Abzocke Liquidado.de: Rechnung für die Account-Erstellung

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)
Abzocke Liquidado.de: Rechnung für die Account-Erstellung

Guten Tag,
ich bin mir nicht sicher ob ich auch wirklich das richtige Forum gewählt habe, falls nicht^^ entschuldigung

Mein Vater hat sich diese Woche auf Liquidado einen Account erstellt, da man dort angeblich billig Restposten kaufen kann. Die Seite sieht wie ne ultraschlechte Nachmache von Ebay-Kleinanzeigen aus, und ich bezweifle, dass irgendein Inserat auf der Seite echt ist.

Hier der Link: www.Liquidado.de

Woher weiß ich, dass mein Vater einen Account erstellt hat? Heute kommt per Post eine Rechnung von 199,99€ :sweat:
Hier ist die Rechnung:

Nun hab ich gelesen, dass der Inhaber dieser Seite irgendwo in Polen sitzt, und dieser Betrag von 200€ darauf zurückzuführen ist, dass mein Vater nicht innerhalb von 24 Stunden seinen Account gekündigt hat.... Was haltet ihr von dem Müll? Ich zahl dem definitiv nichts :D

Ich "registriere" mich mal dort auch um zu sehen inwiefern man überhaupt bzgl den Kosten informiert wird.

-- Editiert von Moderator am 22.10.2016 16:06

-- Thema wurde verschoben am 22.10.2016 16:06

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304 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

Ich habe mich soeben registriert, es hat genau 10 Sekunden gebraucht, hab überall irgendein Müll eingetippt. Die Eingabefelder überprüfen nichtmal was man eintippt.....also man total Stuss da reinschreiben und hat automatisch einen Account. Es wird nirgends was von Gebühren oder sonstigem gesagt.

138x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Perazim):
Woher weiß ich, dass mein Vater einen Account erstellt hat?

Den Vater fragen?



Zitat (von Perazim):
Ich zahl dem definitiv nichts :D

Warum auch, wenn dann wäre höchstens Dein Vater der Zahlungspflichtige als Vertragspartner ...



Zitat:
Die Anmeldung zum Service „liquidado.de" ist als solche kostenlos.
...
0,99 EUR für 24 Stunden Testzugang
199 EUR Aktivierungsgebühr (Wenn Kunde innerhalb der Testzeit den Testzugang nicht beendet)

Es wird nicht wirklich verständlich erläutert, wie und wann dieser ominöste "Testzugang" aktiviert wird und wie und wann diese ominöse "Testzeit" endet.
Derartige Intransparenz geht zu lasten des Verwenders.



Zitat:
Die Kündigung während der Testphase hat nur über das Nutzerprofil zu erfolgen.

Diese Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten ist nach derzeititger Rechtsprechung nichtig.



Eine Belehrung bezüglich des Widerrufsrechtes scheint auch nicht zu erfolgen.




Das ist eine altbekannte Masche, die schlecht kopiert wurde.
Da würde ich keinen Pfennig zahlen.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

45x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Perazim):
Woher weiß ich, dass mein Vater einen Account erstellt hat?

Den Vater fragen?

Sry, mein Satz war ein wenig unpassend formuliert :crazy: . Natürlich weiß ich, dass mein Vater den Account erstellt hat. Ich hab einfach eine Frage gestellt "Woher weiß ich, dass mein Vater einen Account erstellt hat?" Und im Anschluss die Antwort darauf geliefert "Heute kommt per Post eine Rechnung von 199,99€".

39x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ver76):
Das hat dein Vater sicher getan

Zum einen ist der Button nicht rechtskonform beschriftet, zum anderen wäre es auch notwendig das die Nepper von liquidado.de das auch beweisen müssten.

Zuvor müssten sie im übrigen nachweisen, das der Vater sich dort tatsächlich angemeldet hat.


Mangels rechtkonformer Beschriftung des Bestellbuttons und der fehlenden Widerrufsbelehrung kommt man da ebenfalls raus.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

10x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ver76):
Würde er es in meinem Shop bestreiten, dann würde ich den Vater und die Verbindungsdaten sofort bei der Kripo anzeigen.

