Abschleppkosten übernahme

22. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Steve2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppkosten übernahme

Muss ich Abschleppkosten übernehmen,wenn mein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten von Städtischen Institutionen behindert hat,ich aber den Wagen noch vor dem Abtransport durch ein von der Stadt angefordertes Abschleppunternehmen weggefahren habe? ( Übernahme von Kosten für Leerfahrt)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn zum Zeitpunkt des Entfernens des Fz. durch Sie der Abschleppdienst bereits verständigt war, so trifft Sie dennoch eine Pflicht zur Kostentragung für die Leerfahrt.
Anders verhielte es sich nur, wenn die Anordnung des zugrunde liegenden Parkverbots angreifbar wäre. Hierzu müßte durch einen Anwalt Akteneinsicht genommen werden, um festzustellen, ob die Halteverbotsschilder zumindest 3 Tage vorher aufgestellt wurden. Bei manchen Komunen ist es möglich, zumindest die dortigen Bearbeitungskosten sowie Bußgeld unter Hinweis auf die Kostenlast beim Abschleppdienst niederzuschlagen, sofern Ihr Fz. bereits beim Austellen der Schilder dort abgestellt war und die eigene Verhinderung (Urlaub, Krankheit, etc.) nachgewiesen wird.

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