Abrechnung des Gerichtskostenvorschußes

9. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Abrechnung des Gerichtskostenvorschußes

Nach Abschluß des Gerichtsverfahrens,
wird der geleistete Gerichtskostenvorschuß
automatisch vom Gericht abgerechnet ?

Oder wer muß eine Abrechnung beantragen ?

Was geschieht wenn keine der Partei keine Abrechnung beantragt, behält das Gericht einfach das Geld ?

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Abrechnung und evtl. Erstattung erfolgt automatisch.

Zu Erstattungen kommt es aber nur, wenn das Gerichtsverfahren kostengünstiger als durch ein Urteil (z.B. durch Vergleich oder Klagerücknahme) beendet wurde oder eingezahlte Vorschüsse für Zeugen oder Sachverständige nicht vollständig aufgebraucht wurden.

Wird das Verfahren durch Urteil entschieden und Zeugen etc. gab es gar nicht, dann wird man keine Erstattung durch die Gerichtskasse erhalten, auch wenn man als Kläger voll obsiegt hat. Dann besteht nur ein Erstattungsanspruch gegen den Beklagten der mit durch den KFB festgesetzt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wie ist dann mit einer Kostenfestsetzung, geschieht diese automatisch per Beschluss, oder nur auf Antrag ?
Denn eine Abrechnung ist ja kein Titel.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Man muss einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Man muss einen Kostenfestsetzungsantrag stellen

quote:
Abrechnung und evtl. Erstattung erfolgt automatisch.

Sind das 2 verschiedene Schritte ?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Zuviel gezahlte Gerichtskosten werden automatisch erstattet.
Für Gerichtskosten, die zwar entstanden sind, aber nicht von dem Betreffenden zu zahlen sind, muss man einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.994 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen