An der Giebelseite meines Wohnhauses (250 Jahre alt) führt ein 5,40m breiter Weg (ursprünglich als Feuergasse gedacht) entlang. Dieser Weg führt zu normalen Gemeindestraßen. Bisher war dieser Weg entlang meines Grundstückes mit einem 1m breiten Grünstreifen versehen, der jetzt bis auf 10cm an meine Hauswand = Grundstücksgrenze, zuaspaltiert wurde.
Der Weg wird jetzt als Fahrbahn in 2 Richtungen benutzt, so daß ich problemlos durchs Fenster in die Pkw fassen könnte.
Zusätzlich dient der Weg auch als Parkmöglichkeit in 2 Richtungen, sodaß die Autos Schlangenlinien fahren müssen.
Ein Bürgersteig ist nicht vorhanden.
Die Lärm und Erschütterungsbelästigungen sind erheblich.
Gibt es ein Mindestmaß von Abstandsflächen zwischen Wohnhäusern und Fahrbahnen, bzw. hätte die Gemeinde die Fahrbahn überhaupt so dicht ans Haus legen dürfen?
-----------------
""
Abstandsfläche zwischen Wohnhaus und Fahrbahn
Verbaut?
Verbaut?
Hallo, rechtlich kann ich Ihnen leider nicht groß weiterhelfen, aber evtl. in der baulichen Planung.
Man spricht bei der Fahrbahn von einem Verkehrsraum und beim Abstand von Verkehrsraum zum Rand von einem seitlichen Sicherheitsraum (quasi der Abstand zwischen Fahrbahn und beginnenden Rad-/Fußweg). Die Breite dieses Abstandes ist abhängig von der gegenwärtig zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.
D.h. bei größer/ gleich 70 km/h beträgt der Abstand größer/ gleich 1,25m. Alles unter/ gleich 50 km/h sollte einen Sicherheitsraum von mindestens 0,75m Breite aufweisen. Diese Angaben richten sich nach den direkten Anschluss an eine KFZ-Fahrbahn. Soweit mein Wissensstand. Inwieweit diese Angaben auch für den Abstand zwischen Verkehrsraum und einem Haus übereinstimmen, vermag ich kein Urteil bilden.
-----------------
""
-- Editiert am 12.07.2010 14:27
@lillye:
in welchem Gesetz kann ich diese Abstandsregelungen nachlesen?
Es handelt sich bei dem Haus um keinen Neubau, sondern seit über 200 Jahren bestehende Gebäudesubstanz (Wohnhauswand =Grundstücksgrenze).
lg
Stimus
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es ist richtig, dass der Abstnad zwischen Fahrbahn und Radweg in der VwV-StVO geregelt ist. Auch gibt es Vorschriften, wie weit Schilder von der Fahrbahn entfernt sein müssen, z.B. die RSA 95.
Der Abstand zwischen der Fahrbahn und einem Gebäude ist nach meiner Kenntnis aber nirgendwo festgelegt. Ich kenne auch diverse Stellen, bei denen die Fahrbahn direkt an ein Gebäude anschließt.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten