hallo,
wir wohnen seit 4 Jahren in einem Miethaus, das in naher Zukunft abgerissen werden soll damit ein neues Haus mit Eigentumswohnungen entstehen kann. Meine Frage ist jetzt, ob es für Mieter eine gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung (für: Umzug, ggf. Courtage, Renovierung usw.) gibt, oder ob wir als Mieter einfach Pech gehabt haben und uns diesem Schicksal fügen müssen. Was vielleicht auch noch wichtig ist: Der neue Bauträger nicht unser Vermieter. Daraus stellt sich mir die Frage ob dann unser Vermieter uns wegen Abriß kündigen kann, obwohl er selber das Haus vorher verkaufen will und erst der neue Eigentümer abreissen will.
Gruß
Claudia
Abriß - Entschädigung für Mieter?
6. September 2003
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Frage vom 6. September 2003 | 16:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abriß - Entschädigung für Mieter?
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#1
Antwort vom 10. Februar 2004 | 13:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 4x hilfreich)
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