Abwasserkanal Kostenteilung bei Reparaturarbeiten

27. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gast1707recht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)
Abwasserkanal Kostenteilung bei Reparaturarbeiten

Hallo,

ich habe eine Frage. Wir haben vor ein Grundstück zu kaufen. Über das gesammte Grundstück (seitlich) verläuft ein Abwasserkanal von dem Nachbarn an den wir uns ebenfalls anschliesen können(mit einem separaten Kanal) Unsere Frage an den Nachbarn war, wie wir die Angelegenheit klären werden, wenn mal was am Kanal ist. Der nachbar hat sich wohl beim Bauamt erkundigt und teilte mit, dass es wohl am Besten wäre, wenn wir bei Reparaturarbeiten jeder die Hälfte der Kosten trägt egal welcher Kanal beschädigt ist also nicht nach dem Verursacherprinzip. Meiner Meinung nach ist es jedoch für uns von Nachteil weil ja unser Kanal nicht so alt und auch nicht so lang ist wie der des Nachbarn. Oder liege ich da falsch? Wie können wir die Sache am bedten klären?

Verbaut?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Wenn es der Kanal des Nachbarn ist, dann entscheidet er wen er dranlässt. Wenn man bezüglich der Kostentragung nicht einig wird, dann sagt er halt nein.

Was kostet es wenn man den Kanal selbst legt weil der Nachbar seinen Kanal für sich behalten will?
Was kosten 50% der Sanierung des Alt-Kanals?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gast1707recht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Der Nachbar hat uns das ja mit dem Anschließen selbst vorgeschlagen. Es hieß aber erst, dass wir das schriftlich festhalten werden, dass jeder für sein Kanal verantwortlich ist und der Nachbar die gesamten Kosten tragen wird, wenn an seinem Kanal was sein sollte. Und jetzt heißt es 50/ %.

Ein neuer Kanal für uns selbst würde ca. 10000 € kosten da man die Straße aufmachen müsste lt. Bauamt. Eine Sanierung ist noch nicht notwendig da der Kanal erst vor ertwa 13 Jahren gelegt wurde.

LG

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

um wieviel Meter Kanal geht es insgesamt? Wurde der Kanal des Nachbarn in Kunststoff DN 150 oder DN 200 gelegt?
Handelt es sich um einen Mischwasser- oder reinen Schmutzwasserkanal? In welchem Bundesland wollen Sie bauen (Dichtheitsprüfung)?

In der Regel dürfen Sie davon ausgehen, dass fachmännisch (Sandbett, Dichtungen) in Kunststoff verlegte Abwasserkanäle eine sehr hohe Standzeit haben. Wo mir Schäden an derartigen Kanälen bekannt geworden sind, wurde beim Bau gepfuscht. Wurde der Kanal ordentlich gebaut und eine Dichtheitsprüfung durchgeführt, ist lange Zeit nicht mit Reparaturen zu rechnen.

Signatur:

Blaki

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gast1707recht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Blacki.

Besten Dank für die Antwort.

Es sind ca. 35 Meter Kanal. Auf dem Plan steht PVC 150. Ob es ein Mischwasser-oder Schmutzwasserkanal ist kann ich momentan nicht sagen. Ich denke jedoch dass es ein Mischwasserkanal ist der damals fachmännisch verlegt wurde. Gebaut wird in Hessen. Ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?

LG

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Macht doch eine Vereinbarung, das jeder bis zum Zusammenschluss der beiden vom Haus wegführenden Kanalteile für seinen Teil zuständig ist, und bei Reparaturen bzw. Erweiterungen ab dem Zusammenschluss die Kosten geteilt werden.

Frage: ist denn schon geklärt, ob der vorhandene Kanal auch groß genug ist für das Abwasser von 2 Häusern?

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

an ein DN 150 Rohr in Kunststoff können ohne irgend eine Gefahr der Überlstung zwei Haushalte angeschlossen werden. Ob es ein Getrenntsystem (Schmutz- und Oberflächenwasser) in Ihrer Gemeinde gibt, erkennen Sie bereits daran, ob zwei Kanaldeckel etwas versetzt zueinander verbaut sind.

Für Hessen ist eine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben. Die Bestimmung heißt EKVO-Hessen. Für Wohnhäuser, die nach dem 01.01.1996 errichtet wurden (Ihr Fall), gilt eine Dichtheitsprüfung zum 01.01.2010 erbracht. Eine erneute Prüfung ist erst bis Ende 2039 erforderlich. Insofern dürfen Sie bis dahin keine Kosten aus dieser Richtung treffen.

Signatur:

Blaki

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gast1707recht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Kanal soll laut Bauamt groß genug sein. Der Verkäufer hat sich hierzu aktuell erkundigt. Meiner Meinung nach wäre es ja auch besser wenn wir das Ganze so vereinbarten würden, dass jeder sein Teil des Kanals im Falle einer Reparatur selbst reparieren lassen soll. So war es eigentlich ja zunächst vom Verkäufer erwähnt worden. Ich kann nicht verstehen warum jetzt das Ganze anders gewollt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Einfach mal den Nachbarn nach dem "warum" fragen?

Ich würde als Antwort mal auf "ist fair" tippen ...



Zitat:
Meiner Meinung nach wäre es ja auch besser wenn wir das Ganze so vereinbarten würden, dass jeder sein Teil des Kanals im Falle einer Reparatur selbst reparieren lassen soll.

Bei Mitbenutzung gibt es aber das "jeder sein Teil des Kanals" nicht, ihr teilt euch den Kanal mit dem Nachbarn, betreibt ihn gemeinsam. Teilen bedeutet 50/50. Das spiegelt sich dann auch in den Kosten wieder.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gast1707recht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Revisionsschacht ist dann uns beiden aber die Abwasserleitung ist doch für jeden separat gelegt oder liege ich da falsch?

Es ist einfach für mich beruhigender wenn wir Im Falle einer Reparatur auch das zahlen was wir verursacht haben und nicht der Nachbar. Zumal seine Leitung älter und wesentlich länger wäre als unsere.

2x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn euch das Angebot des Nachbarn nicht gefällt, dann baut doch einfach einen eigenen Kanal bis an den Kanal in der Strasse.
Das ist für euch zwar etwas teurer als der Anschluss an den Kanal, den euer Nachbar alleine bezahlt hat, aber dafür kann es keinen Streit geben, wessen Abwasser den Kanal verstopft und Reinigungskosten verursacht hat!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gast1707recht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich bin jetzt auf jeden Fall um einges schlauer was die Angelegenheit angeht.
Wir haben gestern mit dem Verkäufer vereinbart uns bzgl. dieser Angelegenheit nochmals zusammen zu setzen um eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Auf jeden Fall hört sich das Ganze nun nicht mehr so beängstigend an wie zuerst gedacht. :-)

Mit freundlichen Grüßen

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