Abrufarbeit & zu wenig Gehalt

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
JBale
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrufarbeit & zu wenig Gehalt

Hallo,
Ich bin Schülerin und arbeite seit Mai 2011 als Aushilfe auf Abruf (400€ Basis) in einem Labor. Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem nur Kündigungsfrist und Vergütungshöhe pro Stunde (9€) festgesetzt sind. Jedoch keine wöchentliche oder tägliche Stundenzahl. Da mir am Freitag gesagt wurde, dass ich eine längere Zeit nicht benötigt werde und ich mir Sorgen wegen der Mietzahlung machte, machte ich mich mit dem Teilzeit-und Befristigungsgesetz bekannt, besonders mit dem Paragraphen 12.
Dort steht, dass wenn keine Stundenzahl festgelegt ist, 10 Stunden pro Woche vergütet werden müssen, egal ob ich arbeiten musste oder nicht. Das wären im Schnitt 40 Stunden, also 360€ im Monat.
Einige meiner Lohnabrechnungen liegen aber darunter (ca 250-300€ wurden gezahlt), da ich weniger als 10 Stunden pro Woche gebraucht und zur Arbeit gerufen wurde.

Jetzt meine Frage: Kann ich diesen Anspruch auf die Vergütung von 10 Stunden pro Woche auch rückwirkend geltend machen? Und wie mache ich das am besten?
Ich habe noch zwei weitere Kolleginnen, die dieses Problem auch haben.

Danke im voraus für Ihre Antworten! :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

im Arbeitsvertrag sind keine Ausschlußfristen vereinbart ?
es gilt auch kein Tarifvertrag, der Ausschlußfristen beinhaltet oder abweichende Regelungen im Sinne des Absatzes 3 des § 12 TzBfG ?

dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wär

ich würde erstmal die gesamten Forderungen (evtl. mit Verzugszinsen, entsprechende Rechner findest du im Internet) zusammenschreiben und unter Hinweis auf den § 12 TzBfG beim AG unter (kurzer) Fristsetzung nachfordern

reagiert er darauf nicht oder lehnt er ab, marschiert man auf die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht , gibt dort mündlich sein Anliegen zu Protokoll und schon ist die Lohnklage eingereicht

in ca. 3 Wochen gibt es eine Güteverhandlung, endet die per Vergleich, fallen keine weiteren Kosten an, Anwalt braucht man erstmal keinen dafür

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
JBale
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Antwort!
Es gilt kein Tarifvertrag und in unserem Vertrag stehen keine Ausschlussfristen o.Ä.
Meine Kolleginnen und ich werden unseren Lohn auf jeden Fall beim AG nachfordern und wenn notwendig auch eine Lohnklage aufstellen.
Danke nochmals :)

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