Abrechnung in kleiner Eigentümergemeinschaft

28. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)
Abrechnung in kleiner Eigentümergemeinschaft

Hallo

Mal angenommen, es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft mit 2 Einheiten. Einen Verwalter gab es noch nie. Ein Eigentümer macht ehrenamtlich die Jahresabrechnung und wirft die Abrechnung in den Briefkasten.

Mal angenommen, eine Abrechnung ist fehlerhaft. Normalerweise bespricht man das und es wird berichtigt und fertig. Fristen spiele bei gutem Einvernehmen keine Rolle.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn eine Verständigung nicht möglich ist? Wir haben ja keinen Verwalter.
Danke für Eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Und mit dem Thema des Forums "Baurecht" hat das jetzt welchen Zusammenhang?



Zitat (von aspergius):
Wie verhalte ich mich richtig, wenn eine Verständigung nicht möglich ist? Wir haben ja keinen Verwalter.
,
Versuchen einen Verwalter einzusetzen der das dann regelt.
Und sich einen Anwalt suchen der im WEG-Recht fit ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)

Sorry, Du hast natürlich recht. Ich werde das Thema in der richtigen Rubrik erneut eröffnen und hier es beenden.

Signatur:

3x Hilfreiche Antwort

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