Abwasserleitung beim Nachbar verstopft. Muss ich zahlen?

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
darkhedie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Abwasserleitung beim Nachbar verstopft. Muss ich zahlen?

Hallo zusammen

Zuerst einmal etwas vorweg. Ich befinde mich in der Schweiz, somit handelt es sich grundsätzlich um schweizer Recht.
Wobei mir eventuell auch die Handhabung aus dem Deutschen Recht helfen könnte, falls sich hier niemand mit schweizer Recht auskennt. Leider gibt es für uns schweizer kein solch tolles Forum.

Zum Sachverhalt:
Bei einem unserer Nachbarn, wurde vor einigen Monaten etwas neues gebaut. Die Handwerker haben damals einiges an Bauschutt unter anderem Zement und Beton den Abfluss herunter gespült. Dies wurde von mir beobachtet. Ob dies noch jemand gesehen hat wage ich zu bezweifeln. Nun war vor kurzem ein riesiges Aufgebot an Kanalreinigungsfirmen bei uns in der Region zu gange. Auf nachfrage, wurde mir mitgeteilt, dass es in den Rohren zu massiven abflussproblemen kegommen sei. Grund dafür waren massive Ablagerungen von Beton und Zement innerhalb der Rohre.

Die Verstopfung selbst, befand sich jedoch einiges unterhalb (wir wohnen an einer Hanglage) meiner und der Liegenschaften der Nachbarn. Nun kam ein eingeschriebener Brief der Nachbarin, welche die Versopfung auf Ihrem Grundstück hatte, mit der Aufforderung 400EUR zu bezahlen bis ende Januar. Dieser Brief wurde an alle anliegenden Nachbarn gesendet.

Grundsätzlich finde ich das Vorgehen von Ihr nicht völlig daneben.
Jedoch erachte ich es als nicht angemessen, da die Verunreinigung nicht durch meine Leitung kam.
Zudem befindet sich die Problemstelle ja auch auf Ihrem Grundstück und gehört meines erachtens zu Ihrer Unterhaltspflicht.

Was mir besonders sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass Sie die Kanalreiniger direkt und ohne Rücksprache aufgeboten hat und dann verlangt, dass man dafür bezahlt.

Wie sieht hier die Rechtslage eurer Meinung nach aus?

Danke schonmal

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Wenn Sie nichts nachweisen kann, wird sie die Forderung nicht durchsetzen können. Der Nachweis dürfte schwer werden.
Wenn man mag, kann man sie auf die früheren Taten des Nachbarn hinweisen - allerdings auch da dürfte der Nachweis schwer werden. Ich fürchte, die Frau wird auf den Kosten sitzen bleiben.

Warum eigentlich Euro, wenn ihr in der Schweiz wohnt?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
darkhedie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Teador

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Der Grund für den Euro war einfach die einfacher Vorstellbarkeit für die Europäischen Leser.
Selbstverständlich wurde mir eine Rechnung in schweizer Franken geschickt.

Nun gut, du würdest nun also auch nicht bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hallo darkhedie,

hier bei uns in Deutschland gilt, wer etwas fordert, hat auch den Beweis dafür anzutreten, dass die Forderung berechtigt ist.
Dieses dürfte deiner Nachbarin wohl schwer fallen, .....sollte es auch bei euch so sein.

Ansonsten gilt, "wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch" ;)

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
darkhedie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Im Brief schreibt die Nachbarin, dass Sie seit Jahren immer alle zwei Jahre auf eigene Kosten den Kanal reinigen lässt (vorsorglich versteht sich!) und sie nun genug davon hat immer alles selbst zu bezahlen.

Zudem beruft sich die Nachbarin im Brief darauf, dass wir nicht nur unser Abwasser zu Ihr hin ableiten können ohne für den Unterhalt zu bezahlen. Laut ihr müsste ich mich an sämtlichen Unterhaltsarbeiten an den Leitungen Beteiligen, weil ich ja auch mein Abwasser bei Ihr ableite.

Aber ich bin froh, das ihr mich in meiner ersten Meinung ebenfalls bestärkt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Die Ansicht von iceman pragmatisch und günstig gelegen daherkommen. Das allein macht sie aber nicht richtig. Auch halte ich die Sichtweise auf die deutsche Rechtlage für zu ungenau. Selbstverständlich kann es mir auch in DE passieren, dass ich etwas bezahlen muss, was bei anderen anfällt. Das kommt darauf an, inwiefern ich für den Spaß verantwortlich bin. Verantwortung entgeht man aber nicht mit "ich hab es nicht gemacht". Die Verantwortung wird gesetzlich zugeschrieben.

In Deutschland (wie auch in der Schweiz) muss ich eben nicht den Nachweis führen, dass meine Forderung berechtigt ist. Ich muss sie nur erheben und ihr eine Tatsachenwertung zugrunde legen. Das Vorliegen dieser Tatsachen muss ich dann im Streitfall (zur Überzeugung eines Gerichts) beweisen. Diese Tatsachen sollen dann den Tatbestand einer irgendwelchen Norm erfüllen. Die Frage ist, was das für eine Norm sein könnte.

