Abtretung von Grundschulden

2. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sensen
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 19x hilfreich)
Abtretung von Grundschulden

Eine Bank tritt Grundschulden für die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der Grundschuldbeträge an den Sohn der Eigentümerin ab und zwar unter gleichzeitiger Übergabe der Grundschuldbriefe.und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Abtretung im Grundbuch
Welche mündlichen und/oderschriftlichen Vereinbarungen sind zwischen Bank, Eigentümerin und Sohn hierzu wohl im Vorfeld getroffen worden damit es zu der Abtretung kam ?

-----------------
""

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Welche mündlichen und/oderschriftlichen Vereinbarungen sind zwischen Bank, Eigentümerin und Sohn hierzu wohl im Vorfeld getroffen worden damit es zu der Abtretung kam?


So richtig verstehe ich die Frage nicht, da die Antwort derart offensichtlich ist.

Die Abtretung ist zwischen den Beteiligten wahrscheinlich schriftlich vereinbart worden.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sensen
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Eigentümerin bestreitet eidessstattlich jedwede mündliche und/oder schriftliche Mitwirkung an der Abtretung !

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Ohne Einwilligung der Eigentümerin geht eine solche Transaktion nicht.

-----------------
""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sensen
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 19x hilfreich)

Ohne Einwilligung der Eigentümerin geht eine solche Transaktion nicht.
Hallo ! Vielen Dank für deine Antwort.
Kannst Du mir bitte deine Ansicht begründen ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.934 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen