklich so ist, so weise diese Forderung mit Hinweis auf das Urteil BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 einfach zurück. Wenn es eine andere Rechtsgrundlage für diese Forderung geben sollte, dann kann es natürlich anders aussehen.
Warum gab es keine saubere Übergabe mit Protokoll? Wolltest du die nicht oder der VM?
Unabhängig davon wird der VM natürlich keinen Rechtsanspruch auf Übernahme gar nicht notwendiger Maßnahmen haben. Die Frage ist dann eher, wer kann was beweisen?
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