Abriss einer Doppelhaushälfte, marode Giebelwand gehört dem Nachbar. Rechte und Pflichten des Nachba

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Seppie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Abriss einer Doppelhaushälfte, marode Giebelwand gehört dem Nachbar. Rechte und Pflichten des Nachba

Hallo zusammen,

Ich habe jetzt schon sämtliche Foren etc. durchsucht und nirgends etwas zu meinem Fall gefunden, daher Versuche ich es jetzt hier im Forum direkt.

Die Lage ist wie folgt:
Wir beabsichtigen eine alte Doppelhaushälfte abzureissen. Die beiden Haushälften sind nur über den Deckputz der Fassade mit einander verbunden. Das Dach etc. ist alles getrennt. In dem Teil den wir abbreissen wollen befindet sich eine Scheune die in keinster Weisse mit dem Nachbargebäude verbunden ist oder als Stütze dienen sollte. Es ist eine eigene Holzkonstuktion bis unter den Giebel.
Beim Nachbargebäude befindet sich eine Giebelwand welche auch komplett auf seinem Grundstück steht und auch mit all seinen tragenden Teilen verbunden ist.

Das Problem wo wir jetzt mit dieser Sachlage haben ist das die Giebelwand vom Nachbar sehr marode ist und nur durch die Holzkonstruktion der Scheune noch gehalten wird. Wenn wir aber abreissen wollen muss die Giebelwand vom Nachbar natürlich stehen bleiben. Wem seine Aufgabe ist es? Das wir rein theoretisch dafür aufkommen müssen das seine Wand gegen Wettereinflüsse geschützt ist, ist mir klar. Aber wer ist für die Standfestigkeit der Giebelwand verantwortlich wenn diese komplett zum Nachbargebäude gehört und auch nicht mit unserem verbunden ist?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Falls mir noch jemand sagen könnte ob das irgendwo in den Gesetzen geregelt ist wäre mir auch schon sehr geholfen. Das Vorhaben befindet sich in Baden Württemberg.

Gruss Seppie

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn ihr die Struktur beeinträchtigt, dann habt ihr auch die Wiederherstellung des alten Zustandes sicher zu stellen. Wenn die Scheune also vorher für die Stütze der Giebelwand zuständig war, dann habt ihr für Ersatz zu sorgen.

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#2
 Von 
Seppie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo micbu,

Wie ich andeuten wollte ist die Scheune nicht als tragendes Bauteil für die Giebelwand ausgelegt oder vorgesehen. Es ist eine für sich selbst stehende Konstruktion. Die Giebelwand des Nachbar liegt jetzt nur an da sie schon einen wenig nachgegeben hat. Wie ist hier die Sachlage?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Verstehe ich nicht. Bei einem Doppelhaus teilen sich die beiden Gebäudehälften doch eine Wand. Redest du hier evtl. einfach von 2 getrennten Häusern die einfach nur direkt nebeneinander gebaut wurden?

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#4
 Von 
Seppie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon ein mal für deine Antworten. Im Prinzip sind es 2 getrennte Häuser die nebeneinander gebaut wurden. Das ein wollen wir abreissen, was allerdings nicht möglich ist weil das andere sehr marode ist und an unserem anlehnt. Wie bereits gefragt würde mich interessieren wer für die Standfestigkeit dieser Wand zuständig ist. Eigtl kann das ja nicht unsere Aufgabe sein, seine Bausubstanz so herzustellen dass sein Gebäude wieder von alleine stehen bleibt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Hat man den zustädigen Ämtern schon mal das offensichtlich einsturzgefährdete Gebäude gemeldet? Das das da auf euer Gebäude zu stürzen droht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Seppie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Harry,
Nein bis jetzt noch nicht. Da wir Nachbarn bleiben sollte das alles möglichst friedlich ablaufen.
Mir geht es jetzt rein nur im Frage wer für die Standfestigkeit des Nachbargebäude aufkommen muss.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Der Nachbar muss dafür sorgen, das sein Haus nicht auf eueren Grund und Boden kippt.

