Abwasserrohr von Hinterhof ist ans Abwasser des Nachbargrundstückes angeschlossen.

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Abwasserrohr von Hinterhof ist ans Abwasser des Nachbargrundstückes angeschlossen.

Ich habe mal eine Frage um die Zuständigkeit bzw. Kostenaufteilung bei einer gemeinsam genutzten Abwasserleitung.

Situation: Haus A und Haus B gehörten ursprünglich der gleichen Person. Zu Haus B gehörte ein Hinterhof mit einem Gulli, der auch an das Abwassersystem von Haus B angeschlossen ist. Bei einem mehrere Jahre zurückliegenden Verkauf beider Häuser, wurde der Hinterhof dem Haus A zugeordnet samt Gulli.

Nun wurde der Eigentümer von A vom Eigentümer B benachrichtigt, dass in seinem Haus Wasser durch die Wand im Keller drückt. Ferner läuft der Gulli seit 3 Tagen über. Der Eigentümer von Haus A hat den Gulli überprüft und keine Verstopfung feststellen können, so dass die Vermutung naheliegt, das die Abwasserleitung im Machtbereich von Eigentümer B verstopft ist und das sich zurückstauende Wasser aus dem Gulli oder einer defekten Rohrmuffe durchs Mauerwerk von B drückt.

Wie sieht es nun aus in Sachen Verantwortung und dem umlegen eventueller Reparaturkosten? Ist jeder nur für die Leitung auf seinem Grund zuständig? Kann A von B verlangen die Leitung wieder in Ordnung zu bringen (Bestandsschutz)? Kann B A an den Kosten anteilig beteiligen und hätte A dann bei der Wahl der Reparatur Mitspracherecht?

PS: Der Gulli liegt direkt am Haus von B, so dass nur ein sehr kurzer Rohrweg auf Grundstück A liegt.

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120350 Beiträge, 39879x hilfreich)

Was genau steht denn dann bezüglich der Leitungen in den vertraglichen Vereinbarungen, im Grundbuch, Baulastverzeichneis, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Baulastverzeichniss muss ich mir raus suchen, im Kaufvertrag steht nichts zu dem Thema.

Mal angenommen es ist auch keinerlei Baulast eingetragen, wie sieht es dann aus?

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