Abschleppen Privatparkplatz unrechtmäßig?

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
dieunschuld
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppen Privatparkplatz unrechtmäßig?

Hallo liebe Community,
Ich habe eine Frage zum Abschleppen meines Fahrzeuges von einem Privatparkplatz. Ich habe schon versucht meinen Sachverhalt durch etwaige Suchen zu klären, bin jedoch zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen.
Was passiert ist:
Ich habe mich heute um 13:30 an einer süddeutschen Universität zum lernen verabredet. Eigentlich studiere ich in RLP und bin auf Heimatbesuch über Weihnachten/Neujahr.
Da es stark schneite und an der Uni generell kaum Betrieb während der Ferien herrschte, parkte ich ziemlich direkt vor der Universität. Auf dem Schild des Parkplatzes las ich, unaufmerksam wie ich war, "Höchstparkdauer max. 1Std mit Parkscheibe."
Parkscheibe hatte ich keine. So stellte ich das Auto auf besagtem verschneiten Parkplatz ab und ging in die Bibliothek.
Als ich gegen 16:50 zum Parkplatz zurückkehrte war mein Auto verschwunden und ich verwundert. Von einem Autofahrer neben mir wurde mir mitgeteilt, dass mein Auto abgeschleppt worden sei.
Als ich mir das Schild nun genauer anschaute stand da unter dem 1Std Höchstparkdauer Schild folgendes:
"Parken nur mit Berechtigten Ausweis des Kinderhauses XY" und weiter unten:
"Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."
Das Abschleppen hat jetzt 180€ gekostet und vom Abschleppunternehmen habe ich erfahren, dass das Abschleppunternehmen von dem Hausmeister der Universität angerufen wurde.
Der Parkplatz war zu keiner Zeit voll belegt (konnte ich anhand der Autospuren im Schnee nachvollziehen) so ,dass eine Notwendigkeit des Abschleppens bestanden hätte. Während des Nachmittags wurde 2 weitere Fahrzeuge von diesem Parkplatz kostenpflichtig entfernt. Dies erfuhr ich vom Abschleppunternehmen.
Ich bin mir bewusst, dass meine Unkenntnis der Beschilderung keine Entschuldigung für das parkieren auf dem Privatparkplatz war und ich auch in Kauf genommen habe einen Strafzettel zubekommen. Für mich ist jedoch keinerlei Verhältnismäßigkeit gegeben das Fahrzeug abzuschleppen, da jederzeit genug Parkplätze zur Verfügung standen.
Was eventuell noch eine Idee in meinen Augen wäre ist folgendes: Die Beschilderung war durch die******rung (Schneefall) nicht sehr gut erkenntlich. Es wäre gelogen zusagen, es war unlesbar. Da der Hausmeister seiner Pflicht, diverse Fahrzeuge abzuschleppen jedoch umgehend nachkommt, ärgert es mich jedoch umso mehr, dass die Schilder verschneit waren.
Nun stellt sich meine Frage, in wieweit das Auto rechtmäßig abgeschleppt wurde und welche Möglichkeiten ich habe gegen die Maßnahme Einspruch einzulegen bzw. die Kosten erstatten zu bekommen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im voraus und einen schönen Abend.
Liebe Grüße dieunschuld

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

du hast auf einem Parkplatz geparkt, wo du nun einma nicht hättest parken dürfen.

Du hast auchgnz bewusst in Kauf genommen dort nicht parken zu dürfen! Wenn du anderes behaupten willst, dann sage uns doch mal wie du das abgeklärt hattest ob du da parken darfst oder nicht. Das es geschneit hat ist dafür zumindest kein HInderungsgrund!

Zahle für deinen Fehler und gut is...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von dieunschuld):
Für mich ist jedoch keinerlei Verhältnismäßigkeit gegeben das Fahrzeug abzuschleppen, da jederzeit genug Parkplätze zur Verfügung standen.

Der Logik nach dürfte auch jeder von der Straße in Deine Wohnung kommen und sich neben Dir auf das Sofa setzen. Ist ja noch genug Platz ...


Man hat fremdes Eigentum mißachtet, den Besitz gestört. Das reicht schon, um entfernt zu werden.


Irgendwelche Beweisfotos von den verschneiten Schildern?
Da könnte man eventuell je nach Helligkeit und Stärke eventuell noch mit argumentieren



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Da könnte man eventuell je nach Helligkeit und Stärke eventuell noch mit argumentieren


Eventuell... Wenn das Schild in Reichweite ist dann wäre es sicher zumutbar den Schnee zu beseitigen um sich vom Inhalt zu überzeugen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Spielt doch gar keine Rolle. Er wusste, dass er dort nicht parken durfte. Generell und überhaupt nicht! Selbst mit verschneitem Schild war ihm bewusst, dass er mindestens eine Parkscheibe rauslegen müssen und dann maximal eine Stunde parken dürfte.
13:30 - 16:50 ist sicherlich länger als 1 Stunde. Er hat es also generell von vornherein in Kauf genommen, dass er evtl. abgeschleppt werden würde, denn er wusste ja, dass es ein Privatparkplatz war.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat:
Auf dem Schild des Parkplatzes las ich, unaufmerksam wie ich war, "Höchstparkdauer max. 1Std mit Parkscheibe."
Parkscheibe hatte ich keine. So stellte ich das Auto auf besagtem verschneiten Parkplatz ab und ging in die Bibliothek.
Genügt, um abgeschleppt zu werden

Zitat:
Ich habe mich heute um 13:30 an einer süddeutschen Universität zum lernen verabredet. ... "Höchstparkdauer max. 1Std mit Parkscheibe."... Als ich gegen 16:50 zum Parkplatz zurückkehrte
Genügt, um abgeschleppt zu werden.


Zitat:
"Parken nur mit Berechtigten Ausweis des Kinderhauses XY" und weiter unten:
"Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."
sind sicherlich weitere Gründe, um abgeschleppt zu werden. Aber da auch ohne diese genügend vorliegen ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Stimmt, fehlende Parkscheibe haben wir ja auch noch.
Da ist es dann egal wie zugeschneit der Rest war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Die selben "Idioten", sorry TE aber als Betroffener Besitzer kotzt es mich an, haben wir auch auf unserem Parkplatz im Hinterhof. Irgendwelche Wildfremden Autos meinen das sei ein Parkplatz für jeder Mann.

Wir bezahlen jeden Monat für unseren Parkplatz wo sogar unser Kennzeichen dran steht, man das überhaupt nicht übersehen kann auch weil da mal ein Schild am Zaun direkt auf Augenhöhe war dass Kostenpflichtig abgeschleppt wird, was wohl ein wütender Wildparker abgeschnitten hat... ka. Jedenfalls ist es nun weg....

Den Leuten ist es aber ****** egal. In diesem Fall wurde aber vollkommen zu Recht abgeschleppt, weil mehrere Verbote ignoriert wurden bzw. Voraussetzungen zum Abschleppen erfüllt waren. Sei froh dass es "nur" 180 € sind und keine Zivilklage oben drauf.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.