Es ist nicht zu erwarten das die Betrüger hier bei der Polizei Anzege erstatten.
Die haben da so eine natürliche Kontaktallergie ... :grins:



Zitat (von ver76):
Wenn er etwas kauft, dann muss er es auch zahlen!

Nö, das sagt das Gesetz ganz eindeutig das er das nicht muss.



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17x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

Ich hab nun mit meinem Vater gesprochen und er meint, er hätte sich einfach nur registriert und sonst nichts weiteres getätigt.

23x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von ver76):
Ich sehe das etwas anders. Ich habe selbst einen Webshop, verkaufe dort zwar keine Dienstleistung, sondern Produkte - habe aber ständig mit Betrügern zu tun, die bei mir bestellen und nicht bezahlen.

Ich erstatte nun regelmässig Strafanzeigen gegen Kunden, die nicht bezahlen und die Justiz gibt mir (meinen kleinen Unternehmen) recht!

Wer bestellt egal ob Produkt oder Dienstleistung - den Button "Zahlungspflichtig bestellen" bewusst drückt und dann eine Leistung erhält, soll auch dafür bezahlen.

Es zwingt einen ja einer so etwas zu bestellen. Sorry, aber bei solchen Leuten bekomme ich echt einen Hals! Für mich ist das ganz bewusster BETRUG wenn man etwas kauft "zahlungspflichtig bestellt" und dann nicht dafür zahlt!


Sorry, aber das ist echt hanebüchener Blödsinn. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wie ein Verbraucher über kostenpflichtige Inhalte und zum Widerrufsrecht belehrt werden muss. Das wurde hier nicht eingehalten. Das ist eine klare Betrugsmasche, auch "Abofalle" genannt. Ihr Webshop in allen Ehren, aber ich glaube das dies (hoffentlich) nicht viel miteinander zu tun hat

10x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum einen ist der Button nicht rechtskonform beschriftet, zum anderen wäre es auch notwendig das die Nepper von liquidado.de das auch beweisen müssten.
Es geht hier um Polen, nicht um Deutschland! Ob die Button Lösung der polnischen Rechtsprechung entspricht kann ich nicht abschätzen.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ob die Button Lösung der polnischen Rechtsprechung entspricht kann ich nicht abschätzen.

Irrelevant. Da sich der Shop eindeutigst an deutsche Verbraucher wendet (siehe alleine schon de-Domain) gilt deutsches Recht. Polen ist immerhin immer noch EU-Mitglied und hat sich den entsprechenden Regeln unterworfen.

@ver76: Keine Ahnung, was dir über die Leber gelaufen ist. Aber alleine schon der Versuch von dir, die Kostenpflicht über die AGB zu begründen zeigt, dass du von den hiesigen Gesetzen keine Ahnung hast. Aber überhaupt keine. Denn das alles in den AGB zu verstecken, ist seit Urzeiten nicht mehr möglich.

Was richtig ist: Ich muss offenbar, um irgendetwas auf der Plattform tun zu dürfen, diesen "Premium-Account" kaufen. Und der Button ist dann sogar tatsächlich auf "kostenpflichtig bestellen" umgeändert. Aber auch hier werden die Preise geschickt in einem Fließtext versteckt. Zudem ergibt das Gesamtbild für mich: Hier will einer die Leute grundlegend verarschen und betrügen. Denn der als kostenlos beworbene Account ist total wertlos. Ich kann mit dem Account exakt nichts machen. Die Angabe, dass der Premium-Account lediglich dazu da sein, den Anbieter zu kontaktieren, ist eine Lüge. Denn auch beim Klick auf den Warenkorb poppt dieses Ding hoch, was mich in den premium zwingen will. In diesem Popup wird wilde Werbung geschaltet um vom Fließtext abzulenken.
Was da nun zahlungspflichtig bestellt werden soll, ist niemandem klar. Gerade wenn man auf den Warenkorb klickt. Man will dort doch bestimmt die Ware selbst kaufen und nicht diesen absurd wertlosen Premium-Account, um dann 200€ zu latzen um dann nochmals die Ware selbst zu kaufen?

Also in meinen Augen hat das hier nur eines verdient: Den Gang zur Polizei und die Anzeige wegen versuchten gewerblichen Betruges in Verbindung mit den oben beschriebenen klar erkennbaren Versuchen, die Besucher über die wahre Kostenpflicht zu täuschen.

Nachtrag: So wie ich auch alles übrige (Facebook-Auftritt) sehe, soll die Webseite offenbar eine reine Werbeplattform für Großhändler sein. Man kann dort weder etwas kaufen, noch sonst wie als Verbraucher sinnvoll etwas tun. Man kann dort sogar nicht einmal etwas in den Warenkorb legen. Wenn man da drauf klickt und den Premium-Account kauft, verschwindet jeglicher Warenkorb. Stattdessen sieht man nur noch den "Anbieter kontaktieren" Button.
Man kann dem Anbieter, der offenbar Werbung auf der Plattform eingekauft hat, nur noch eine Mail schicken.
Damit ist die eigentliche Dienstleistung dieser Seite ein reines Werbeangebot und das "Zusammenbringen von Großhändlern". Nun stellen sich zwei Fragen:
1. Wieso richtet sich die Seite optisch erkennbar an Verbraucher?
2. Wieso diese absurden Täuschungen mit Warenkörben, wie wenn ich als Verbraucher einkaufen würde, die dann verschwinden?

Also ich würde hier wirklich zur Polizei gehen. So klar erkennbare Betrugsmaschen habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Denen gehören die Hammelbeine dafür lang gezogen.

-- Editiert von mepeisen am 15.09.2016 08:58

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27x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Irrelevant. Da sich der Shop eindeutigst an deutsche Verbraucher wendet (siehe alleine schon de-Domain) gilt deutsches Recht. Polen ist immerhin immer noch EU-Mitglied und hat sich den entsprechenden Regeln unterworfen.
Korrekt, habe ich übersehen.

10x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ver76):
Wer bestellt egal ob Produkt oder Dienstleistung - den Button "Zahlungspflichtig bestellen" bewusst drückt und dann eine Leistung erhält, soll auch dafür bezahlen.

Muss er aber nicht, der Gesetzgeberun und die Rechtsprechung ist da mit dem Widerrufsrecht auch recht genau was die Auslegung und deren Grenzen betrifft.



Zitat (von ver76):
Für mich ist das ganz bewusster BETRUG wenn man etwas kauft "zahlungspflichtig bestellt" und dann nicht dafür zahlt!

Unfug, es gibt das Widerrufsrecht und das darf man ausüben. Das ist dann auch kein Betrug.
Und ohne die ganzen gesetzlichen Informationspflichten einzuhalten, kann man auf der Seite des Verbrauchers auch keinen Betrug unterstellen. Eher auf der Seite des Händlers.



So langsam glaube ich, das ver76 eine Sockenpuppe der polinschen Nepper ist ...



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4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

http://www.liquidado.de/login

Hallo Sockenpuppe... wenn das alles so rechtens sein sollte - wieso steht da dann "kostenlos registrieren"

Das ist und bleibt irreführend, egal was man in den AGB schreibt.

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hallo Sockenpuppe... wenn das alles so rechtens sein sollte - wieso steht da dann "kostenlos registrieren"
Das ist und bleibt irreführend, egal was man in den AGB schreibt.

Nun ja. Das alleine ist aber nicht irreführend.
Da gibt es große deutsche Partnervermittlungsbörsen, die auch mit einer kostenlosen Registrierung geworben haben. Damit konnte man sich dann potenzielle Partner anschauen, aber nicht kontaktieren. Für letzteres muss man dann doch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erwerben.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich hab mir das gerade mal angesehen. Ich kann hier keine Abofalle erkennen. Ich halte die Forderung für gerechtfertigt. Alles ist deutlich erkennbar. Es gibt keine versteckten Kosten.

6x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Alles ist deutlich erkennbar.

Die Kosten in einem Fließtext zu "verstecken", die Verwechslungsgefahr des Buttons in Verbindung mit dem Warenkorb, wo man eventuell denkt, man bestellt die Ware statt diese Dienstleistung?
Also ich halte das nicht für irrelevant.

Es ist irgendwie erkennbar, dass es etwas kostet. Aber für mich als Verbraucher ist es erst mal so erkennbar, als würde ich die Ware kaufen, die da angeboten wird und nicht einen 200€ teuren Zugang, um mit dem Anbieter eine eMail austauschen zu dürfen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

[quoteSo langsam glaube ich, das ver76 eine Sockenpuppe der polinschen Nepper ist ...]
Ja, auf den Gedanken bin ich auch schon gekommen.

Gerade der neueste Post hier ist irgendwie sehr entlarvend.

@ver76: Wieso nimmst du nicht mal Bezug auf diesen lustigen Warenkorb. Wieso kriege ich die Zahlungsaufforderung, wenn ich auf den Warenkorb klicke? Wieso verschwindet der Warenkorb, wenn ich den kostenpflichtigen Account gekauft habe?

Diese "Spielerei" ist es doch gerade, die ich moniere. Denn die "Spielerei" führt zu einer Erwartungshaltung des "Kunden". Und die Erwartungshaltung auch mit dem nahezu geklauten eBay-Design ist, dass ich die Ware kaufe und keinen 200€ Zugang, um für eine 10€ Ware überhaupt mal per eMail den Verkäufer kontaktieren zu dürfen.

Überhaupt: Welcher Gegenwert existiert für diese 200€? Im Prinzip gar keiner. Da nehmen ja sogar die Singleseiten am Ende noch weniger pro Jahr oder?

-- Editiert von Moderator am 22.10.2016 16:20

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7x Hilfreiche Antwort




#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Man kann dort überhaupt nichts in den Warenkorb legen

Willst du uns für blöd verkaufen?
Wenn ich auf ein Angebot klicke, registriere ich mich "kostenlos". Und dann ist da ein Warenkorb-Icon. Direkt neben dem "Anbieter kontaktieren".

Natürlich kann man da nichts in einen Warenkorb legen. Das ist ja auch der Bauernfänger-Trick an dieser Webseite (oder einer der mehreren Tricks).

Nochmal die konkrete Frage: Warum dieses Warenkorb-Symbol? Was soll diese Trickserei mit einem Warenkorb, denn es technisch gar nicht gibt? Wieso sollen Verbraucher mit diesem Warenkorb darüber getäuscht werden, dass sie in dem Moment mit "Zahlungspflichtig bestellen" gar nicht die Ware kaufe, sondern stattdessen diesen ominösen 200€ Zugang?

Zitat:
und das die Mitgliedschaft für den Marktplatz ist wird auch deutlich beschrieben.

Wo steht das? Das einzige, was dort überall steht, ist "kostenlos registrieren". Dass alles ist auch keinesfalls ein Marktplatz. Du hast doch selbst gerade geschrieben, dass es keinen Warenkorb gibt und man nichts in einen Warenkorb legen kann. Die ganze Plattform ist exakt nichts anderes als eine Kontaktplattform. Mehr nicht. Kaufen/Verkaufen kann man nichts. Man kann ggf. Angebote schalten, alles sieht aus wie ein echter Marktplatz. Aber faktisch ist es das nicht mal ansatzweise.

Und deswegen, in der Gesamtheit, liegt für mich hier gewerblicher Betrug vor.

Zitat:
Dann zahl halt einfach die Rechnung nicht und du wirst sehen was kommt.

Ja, ich bin mal gespannt, was da kommt. Ganz ehrlich.
Viel Spaß wünsche ich euch dabei.

P.S.: Ich mache nicht das Geschäftsmodell herunter. Ich verurteile, dass man hier massiv trickst, um Leute abzuzocken. Denn Transparenz und Ehrlichkeit ist etwas anderes.

KEIN NORMAL DENKENDER MENSCH BEZAHLT 200€ UM EIN 10€ T-SHIRT ZU KAUFEN!

-- Editiert von mepeisen am 15.09.2016 14:04

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11x Hilfreiche Antwort




#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Da nehmen ja sogar die Singleseiten am Ende noch weniger pro Jahr oder?

Das Geschäftsmodell wird ausführlich erklärt.

Zitat (von mepeisen):
KEIN NORMAL DENKENDER MENSCH BEZAHLT 200€ UM EIN 10€ T-SHIRT ZU KAUFEN!

Das macht man bei dieser Seite ja auch nicht. Man würde auch dort nur 10€ bezahlen um ein T-Shirt für 10€ kaufen zu können. Man bezahlt lediglich einen "Eintritt"

Zitat (von mepeisen):
Wenn ich auf ein Angebot klicke, registriere ich mich "kostenlos". Und dann ist da ein Warenkorb-Icon. Direkt neben dem "Anbieter kontaktieren".
Und sobald du auf den Warenkorb klickst kommt eine knapp gehaltene exakte Beschreibung in Bezug auf den Testzeitraum und die Kosten die dann entstehen.

Ich sehe hier keine Täuschung, aber du vertrittst hier in diesem Thread die Meinung, dass alle Bürger unmündig sind und nicht lesen können was sie da anklicken. Die Vollkaskomentalität ist unangebracht. Es wird alles detailiert erklärt. Man sieht vor dem anklicken direkt auf was man sich da einlässt.

Zitat (von ver76):
Und 199 zahlt man einmalig, es ist doch kein Abo. Siehe
Das stimmt so nicht ganz. Es ist zwar kein Abo, aber dieser Betrag ist nur der Eintrittspreis für 1 Jahr. Danach muss man sich aktiv wieder neu freischalten. Eine automatische Weiterführung des Vertrages gibt es nicht.

-- Editiert von micbu am 15.09.2016 14:20

4x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Anbieter kontaktieren und daneben ein WK Symbol welches Signalisiert das man mit den Anbieter zur Kauf oder Verkaufsabsicht kontaktieren kann. Wenn das täuschend sein soll, dann gute Nacht! :-D

Ja ne ist klar. Und morgen ist Weihnachten.
Viel Spaß, einen Richter von diesem Blödsinn zu überzeugen.

Ein Warenkauf ist ein anerkannter Quasi-Standard und signalisiert einem Verbraucher IMMER, dass er sich in einem Shop befindet und eine Ware in einen Warenkorb legt oder etwas kaufen kann.

Und wieso verweigerst du die Beantwortung der Frage, wieso der Warenkorb verschwindet, nachdem man das Premium-Abo gekauft hat? Deine "Vergewaltigung" des Warenkorb-Icons würde in Konsequenz bedeuten müssen, dass es auch weiterhin stehen bleibt, auch wenn ich das Premium-Abo habe.

Wieso verschwindet es?

Zitat:
Deutlicher gehts nicht, sorry!

Doch, es geht deutlicher. Fließtext wegmachen. Größere Schrift. Werbung darüber weg machen.
Warenkorb-Icon weg machen.
Viele andere machen es vor. Da steht dann "Preis: 0,89€ für 24 Stunden, danach 199€". Die brauchen keinen 200 Worte-Fließtext.

Im übrigen gibt es nicht nur das Buttongesetz als solches. Es gibt auch noch etwas anderes und das nennt sich "Preisauszeichnungspflicht".

Nach Ansicht des BGH kann der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein, wenn ein Anbieter sich erkennbar Mühe gibt, Preise zu verschleiern und Irrtümer zu provozieren.

Zitat:
Schau mal bei Restposten.de, Zentrada.de die sowas ähnliches anbieten

Restposten.de = Die bekannt und berühmt berüchtigten B2B Seitenbetreiber, die arglose Verbraucher mit dem Argument, sie würden sich nicht an Verbraucher wenden, in Abofallen reinlocken? Die vor Gericht reihenweise gegen Verbraucher verlieren, weil die Verträge nicht wirksam zustande gekommen sind?
Zentrada.de? Die einen eigenen Shop betreiben, wo es Mindestbestellwert u.ä. gibt?

Nochmal: Es geht nicht um das Geschäftsmodell per se: Es geht um die Trickserei, die zum Abzocken rund um das Geschäftsmodell angestrengt wird.

Zitat:
Ich habe bei Zentrada 300 bezahlt und bei Restposten.de über Jahre schon mindestens 5-600 Euro. Es geht doch nicht um das T-Shirt es geht doch um den Handel an sich. Du lernst Großhändler und Lieferanten kennen. Kannst Gesuche einstellen oder Restposten anbieten.

Du darfst die Gebühr nicht für ein Angebot sehen. Und 199 zahlt man einmalig, es ist doch kein Abo. Siehe oben.

Doch, als Verbraucher MUSS ich die Gebühr für ein Angebot sehen. Denn als Verbraucher kaufe ich EIN T-Shirt und nicht 500 aus einem Restwarenbestand. Als Verbraucher will ich keinen Kontakt zu einem Großhändler.
Als Gewerbetreibender, der Restposten für einen 1€-Shop in der Fußgängerzone aufkaufen will, will ich das vielleicht und da gebe ich meinetwegen auch 200€ für diese Kontakte aus. Als Verbraucher nicht.

Und ich argumentiere hier nach wie vor: Hier werden gezielt Verbraucher verarscht und betrogen.

Und dass es irgendwie halb stimmig ist, schützt nicht davor. Denn die Tricksereien sind trotzdem zahlreich und klar erkennbar. Das kann hier auch niemand weg diskutieren. Ob man deswegen in die Falle tappen muss, ist völlig ohne Belang, denn schon die Täuschungsabsicht, die hier klar erkennbar ist, führt zu einem betrugstatbestand. Das hat der BGH in Fällen ähnlicher Tricksereien ausdrücklich bejaht.

Signatur:

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8x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
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Zitat:
Ich sehe hier keine Täuschung, aber du vertrittst hier in diesem Thread die Meinung, dass alle Bürger unmündig sind und nicht lesen können was sie da anklicken.

Wozu haben wir den Buttongesetz? Wozu eine Preisauszeichnungspflicht?
Weil es immer wieder jene gibt, die tricksen.

Ein Warenkorb ist ein handelsübliches Symbol, was eine Erwartungshaltung suggeriert als Verbraucher. Ich klicke auf den Warenkorb um die Ware selbst hinein zu legen und zu kaufen.
Den Warenkorb so in der Bedeutung zu vergewaltigen, ist eine Täuschung.

Zwar hast du Recht, dass der danach folgende Fließtext durchaus eindeutig ist. Aber die Täuschungshandlung ist da bereits passiert. Dass Preise dann nicht einfach nur in einen Fließtext versteckt gehören, das wissen wir alle doch. Wieso ist das hier plötzlich alles bedenkenlos möglich und OK?
Wieso tauchen nirgendwo Sternchen auf hinter den Preisen, wo das Sternchen erklärt "Es fallen Zusatzkosten für die Plattform-Mitgliedschaft" an? Wieso wird hier für ein T-Shirt der falsche Preis suggeriert?

Nehmen wir mal ein prominentes Beispiel, was auch in diesem Forum jedermann geläufig ist: Die Versuche von Flüge.de und Konsorten mit Preis A für Ware/Leistung A zu werben und dann im weiteren Bestellvorgang in Fließtexten und sonst wo noch Sachen herbei fantasieren, dass man plötzlich Ware/Leistung B (abgewandelt, ergänzt wie auch immer) und Preis B bezahlen soll.
Und wie war da die rechtliche Würdigung? Jetzt tut doch nicht so, als sei das alles völlig egal.

Ich habe echt Bauchschmerzen, dass jemand, der auf solche Täuschungen wie diesen Warenkorb angewiesen ist, hier als "alles völlig korrekt" bewertet werden kann.

-- Editiert von mepeisen am 15.09.2016 14:49

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