Hallo zusammen,
ich habe einen Bausparvertrag abgeschlossen, um die Anschlussfinanzierung unseres Hauses (teilweise vermietet) ab dem Jahr 2022 sicherzustellen.
Kann ich die Abschlussgebühren des Bausparvertrages steuerlich geltend machen?
Und wenn ja, kann das auch in einem anderen Jahr geschehen, als sie gezahlt worden sind?
Vielen Dank!
Abschlussgebühren Bausparvertrag absetzen
21. September 2017
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Frage vom 21. September 2017 | 18:39
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschlussgebühren Bausparvertrag absetzen
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#1
Antwort vom 21. September 2017 | 21:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Kann ich die Abschlussgebühren des Bausparvertrages steuerlich geltend machen?
Ja, anteilig entsprechend der vermieteten Wohnfläche.
Zitat:Und wenn ja, kann das auch in einem anderen Jahr geschehen, als sie gezahlt worden sind?
Nein.
#2
Antwort vom 21. September 2017 | 23:48
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber der Bausparvertrag ist ja nur "perspektivisch" für die Anschlussfinanzierung gedacht. Ich könnte ihn theoretisch nachher ja auch für etwas verwenden. Die Verwendung ist ja erst "sicher" in dem Moment, wo er der Intention nach (die ja nicht mal irgendwo steht) verwendet wird.
Gelten Ihre Aussagen oben dennoch?
Danke!
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#3
Antwort vom 22. September 2017 | 00:29
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Ja, tun sie, da das Abflussprinzip gilt und somit der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich ist.
Die Frage ist, ob derzeit überhaupt schon ein hinreichender Finanzierungszusammenhang erkennbar ist.
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