Ja, das ist mal eine lustige Frage, ich weiß... doch wie sieht es rechtlich aus wenn ich einen "Abzocker" übers Ohr haue und nicht umgekehrt?
Folgendes Beispiel: Ich melde mich bei irgendeiner Seite an welche eine Abo-Falle ist. Dabei gebe ich eine Servicenummer an (jeder kann sich zu privaten Zwecken eine kostenlose Servicenummer einrichten mit der er Geld für Telefondienste wie Callcenter etc. verdienen kann, beispielsweise pro Minute zahlt der Anrufer ca 2€, der Anbieter bekommt dabei einen kleinen Prozentsatz des Verdienstes). Klar, der Abzocker will Geld von mir und ruft mich über diese Servicenummer an (wir nehmen jetzt einfach mal an er tut es anstatt E-mails oder Briefe zu schicken). Ich habe also für ein 5 minütiges Gespräch 10€ an ihm verdient ohne eine Leistung zu erbringen. Habe ich mich strafbar dadurch gemacht? Und wie sieht es bei "nicht-Abzockern" aus? Ich melde mich beispielsweise bei einem Gewinnspiel an, bei dessen Teilnahme meine Daten "für Werbezwecke" weitergegeben werden - wir wissen alle was das in heutiger Zeit bedeutet, das Telefon steht nicht mehr still. Mir werden also Angebote über diese Servicenummer gemacht und ich verdiene dabei auch noch Geld - ist das strafbar? Ich habe schließlich niemanden darum gebeten mich anzurufen, hatte keine Möglichkeit kenntlich zu machen dass die Nummer kostenpflichtig ist und außerdem ist es ja tatsächlich meine Telefonnummer.
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Abzocker selbst abzocken?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Auch wenn sich deine Idee erstmal nicht dumm anhört, denke ich nicht, dass von normalen Call-Agent-Plätzen in Callcentern solche Nummern anwählbar sind.
Auch sollte man sich nicht vorsätzlich unter Kenntnis der Kosten irgendwo anmelden, um dann nicht zu zahlen, was du ja vemutmlich vorhättest, sonst rechnet sich deine Idee ja nicht.
Es ist was anderes, ob man auf die Abzocke und ihre versteckten Preisangabe reinfällt und dann (zurecht) nicht zahlt, oder ob man die Kosten kennt, sich dann anmeldet mit dem Vorsatz, diese nicht begleichen zu wollen.
Auch wenn es dir in diesen Fällen nur schwer nachzuweisen ist und wohl auch kaum ein Abzocker wirklich strafrechtliche Wege einleitet wird, wäre die Anmeldung mit WISSEN über die Kosten und dem Vorsatz, diese nicht zahlen zu wollen, wohl Betrug..
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-- Editiert am 07.01.2010 17:56
Die Telefonnummer soll ja nicht dazu dienen, als vorsätzliche Abzocke benutzt zu werden, nehmen wir mal an ich habe wirklich irgendeinen privaten Telefonservice und sei es Zukunftsvorhersage mit Karten oder was auch immer... Ich gebe diese Telefonnummer einfach nur an bei Angeboten die mir spanisch erscheinen, ohne jeglichen Betrugsabsichten etc (Verbraucherschützer warnen schließlich davor bei dubiosen angeblich kostenlosen Angeboten falsche Daten zu verwenden)... sollte sich mein Verdacht bewahrheiten habe ich den vermeintlichen Abzocker geprellt und falls die Seite tatsächlich kostenlos ist, so kann ich auch im Nachhinein meine Daten ändern.
Die Frage ist also mehr oder weniger: Ist es erlaubt bei Onlineanmeldungen für kostenlose Leistungen eine kommerzielle Telefonnummer anzugeben? Wenn ja wirklich alles so kostenlos ist, wird die Nummer schließlich nicht benötigt.
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Ich gebe diese Telefonnummer einfach nur an bei Angeboten die mir spanisch erscheinen, ohne jeglichen Betrugsabsichten etc
Du schriebst oben, dass du bei Abzocker, also Abofallen mit der Nummer anmelden willst.Wort-wörtlich: "Ich melde mich bei irgendeiner Seite an welche eine Abo-Falle ist. "
Im Gegensatz zu Reingefallenen WEISST du also, dass es Abofallen sind und das sie Geld haben wollen.
Möglichkeit 1: Du meldest dich dort an mit der Nummer dort an und zahlst das verlangte Geld für die Abofalle. Ein Verlustgeschäft für dich.
Möglichkeit 2: Du meldest dich dort an, obwohl du dir über die Kosten im Klaren bist und hast aber niemals vor zu zahlen, was wohl Betrug wäre....völlig unabhängig, welche Nummer du nun angibst.
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(Verbraucherschützer warnen schließlich davor bei dubiosen angeblich kostenlosen Angeboten falsche Daten zu verwenden)
Nein, Verbraucher- bzw Datenschützer raten dazu Phantasiedaten anzugeben, sofern die Daten nicht für einen Vertragsabschluss nötig sind, zB bei kostenlosen Angeboten, bzw wenn man von einem kostenlosen Angebot ausgeht.
Laut deiner Schilderung gehst du bei Abzock-Seiten aber nicht von einem kostenlosen Angebot aus, sondern bist dir bewusst, dass es was kosten soll, auch wenn diese Klausel gut versteckt ist.
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Die Frage ist also mehr oder weniger: Ist es erlaubt bei Onlineanmeldungen für kostenlose Leistungen eine kommerzielle Telefonnummer anzugeben? Wenn ja wirklich alles so kostenlos ist, wird die Nummer schließlich nicht benötigt.
Sofern es sich um eine kostenlose Seite handelt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte, ausser das verwendete Script. Auf den meisten Anmeldeseiten von Gewinnspielen ect. sind nur die Vorwahleingaben aus bestimmten Zifferblöcken möglich, somit keine Mehrwertnummern....oder sie werden gleich "ausgesiebt".
Selbst wenn es möglich ist, denke ich dennoch nicht, dass du anrufen bekommen wirst, wie oben schon erläutert.
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klar, der Abzocker will Geld von mir und ruft mich über diese Servicenummer an
Nein, die sogenannten Mehrwertrufnummern sind in den Call-Centern nicht anwählbar.
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Mir werden also Angebote über diese Servicenummer gemacht und ich verdiene dabei auch noch Geld - ist das strafbar?
Das ist nicht strafbar denn beim anwählen wird automatisch der Betrag für den Anruf durchgesagt, somit ist die Pflicht zur Preisangabe erfüllt.
Es ruft aber auch keiner mehr an (eigene Erfahrung, 0900er-Nummer), also ziel erreicht ;-)
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