Hallo!
Eine Frage zur doppelten Haushaltsführung: Diese ist inkl. Lohnsteuerminderungsantrag genehmigt. Mein Lebensmittelpunkt ist in Berlin, mein Arbeitgeber sitzt in München. Ich arbeite teils von München aus (Büro), teils von Berlin (zu Hause). Wäre es möglich die Kosten für einen Co-Working-Space geltend zu machen? Wäre es dem Folgend möglich diese in die Lohnsteuerminderung miteinzubeziehen?
Falls dies nicht möglich ist, gibt es eine andere Option die Kosten anzusetzen (habe einen Kleinunternehmerstatus)?
Danke!
Absetzbarkeit Co-Working-Space in Doppelter Haushaltsführung
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 10:56
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Absetzbarkeit Co-Working-Space in Doppelter Haushaltsführung
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#2
Antwort vom 4. Januar 2018 | 15:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwas denn nun: Arbeitnehmer oder Kleinunternehmer, den es nur als USt-Wahl gibt - ansonsten ist man Unternehmer, also Gewerbetreibender oder Freiberufler!?? :
Vielen Dank, sehr valider Einwand.
Zur Klärung: Ich arbeite als Angestellter 3,5 Tage die Woche und bin nebenbei kleinunternehmerisch tätig. Die Kosten, um die es hierbei geht sind monatliche Kosten für einen externen (!) Arbeitsplatz, eines so genannten Co-Working-Spaces also keineswegs ein häusliches Arbeitszimmer.
Vielen Dank im Voraus!
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#4
Antwort vom 4. Januar 2018 | 17:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank! Man sieht, dass es sich bei mir um einen Amateur handelt, danke für die Geduld!
Der externe Arbeitsplatz würde für sowohl die unternehmerische Tätigkeit, als auch für das Angestelltenverhältnis genutzt.
Im Detail:
- ca. 7 Tage im Monat würde dieser externe Arbeitsplatz als Angestellter genutzt.
- ca. 4Tage im Monat würde dieser externe Arbeitsplatz als Kleinunternehmer genutzt.
Die verbleibende Zeit wird in München verbracht, das heißt hier wird einerseits das Büro des Arbeitgebers, andererseits die Zweitwohnung genutzt.
Ich hoffe, dies hilft. Nochmals herzlichen Dank!
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