Abzocke und Abofalle GMX Promail / bfs risk&collection

26. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.01.2020 13:58:09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)
Abzocke und Abofalle GMX Promail / bfs risk&collection

Hallo liebe User,


habe leider einen sehr langen Text, aber nur so konnte ich alles, hoffentlich, richtig schildern:)
Ich bin damals in eine Abofalle von GMX gefallen, wo ich seit dem einerseits belästigende und stark unter Druck setzende Mahnschreiben, nun, von der sogenannten BFS risk & collection GmbH erhalte. Ich habe tatsächlich einen Vertrag für diese Promail abgeschlossen, um den Service der Lesebestätigung nutzen zu können, da ich eine Stornierung versenden wollte.
Nachdem ich Alles abgeschlossen hatte, schickte ich die besagte Stornierung (Email kam auch nie an…) ab, speicherte alle Login-Details ab und loggte ich mich aus. Am nächsten Tag wollte ich mich einloggen, doch konnte ich es nicht und es hieß, dass unter dieser E-Mail kein Account bekannt sei. Daher versuchte ich bei den Kundenservice anzurufen, doch kann man sich nicht anmelden, wenn die Daten nicht bekannt sind!
Daraufhin dachte ich, dass bei GMX ein Fehler unterlaufen sei und da der Vertrag nicht erfüllt wurde von dem „Verkäufer" , sah ich den Vertrag daher schlicht als nichtig an und kümmerte mich leider nicht weiter darum.
Dann erhielt ich ein sog. Drittes Mahnschreiben von Gmx und sollte rund 30 zahlen. Ich war darauf natürlich enorm verärgert. Doch hatte ich durch dieses Schreiben endlich die Kundenummer, um damit bei GMX anzurufen, doch sei meine Kundennummer nicht bekannt. Daraufhin versuchte ich mehrmals per Post (2*) und Fax(3*) und per Mail dort zu kündigen und bekam erst nach der Mail eine automatische Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Sie bereits einmal angeschrieben und leider keine Antwort erhalten, daher versuche ich es ein weiteres Mal. Sie haben mir eine Rechnung inklusiver Mahngebühren zugeschickt. Dazu wollte ich nun (ein weiteres Mal) Stellungnehmen. Ich habe mich bei ihrem Dienst angemeldet und tatsächlich eine Mail abgeschickt und mich danach ausgeloggt. Danach konnte ich mich bei Ihnen nicht mehr anmelden und die E-Mail die ich versandt habe, ist bei dem Empfänger niemals angekommen. Ich habe auch versucht Ihren Telefonservice zu nutzen, um herauszufinden, warum ich meinen Account nicht mehr nutzen konnte, doch hieß es, dass dieser weder meine Telefonnummer kenne, noch meinen Namen und meine Adresse. Daher bin ich davon ausgegangen, dass dieser Dienst nicht mehr verfügbar wäre und ein Fehler bei Ihnen aufgetreten ist, denn: Es war mir nicht möglich Sie telefonisch zu kontaktieren, da all meine Daten nicht bekannt waren und ich mich ergo nicht anmelden konnte. Da ich darauf auch nicht mehr angewiesen war, habe ich mich, wie sich herausstellte fälschlicherweise, nicht mehr gekümmert. Dann bekam ich eine Mahnung inklusiver Rechnung von Ihnen. Dieses war scheinbar die dritte, aber die einzige die ich je erhalten habe. Obwohl ihre Rechnung für mich nicht nachvollziehbar war, als ich mich bei Ihnen angemeldet habe, war angegeben dass der Dienst 2,99 € mtl. für mich kosten würde, und erscheinen außerdem die Mahnungsgebühren nicht dem Umstand angemessen, da es eben die erste Rechnung überhaupt war, die ich je erhalten habe. Dann konnte ich mich nicht mit der Kundennummer, welche scheinbar für mich zugewiesen wurde, die auf der Rechnung stand, bei Ihnen anmelden, um mich eben bei Ihnen zu erkundigen und meine Daten löschen zu lassen, daher versuche ich es ein weiteres Mal per Fax! (Ihre Faxnummer war ständig belegt, postalisch habe ich keine Antwort erhalten, daher nun per Mail)

Die sogenannte Kundennummer, mit welcher ich mich nicht einloggen konnte:
xxx.

Hiermit bitte ich Sie meine Daten zu löschen und mir keine Rechnungen, welche auf Grund der genannten Umstände nichtig sind, mehr zu zuschicken. Dagegen kam ich Ihnen entgegen und habe bereits vor einiger Zeit den von Ihnen geforderten Betrag überwiesen!
Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung zu, dass Sie all meine Daten gelöscht haben und mich nicht weiter kontaktieren werden. Diese Bestätigung schicken Sie mir bitte via Mail zu, so kann man Kosten und Zeiten vermeiden bzw. verkürzen.


Mit freundlichen Grüßen,
xxx

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für Ihre E-Mail und werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zu Ihrem Dienst finden Sie auch unter: http://hilfe.gmx.net

Mit freundlichen Grüßen
Ihr GMX Kundenservic"

Darauf habe ich nie wieder etwas von GMX gehört.
Bis ich ein Schreiben von dem Inkasso Büro erhalten habe, wo eine Forderung von 17,94 offen sei und ich nun einen gesamt Betrag, inklusiver Mahnkosten des Büros, von 66,69 zu begleichen hätte. Daraufhin rief ich, wieder außerordentlich erbost, bei dem Inkasso Büro an und sagte, dass der gesamte Vertrag auf Grund nichtgeleisteter Dienste und nicht korrigierter Verhältnisse nichtig sei und daher kein Vertrag mehr bestünde und ich keiner Zahlung nachkommen müsse.
Sie meinte ich könnte die 17,94 zahlen und Alles sei gut (geschweige, ob dieses überhaupt gereicht hätte, wenn man etwaige Internetbeiträge im Internet verfolgt) doch sah ich selbst das nicht ein und fragte wie ich das Büro kontaktieren könnte und schrieb folgendes:

„Ihre fehlende Reaktion auf die Kündigung schließt die Wirksamkeit nicht aus. Mündliche Aussagen werde ich ignorieren, dass es eine Vertragslaufzeit gäbe, da diese nicht ausdrücklich von mir bestätigt wurde. Weiter habe ich nie einen schriftlichen Vertrag erhalten, geschweige etwaige Mahnungen.
Zukünftige schreiben werde ich ignorieren ohne Beweise der Mahnungszusendung bzw. überhaupt Nachweise über eines Abschlusses eines wirksamen Vertrages.

Ich berufe mich auf §433 BGB (1) der den Verkäufer verpflichtet die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Da ich den Account zu keinem Zeitpunkt nutzen konnte, haben Sie (der Verkäufer) ihre Vertragspflicht verletzt.

Wie Sie meiner alten E-Mail entnehmen können, habe ich mehrmals gemäß §439 BGB „Nacherfüllung" (2) auf die Pflicht des Verkäufers erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Vertragstypischen Pflichten hingewiesen, ohne Resonanz Ihrerseits."

Davor kopierte ich meine an GMX geschriebene Mail in meine dann gesendete Mail an das Inkasso Büro.

Daraufhin bekam ich heute ein Schreiben vom Inkassobüro, wo mir zuerst der Vertragsabschluss geschildert wurde und das eindeutig ein Online Vertrag zustande gekommen sei, denn ich habe auf einen deutlich gekennzeichneten Button geklickt, dass wenn ich nun klicken würde, ich einen Vertrag abschließen würde. Den ganzen Umstand habe ich allerdings nie negiert und abgestritten, nur eben bloß, dass ich den Dienst nie nutzen konnte und das auf hinweisen nicht reagiert und „Ersatz" bzw., eine Korrektur stattfand und damit der Vertrag nichtig sei.
Und weiter heißt es, dass keine Vertragsunterlagen zu schickbar seien, da es sich um einen Onlinevertrag handelt und alle Dateien an meine sog. Gmx E-Mail verschickt worden seien, wo ich allerdings nur einmal Zugriff hatte, und das die Schriftform nur in Ausnahmefällen nötig sei, um diese verschicken zu können, doch ein solcher Fall nicht vorläge. Dann weißt mich das Inkasso Büro „vorsorglich" daraufhin, „dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung eine arglistige Täuschung" voraussetzen würde und dass ein solches Handeln bei Gmx nicht festgestellt werden konnte. Außerdem gäbe es keinen Anfechtungsgrund, der mich dazu berechtigt zu widerrufen, da die Frist längst verstrichen sei.
Abschließend wird erwähnt, dass die Forderung weiterhin Bestand hat, ich kein außerordentliches Kündigungsrecht hätte und ich bis zum 07.04.2015 die Gesamtforderung zu begleichen habe.

Das ist der gesamte Umstand und ich sehe keine Rechtsgrundlage, dass ich wirklich dazu verpflichtet sei zu zahlen, allerdings möchte ich keine Fehler machen und wirkliche Probleme bekommen, denn das liegt mir mehr als fern!

Freue mich auf eure Antworten und schon mal viiielen Dank fürs Lesen :)


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Und was veranlasst dich zu dem elendlangen Beitrag, wenn die 500 anderen threads zu dem Thema das viel schneller beantworten? Es gibt max. 3 Varianten, die wir hier schon alle durchgekaut haben.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.01.2020 13:58:09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

weil bei den anderen fällen, laut user, kein eindeutiger Vertragsabschluss je stattgefunden hat, welchen es bei mir eindeutig gab. die Voraussetzungen sind unterschiedliche und da ich keinerlei ahnung von recht habe, habe ich es sicherheitshalber formuliert; um für mich schwerwiegende Konsequenzen zu entgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Den Zugang der Kündigung per Post und per Fax könnte man wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.01.2020 13:58:09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

gar nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Cat_Plüschig):
gar nicht...

