Eine Bank tritt Grundschulden für die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der Grundschuldbeträge an den Sohn der Eigentümerin ab und zwar unter gleichzeitiger Übergabe der Grundschuldbriefe.und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Abtretung im Grundbuch
Welche mündlichen und/oderschriftlichen Vereinbarungen sind zwischen Bank, Eigentümerin und Sohn hierzu wohl im Vorfeld getroffen worden damit es zu der Abtretung kam ?
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Abtretung von Grundschulden
2. September 2011
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Frage vom 2. September 2011 | 20:47
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 19x hilfreich)
Abtretung von Grundschulden
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#1
Antwort vom 6. September 2011 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
Welche mündlichen und/oderschriftlichen Vereinbarungen sind zwischen Bank, Eigentümerin und Sohn hierzu wohl im Vorfeld getroffen worden damit es zu der Abtretung kam?
So richtig verstehe ich die Frage nicht, da die Antwort derart offensichtlich ist.
Die Abtretung ist zwischen den Beteiligten wahrscheinlich schriftlich vereinbart worden.
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#2
Antwort vom 6. September 2011 | 16:15
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 19x hilfreich)
Die Eigentümerin bestreitet eidessstattlich jedwede mündliche und/oder schriftliche Mitwirkung an der Abtretung !
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#3
Antwort vom 7. September 2011 | 14:49
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 54x hilfreich)
Ohne Einwilligung der Eigentümerin geht eine solche Transaktion nicht.
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
#4
Antwort vom 7. September 2011 | 15:47
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 19x hilfreich)
Ohne Einwilligung der Eigentümerin geht eine solche Transaktion nicht.
Hallo ! Vielen Dank für deine Antwort.
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