Ihr könntet jedoch dazu verpflichtet sein, den Nachbarn darauf hinzuweisen, das ihr das Nachbarhaus abreißen wollt und befürchtet, das wenn euer Gebäude fehlt es zu Stabilitätsproblemn kommen kann.
Der Hinweis sollte nachweislich erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

So ist es. Nach deiner Beschreibung stellt das Nachbargebäude eine Gefahr dar. Der Nachbar hat diese Gefahr des Einsturzes zu beseitigen. Ihr selbst dürft natürlich nicht einfach euer Haus abreißen, denn ihr wisst ja, dass dadurch das andere Gebäude evtl. einstürzen kann. Der Nachbar muss sich also zuerst einmal um dessen Gebäude kümmern und ihr dürft danach abreißen.

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#9
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung einer Abbruchgenehmigung muss ein Statiker involviert sein, der eine Unbedenklichkeit zum Abbruch bescheinigt bzw. in diesem Zuge erforderliche Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Abbruches festlegt.
Da Du selber schon Schiefstellungen bzw. Anlehnungen der Giebelwand festgestellt hast, ist das Hinzuziehen eines Statikers äußerst sinnvoll.

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Vorweg: für den Abriss müsst ihr prüfen (lassen) ob/welches bauaufsichtliche Verfahren dafür vorgeschrieben ist. Schon beim Kenntnisgabeverfahren wird bei einem Abbruch m.W. der Nachbar automatisch vom Bauamt informiert und kann dann seine Einwendungen/Bedenken vorbringen.

Ihr habt also keine gemeinschaftlich genutzte Grenzwand (Gemeinschaftswand, Kommunmauer) nach BGB § 921 sondern eigentlich stehen beide Gebäude völlig unabhängig voneinander eben nur nebeneinander.

Dann bist du zwar berechtigt dein Gebäude auch ohne Einverständnis des Nachbarn abzureißen - du bist dabei aber für negative Auswirkungen/Folgen, die durch deinen Abriss auf das Nachbargebäude entstehen, gegenüber deinem Nachbarn haftbar. Ohne vorherige Beweissicherungsgutachten wird die Abgrenzung hinterher schwierig.

Gehen bereits jetzt vom Nachbargebäude Gefahren auf dein Grundstück aus (z.B. weil das Nachbargebäude in seiner Standsicherheit beeinträchtigt ist), dann ist dein Nachbar verpflichtet diese Gefahr zu beseitigen.

z.B. hier auch mit den entsprechenden §§ beschrieben
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abriss-baufaelliges-Haus-Grenzbebauung-Standsicherheit-Nachbarhaus--f278433.html

Wie labil ist das angrenzende Nachbargebäude denn und woher wisst ihr das?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#11
 Von 
Seppie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ein Statiker und Architekt ist bereits im Boot, diese sagen das selbe. Nur der Nachbar möchte es nicht einsehen.
Eigtl sehr labil, es sind schon einige Teile in die Scheune geflogen.
Wir werden jetzt im nächsten Schritt direkt mit dem Bauamt in Kontakt treten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Seppie):
Nur der Nachbar möchte es nicht einsehen.
Logisch, denn das ist für diesen ja mit hohen Kosten verbunden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ebend ;)

Meine Frage nach dem Zustand hatte genau auf die Einschaltung der Bauaufsicht abgezielt.
Die sind sogar verpflichtet bei einer Gefährdung/Einsturzgefahr einzuschreiten
z.B.
http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/service/stichwortverzeichnis/lexikon_detail/glossary-detail/massnahme-der-gefahrenabwehr.html
(in anderen Landesbauordnungen ähnlich)

Je nachdem wie sich das Nachbargebäude dem Bauamt präsentiert, wird die Behörde dann z.B. einen aktuellen Standsicherheitsnachweis (Statik) verlangen, kann entsprechend umzusetzende bauliche Auflagen erlassen oder sogar eine Abrissverfügung.

Da ihr dem Nachbarn ja schon Gelegenheit gegeben habt, es einzusehen, ist es sicher die elegantere Lösung das Amt walten zu lassen als selbst rechtliche Schritte gegen den Nachbarn einzuleiten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#14
 Von 
Seppie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

Vielen Dank für die Antworten. Das ganze hat sich schlussendlich durch ein gemeinsames Gespräch mit den Nachbarn und einem Statiker geklärt.

Gruss Seppie

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Es freut mich für dich, dass das zu guter Letzt doch noch ohne einvernehmlich geklärt werden konnte.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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