Thema erledigt :devil:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.01.2020 13:58:09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

erstmal danke für diese unfassbar freundlichen und einen ernst zunehmenden kommentare, da fühlt man sich ja gleich verstanden und ernst genommem ;)

wenn ich in der beweispflicht bin nachzuweisen, dass die firma meine schreiben bekommen hat, so sind diese doch ebenso dazu verpflichtet, dass ich die ganzen mahnungen und rechnungen erhalten habe, richtig?
doch das habe ich nie, heißt dann doch, das zumindest die geforderten Gebühren, Mahnkosten usw. von mir nicht zu begleichen sind?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Den Zugang der Kündigung [...] per Fax könnte man wie genau beweisen?

Mit dem Faxprotokoll, am besten natürlich mit der Sendebestätigung, auf der das Schreiben (teilweise) mit drauf ist. Da im Sendestatus auch erfasst wird, ob die Übertragung erfolgreich war, hat man damit vielleicht keinen abschlißenden Beweis, aber zumindest einen so starken Anscheinsbeweis, dass es GMX bei 3(!) Kündigungen per Fax schwer fallen wird einen Richter zu überzeugen, dass das Faxgerät jedes Mal eine bedauerliche Fehlfunktion hatte die man leider nicht hatte vorhersehen können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
wenn ich in der beweispflicht bin nachzuweisen, dass die firma meine schreiben bekommen hat, so sind diese doch ebenso dazu verpflichtet, dass ich die ganzen mahnungen und rechnungen erhalten habe, richtig?

Sofern für Mahnungen Kosten berechnet werden, müsste diese Mahnungen nachgewiesen werden. Im übrigen sollten Mahnkosten bei ca. 1-2 EUR liegen. Alles was darüber ist, wäre eher nicht durchsetzbar.

Rechnungen sind keine Pflicht, da hat man keinen Rechtanspruch drauf (es sei denn sie wurden vertraglich vereinbart).

Jedoch muss der Kunde erkenn können was wann wie fällig ist, aber das kann sich auch aus den Verträgen ergeben.

Da ungünstigerweise bereits zugegeben wurde, das man einen Vertrag at, kann an die nicht mehr so einfach auflaufen lassen.

Zwar könnte man da ansetzen, das keine Leistung erbracht wurde daher auch keine Vergütung fällig ist.

Aber ich vermute das man auch hier keine Beweise für das nicht erbringen hat und auch keine Beweise, das man reklamiert hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.01.2020 13:58:09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Erst einmal Danke!

Ja, leider habe ich die Post damals ohne Auftrag verschickt und die FaxBestätigung bei meinem letzten Umzug aussortiert, da ich monatelang nichts gehört habe und es für mich erledigt war.

Das Inkassobüro erhebt Gläubigermahnspesen in Höhe von zehn Euro; Mahnversandkosten in Höhe von 2,50 Euro; eine Telekommunikationspauschale von 4,50; eine Inkassovergütung von 22,50 und leider Gottes 9 Euro für die Adressermittlung.

Allerdings las ich, dass Inkassobürokosten nur von dem "Schuldner" zu begleichen sind, wenn dieses der günstigste Weg ist und davon sicher auszugehen war, dass ich zahlen würde. Darüber hinaus habe ich gelesen, dass Inkassobüros nicht nach dem RVG berechnen dürfen, da dieses den Anwälten vorbehalten sei. Allerdings hat das InkassoBüro das getan, sind damit diese hinfällig?

Aber muss der Verkäufer dann nicht sicherstellen, dass ich Zugriff auf meine Vertragsunterlagen habe? Zumindest dass, wenn ich schon Alles andere nicht nutzen konnte...und trotzdem zahlen soll.





-- Editiert von Cat_Plüschig am 27.03.2015 12:19

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Gläubigermahnspesen in Höhe von zehn Euro

1-2 EUR je nachweislich zugestellter Briefmahnung, 0,10 EUR je je nachweislich zugestellter E-Mail Mahnung



Zitat:
Mahnversandkosten in Höhe von 2,50 Euro

0 EUR ohne Nachweise



Zitat:
eine Telekommunikationspauschale von 4,50

0 EUR



Zitat:
eine Inkassovergütung von 22,50

Wäre eventuell berechtigt wenn Verzug bestehen würde.



Zitat:
9 Euro für die Adressermittlung.

Das geht auch schon für 2-3 EUR



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.01.2020 13:58:09
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

könntest du evtl. anführen, weswegen diese hinfällig sind? Damit ich mich rechtfertigen kann. ich würde gerne ein Foto der Kosten Aufstellung hochladen, doch leider finde ich dazu keine Möglichkeit auf dieser Website.

abgesehen vom Inkassobüro, als ich damals meine Kündigung per Mail an Gmx versandte, so schilderte ich auch, dass ich nichts vom Service nutzen könne und geschweige auf das Konto zu greifen, so hätte mir Gmx doch fortan die Rechnungen bzw. die Mahnungen, wie Gmx behauptet nicht an meinen Gmx Account schicken können(müssen?), sondern an meine ihnen genannte. Das heißt, dass Gmx damit Mehrkosten provoziert hat und diese sind in diesem Grundsatz doch grundsätzlich unzulässig oder?

-- Editiert von Cat_Plüschig am 27.03.2015 13:17

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