Was ist denn, wenn nach dem Recht der Schweiz (oder des Kantons?) schon schadenersatzpflichtig ist, wer (wissentlich oder unwissentlich) das schädigende Abwasser durch seine Rohre hat fließen lassen? Was ist, wenn schon ersatzpflichtig ist, wer auf das Zuschütten des Zements nicht hingewiesen und so eine frühzeitige Schadenabwehr verhindert hat? Was ist, wenn die Kosten rund um den Unterhalt einer Versorgungsanlage auf alle Nutzer umgelegt werden können?

Ich weiß nichts über das Schweizer Baurecht. Bei allen Ähnlichkeiten zwischen den beiden Rechtssystemen würde ich aber rein nach Bauchgefühl genau hier die größten Unterschiede vermuten. Dabei kann ich mich auf nicht mehr berufen, als den Artikel eines CHE-Journalisten, den ich mal gelesen habe. Demnach geht es in der Schweiz bei solchen Sachen etwas "liberaler" zu.
In Deutschland existiert auf diesem Gebiet ein gewaltiger Verwaltungsapparat und ein großer Haufen an Vorschriften für dieses und jenes. Die Kommunen übernehmen die Versorgung der Haushalte und unterhalten dafür die Versorgungsnetze. Zumindest im gewöhnlichen Wohngebiet sieht das so aus, dass vom jeweiligen Grundstück aus das Abwasser ins öffentliche Netz gespeist wird. Für den Unterhalt des öffentlichen Netzes zahlt die Allgemeinheit, bzw. werden die Kosten dafür an bestimmte Anschlussinhaber umgelegt.

Nun lese ich aber hier ein paar Dinge, die in Deutschland eher unüblich wären. In Deutschland kippe ich keinen Zement die Toilette runter. Mein Abwasser geht auch eher nicht über fremde Grundstücke, sondern möglichst bald in das öffentliche Netz. Hier lässt auch niemand alle zwei Jahre eine Rohreinigungfirma aus Präventivgründen kommen. Somit ist die Nachbarin eher nicht dazu gehalten, Rohre zu pflegen, die mir gehören. Was wäre denn, wenn die Nachbarin ganz lsutig gewesen wäre und den Schaden nicht behoben oder die Rohre ganz dicht gemacht hätte?
Anscheinend besteht hier ein Recht, das eigene Abwasser über das Grundstück der Nachbarin zu führen und dort instandgehaltene Rohre anzutreffen. Mich würde es da nicht wundern, wenn die ganze Angelegenheit nicht einseitig der Nachbarin aufgehalst ist, sondern dafür Pflichten zur Rücksichtnahme, gemeinsame Kostentragung usw. bestehen. Ich könnte mir also vorstellen, dass hier irgendwelche Gesetze greifen, die in DE nicht üblich sind.

Selbst dann, also wenn man ein Recht der Nachbarin zur Umlage der Kosten auf die anderen Anschlussinhaber annehmen würde, musste man sich aber noch fragen, ob der Kreis der Anspruchsgegener hier richtig bestimmt wurde und die Forderung auch die richtige Höhe hat. Meiner Meinung nach bringt es also genau 0,0 wenn man sich hier auf die deutsche Rechtslage verlässt. Das kann in der Schweiz vollkommen anders geregelt sein (wie es teilweise schon in Deutschland örtliche Besonderheiten gibt). Und da anscheinend die Wasserentsorgung insgesamt anders gehandhabt wird, gibt es mE auch Anlass für solche Unterschiede. Schließlich müsste man womöglich noch die örtlichen (baulichen) Gegebenheiten kennen.

Davon ausgehend, dass das von der Nachbarin nicht unbedingt eine pure Verzweiflungstat war und die juristisch halbwegs gut beraten ist, könnte vielleicht schon ein klärendes Gespräch den Aufschluss bringen. Vielleicht verrät sie ja, worauf sie ihren Anspruch stützen möchte.

Der TE kann der Geschädigten ja mal mitteilen, wen er als eigentlichen Übeltäter im Verdacht hat. Wenn mehrere Nachbarn beroffen sind, dann könnte man sich auch mal untereinander austauschen oder sogar das Geld für eine Beratung beim Fachmann zusammenlegen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von darkhedie):

Zudem beruft sich die Nachbarin im Brief darauf, dass wir nicht nur unser Abwasser zu Ihr hin ableiten können ohne für den Unterhalt zu bezahlen. Laut ihr müsste ich mich an sämtlichen Unterhaltsarbeiten an den Leitungen Beteiligen, weil ich ja auch mein Abwasser bei Ihr ableite.

Nach deutschen Recht, sind solche Vereinbarungen meist Dienstbarkeiten und Notarverträge, wo auch geregelt wird, wer sich wie an Instandhaltungskosten beteiligen muss.
Natürlich kann auch da keine Partei einseitig was beauftragen, und danach den anderen zur Kasse bitten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Zitat (von Rechtschreibung):
In Deutschland (wie auch in der Schweiz) muss ich eben nicht den Nachweis führen, dass meine Forderung berechtigt ist. Ich muss sie nur erheben und ihr eine Tatsachenwertung zugrunde legen. Das Vorliegen dieser Tatsachen muss ich dann im Streitfall (zur Überzeugung eines Gerichts) beweisen


Hi Rechtschreibung,

dadurch, dass du die Frage unseres Schweizer Nachbarn sehr ausführlich beantwortet hast, macht meine aber noch lange nicht falsch. Wer fordert, muss beweisen! Natürlich vor Gericht, ....wo denn auch sonst. Schreibst du ja auch :cheers:

2x Hilfreiche Antwort

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