Absetzen Umzugskosten

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Horstinho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Absetzen Umzugskosten

Hallo zusammen,

vielen Dank vorab für eine Auskunft.

Ich bin zum 01.07 nach München gezogen in ein auf 31.12 befristetes Untermietverhältnis. Da dieses nur eine vorübergehend Notlösung war, und alles möbliert war sind dabei nur wenig Umzugskosten entstanden.

Zum 1.11. hatte ich dann die Möglichkeit eine Wohnung unbefristet zu Mieten. Hier sind dann die tatsächlichen Umzugskosten angefallen (Transport von Möbel, doppelte Mietzahlung). Meiner Meinung nach sollte dies der Umzug sein der abgesetzt werden sollte. Wie sieht das wohl das Finanzamt? Die oben genannte Beschreibung würde das Finanzamt wohl behaupten, dass der Umzug nicht die Kritikern erfüllt um berücksichtigt zu werden (Umzug innerhalb der selben statt).

Hat da jemand Erfahrung damit? Wie sollte man das handhaben?

Danke!

-- Editiert von Manuelito123 am 29.11.2017 15:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet regelmäßig mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort.
BFH, Urteil vom 21. September 2000 – IV R 78/99

Hier ging es zwar um Kosten der Möbeleinlagerung, dürfte aber auch im geschilderten Fall Anwendung finden!

taxpert

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The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
Horstinho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Eine weitere Frage hätte ich: Kann ich den ersten Umzug von Österreich nach Deutschland (bin Österreicher) genauso absetzen wie einen Umzug innerhalb Deutschlands?

Danke!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Kann ich den ersten Umzug von Österreich nach Deutschland (bin Österreicher) genauso absetzen wie einen Umzug innerhalb Deutschlands?


Ja

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Wenn der Umzug durch den Beginn der Beschäftigung in D begründet ist natürlich!

taxpert

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