Abrechnung von Überstunden nach Kündigung

26. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
sparer
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Beginner
(82 Beiträge, 13x hilfreich)
Abrechnung von Überstunden nach Kündigung

Hallo allerseits,

zu meiner Situation: im AV steht die folgende Formulierung: "Der AN ist verpflichtet, Mehr- und Überarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang nach Anordnung durch das Unternehmen zu leisten. ... Mit der genannten Vergütung sind alle Tätigkeiten abgegolten, die der Arbeitnehmer aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat. Insbesondere erfolgt keine gesonderte Vergütung für Mehr- oder Überarbeitsstunden".

Seit fünf Monaten habe ich bei der Firma Tag für Tag Überstunden gemacht, im Durchschnitt ca. 10 pro Woche und 40 pro Monat. Dies ist eigentlich ein Verstoß gegen § 3 AZG. Solche Überstunden sind aber in der Firma (die relativ klein ist) ein Muss und werden von jedem erwartet. Weder Arbeits- noch Überstunden wurden erfasst. Der AG hat das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gekündigt. Ich habe dann meine Arbeitszeit in der Tabelle erfasst, der Anwalt hat ein Schreiben verfasst und um die Abrechnung der Überstunden gebeten, der AG hat aber nicht reagiert.

Nun gehe ich vor Gericht, um die Überstunden bezahlt zu bekommen. Auch wenn dies vertraglich nicht vorgesehen wurde, sieht der Anwalt große Erfolgschancen, da weder Arbeits- noch Überstunden erfasst wurden, was schon ein Verstoß gegen § 16 Abs. 2 AZG: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen." Der Anwalt hat um Nachweise gebeten. Diese sind z.B. Einzelfahrkarten, die ich im Laufe der fünf Monate gekauft habe (wenn nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit bekommen). Der Anwalt meinte, der beste Nachweis wäre ein Mitarbeiter als Zeuge. Das wäre doch Selbstmord für den Mitarbeiter, wenn er vor Gericht gegen seinen Arbeitgeber aussagt, dem er per Gesetz treu sein muss. Der AG kann ja auch einen „Zeugen" finden, der für ihn aussagt.

Meine Frage hier: inwieweit sind solche Zeugen überhaupt sinnvoll, die nicht neutral sein können? Leider gibt es keinen Ex-Kollegen, der für mich aussagen könnte. Darf das Gericht die Aussagen eines Mitarbeiters als Beweis sehen, der für den AG aussagt? Wie kann ich mich gegen den Fall wehren?

Sorry für zu viel Text und danke für Eure Beiträge!

-- Editiert sparer am 26.05.2012 09:12

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf das Gericht die Aussagen eines Mitarbeiters als Beweis sehen, der für den AG aussagt? <hr size=1 noshade>


Das Gericht ist frei in der Entscheidung, ob ein Zeuge gehört wird und wie es dessen Glaubwürdigkeit einschätzt.
Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.

Wichtig wäre für Sie, dass Sie glaubhaft die Mehrarbeit nachweisen können. Idealerweise auch mit der genauen Tätiggkeit, die Sie während der Überstunden gemacht haben. Daran scheitert es dann oft.

Der AG wird i.d.R. abstreiten, dass Überstunden angeordnet wurden.


quote:<hr size=1 noshade>Der AN ist verpflichtet, Mehr- und Überarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang nach Anordnung durch das Unternehmen zu leisten. ... Mit der genannten Vergütung sind alle Tätigkeiten abgegolten, die der Arbeitnehmer aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat. Insbesondere erfolgt keine gesonderte Vergütung für Mehr- oder Überarbeitsstunden <hr size=1 noshade>


Die eigentliche Klausel im AV ist wegen Verstoss gegen die AGB-Kontrolle (§ 305, ff. BGB ) unwirksam, dass wurde zwischenzeitlich bereits mehrfach vom BAG entschieden.

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#2
 Von 
sparer
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Da ich mich mit den Regeln nicht auskenne, können Sie bitte näher erläutern, warum die Klausel im AV unwirksam ist? Welche Formulierung(en) ist(sind) unwirksam?

