Abweichungen nach Bauabnahme

26. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
KatjaDas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Abweichungen nach Bauabnahme

Hallo Liebe Gemeinschaft,

ich habe ein Baurechtliches Problem und weiß gerade gar nicht wie weit ich ausholen soll. Will ja keinen Überfordern… werde daher am Ende noch eine kleine Zusammenfassung schreiben.

Ich habe mir eine Wohnung gekauft in einem Neubau 9-Familienhaus von einem Bauträger hergestellt. So weit so gut…
Vor einigen Monaten war das Richtfest und wir haben eine erste Begehung mit dem Bauträger, Klempner, Fliesenleger, etc. gemacht und festgelegt was wie wo sein soll und die Zeichnungen abgeglichen. Dabei ist uns aufgefallen das im Badezimmer ein Vorwandelement gefehlt hat, was aber in allen Zeichnungen drin war. Ich wurde noch mal gefragt ob ich das wirklich so haben wolle und habe nach Bestätigung eine Rechnung für die fehlende Vorwand bekommen. So weit auch alles in Ordnung.
Vor knapp 2 Monaten war die Abnahme. Viele Sachen waren noch nicht fertig. Unter anderem war die komplette Stromanlage noch nicht fertig installiert, das Netzwerk war nicht fertig, die Sockelleisten haben gefehlt und noch ein paar Kleinigkeiten. Im Bad waren die ganzen Stromabdeckungen noch nicht dran und die Scheiben von der Dusche waren auch noch nicht geliefert und angebracht worden. Mir ist dann allerdings aufgefallen das ein Schalter für das LED-Licht in der Dusche nicht, wie abgesprochen, in der Dusche war, sondern ausserhalb. Bei genauerem hinsehen ist dann auch aufgefallen dass die Fliesen die an den Vorwänden waren nicht wie abgesprochen symmetrisch waren und Versatz hatten. Deutlich sichtbar.
Nach nun knapp 2 Monaten ist noch nicht viel passiert ausser dass der Schalter umgesetzt wurde, der Grund dafür ist dass die Fliesen aus Italien kommen und noch nicht geliefert wurden. Verstehe ich und ist auch soweit in Ordnung.
Nun habe ich aber vor ein paar Tagen noch mal genau nachgemessen: Meine bestelltes Duschboard sollte eigentlich 1.40 m lang sein, ist aber nur 1.30 m. Anscheinend wurde die vergessen Vorwand einfach drüber gebaut. Auch die Seitenwand der Dusche, die im Angebot mit 1.40 m steht passt nicht mehr und das ist wahrscheinlich auch der Grund warum sie immer noch nicht geliefert worden ist, da sie ja jetzt nicht mehr passt. Oben an der Decke habe ich eine Deckendusche die an der Decke befestigt ist, auch diese hat einen Versatz von ca. 10 cm. Leider sind mir die Abweichungen bei der Abnahme nicht aufgefallen. Ich denke das ich aufgrund der vielen fehlenden Sachen und Schalter etc. gar nicht erst so richtig geguckt habe und mein Freund anscheinend auch nicht.

Meine Frage ist nun: Kann ich die Mängel immer noch geltend machen? Sind das offensichtliche Mängel, die man hätte sehen müssen? Oder wird von einem erwartet das man bei der Bauabnahme jedes Maß einzeln kontrolliert? Zu ändern ist es wahrscheinlich nicht mehr ohne das ganze Bad auseinander zu nehmen und schon wieder neue Fliesen zu bestellen etc.
Gibt es eine Möglichkeit entschädigt zu werden? Ist das üblich? Oder sollte man auf die Änderungen bestehen?


Zusammengefasst : Es wurde die Abnahme des Badezimmers in einem Neubau gemacht in dem noch einige Restarbeiten zu erledigen waren. Später ist aufgefallen das Maße und Symmetrien nicht stimmen. Was ist die Vorgehensweise wenn vom Bauträger keinerlei Reaktion kommt? Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!

Katja

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Im Prinzip ist's eigentlich ganz einfach: Du hast Pläne freigegeben (in der Regel werden diese Pläne einzeln unterschrieben) und nach denen wird gebaut. Hält sich jemand nicht dran, ist das ein Mangel - und das scheint bei Dir der Fall zu sein.

Jetzt kommt's drauf an, was Du abgenommen hast (genauer Wortlaut); aber unstrittig dürfe der Mangel ja nicht nach der Bauabnahme entstanden sein (sondern nur danach aufgefallen). Da ist der Dienstleister also noch in der Pflicht.

Sprich ihn an, frag nach Lösungsmöglichkeiten. Er wird kein Interesse haben, alles wieder rauszureissen - insofern wird das dann wohl auf eine finanzielle Kompensation rauslaufen. Verhandlungsgeschick ;)

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