Hallo zusammen
ich arbeite bei einem großen Versandhandels Konzern in festanstellung.
Habe dort seit 6 Jahren eine führende Position.
In den nächsten Monaten wird ein neues Lager in der Nähe meines Wohnoertes eröffnet.
Alle Mitarbeiter konnten sich intern bewerben um dorthin zu wechslen was auch ich getan habe.
Ich bekam ohne Angaben von Gründen eine schriftliche Absage.
Meine Frage,kann ich vom Arbeitgeber verlangen mir die Kriterien des Aussuchverfahren einforden?
Sollten diese nicht transparent und nachvollziehbar sein kann ich mich dagen wehren?
Danke im vorraus für eure Hilfe.
Absage auf interne bewerbung
12. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2017 | 14:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Absage auf interne bewerbung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. August 2017 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Schaust Du in den Tarifvertrag, in eine Betriebsvereinbarung, ob da was festgelegt ist. Ansonsten muss der Arbeitgeber nichts begründen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 12. August 2017 | 19:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatAnsonsten muss der Arbeitgeber nichts begründen. :
Und erfahrungsgemäß tut er auch gut daran, eine Begründungn zu vermeiden.
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#3
Antwort vom 13. August 2017 | 07:02
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wenn AG dich nicht am neuen Lager-Standort will, wird er dich wohl am alten haben und halten wollen.
#4
Antwort vom 13. August 2017 | 13:59
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn führender Angestellter nicht bedeutet, dass Sie Prokura haben, allein einstellen oder entlassen dürfen oder sonstige wichtigen unternehmerischen Entscheidungen allein treffen dürfen, dann sind Sie kein leitender MA im Sinn des Arbeitsrechts.
Sollte dem so sein, wäre es sinnvoll, sich mit dem Betriebsrat zur Situation zu beraten.
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