Der AG wird sicherlich abstreiten, dass Überstunden angeordnet wurden. Das müsste der AG auch beweisen. Der AG ist ja nach § 16 Abs. 2 AZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen. Kommt der AG seiner Pflicht nicht nach, können die Aussagen seiner Zeugen nicht als neutral bewertet werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der Teil ist unwirksam:

quote:
Mit der genannten Vergütung sind alle Tätigkeiten abgegolten, die der Arbeitnehmer aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat. Insbesondere erfolgt keine gesonderte Vergütung für Mehr- oder Überarbeitsstunden


http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-urteile/lohn-gehalt/klausel-erforderliche-ueberstunden-sind-mit-dem-monatsgehalt-abgegolten-ist-unwirksam/


quote:
Das müsste der AG auch beweisen.


Nach meinem bisherigen Wissenstand sehen die Gerichte diesbezüglich regelmässig den AN in der Beweispflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Überstunden müssen nicht angeordnet worden sein. Es reicht, wenn der Arbeitgeber weiß, dass Überstunden geleistet werden (müssen).

http://www.arbeitsratgeber.com/ueberstunden_0196.html
"Überstunden werden geleistet, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. In Unternehmen und Institutionen mit fester Arbeitszeit sind diese zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie für die Aufgabenerledigung erforderlich waren."

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sparer
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke schön, 1000kleinesachen!

Also sieht es so aus, dass die Beweislast fast ausschließlich beim AN liegt, obwohl der AG zur Erfassung der Arbeits- und Überstunden verpflichtet ist. Meine Tätigkeit lag im Bereich Logistik: Warenannahme in der SAP, Zollanmeldung, Vorbereitung der Fracht zur Abholung, etc. Außer Einzelfahrkarten an einigen Tagen, die im Bus entwertet wurden, kann ich keine anderen Beweise vor Gereicht zeigen.

Ein Kollege würde gerne vor Gericht aussagen, da er (und alle anderen) unter den gleichen Umständen immer noch arbeiten müssen. Wenn er dies aber tut, wird er sicherlich mit Mobbing, Schikane & Kündigung seitens AG rechnen. In der Firma gibt es ca. 20 Mitarbeiter, aber leider keinen Betriebsrat. Der Chef (der auch der Inhaber ist) hat die ganze Macht. Ich bin mir sicher, dass er einen (sehr treuen) Mitarbeiter findet, der gegen mich aussagt. Gibt es für mich keinen Ausweg?

Was können hier die anderen Kollegen unternehmen, um dem Chef eine gelbe Karte zu zeigen? Gibt es vielleicht eine Behörde, die die Einhaltung von Arbeitszeiten durch Betriebe kontrollieren darf?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Ein Kollege würde gerne vor Gericht aussagen, da er (und alle anderen) unter den gleichen Umständen immer noch arbeiten müssen."

Ich denke, der Kollege muß am ehesten damit rechnen, dass der Arbeitgeber ihm vor der Verhandlung mitteilt, dass sein Verhalten nicht loyal ist und er dann ne Kündigung erhalten wird, wenn er aussagt.

"Was können hier die anderen Kollegen unternehmen, um dem Chef eine gelbe Karte zu zeigen?"

Sich ausführlich von der Gewerkschaft über die Gründung eines BRs informieren zu lassen und einen BR gründen. Die Initiatoren haben dann befristeten Kündigungsschutz.
Die Gewerkschaft berät auch Nichtmitglieder zu BR-Gründungen, in eigenem Interesse.

Das Gewerbeaufsichtsamt fällt mir spontan zu behördlicher Kontrolle ein.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sparer
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 13x hilfreich)

Ok. Danke für Eure Beiträge! Noch eine Frage: macht es Sinn, dass mein Mitbewohner als Zeuge vor Gericht für mich aussagt, dass ich fast immer von 9 bis 20 Uhr bei der Arbeit war und entsprechen abwesend war? Seine Aussage wäre ja genauso subjektiv wie von jemandem, der für den AG (und gegen mich) aussagt.


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Wenn du einne Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich zurücklehnen, ansonsten bezahlst du im 1. Rechtszug alles selber und das kann kosten.Lege dem Richter deine Nachweise für die Überstunden vor. Es wid sicherlich im Gütetermin ein Vergleich geschlossen werden.

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"Recht kann gebogen und verdreht werden !"

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