Nach Abschluß des Gerichtsverfahrens,
wird der geleistete Gerichtskostenvorschuß
automatisch vom Gericht abgerechnet ?
Oder wer muß eine Abrechnung beantragen ?
Was geschieht wenn keine der Partei keine Abrechnung beantragt, behält das Gericht einfach das Geld ?
Abrechnung des Gerichtskostenvorschußes
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Abrechnung und evtl. Erstattung erfolgt automatisch.
Zu Erstattungen kommt es aber nur, wenn das Gerichtsverfahren kostengünstiger als durch ein Urteil (z.B. durch Vergleich oder Klagerücknahme) beendet wurde oder eingezahlte Vorschüsse für Zeugen oder Sachverständige nicht vollständig aufgebraucht wurden.
Wird das Verfahren durch Urteil entschieden und Zeugen etc. gab es gar nicht, dann wird man keine Erstattung durch die Gerichtskasse erhalten, auch wenn man als Kläger voll obsiegt hat. Dann besteht nur ein Erstattungsanspruch gegen den Beklagten der mit durch den KFB festgesetzt wird.
Wie ist dann mit einer Kostenfestsetzung, geschieht diese automatisch per Beschluss, oder nur auf Antrag ?
Denn eine Abrechnung ist ja kein Titel.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Man muss einen Kostenfestsetzungsantrag
stellen.
-----------------
""
quote:
Man muss einen Kostenfestsetzungsantrag stellen
quote:
Abrechnung und evtl. Erstattung erfolgt automatisch.
Sind das 2 verschiedene Schritte ?
Zuviel gezahlte Gerichtskosten werden automatisch erstattet.
Für Gerichtskosten, die zwar entstanden sind, aber nicht von dem Betreffenden zu zahlen sind, muss man einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten