Abrechnung Nebenkosten absoluter Wucher

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
1977Katrin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Nebenkosten absoluter Wucher

Hallo

Ich habe eine kurze Frage...ich habe einmal gehört das man nicht dazu verpflichtet ist bei der Nebenkostenabrechnung den vollen Betrag zu erstatten, wenn dieser absolut den Rahmen sprengt.

Unsere Abrechnung beläuft sich auf über 1700 Euro für eine 94qm große Wohnung die wir mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern bewohnen.
Die Miete beträgt 515Euro warm. Davon waren 125 Euro Nebenkosten.

Ich habe heute gedacht mich trifft der Schlag als unser VM die Abrechnung brachte.
Die letzte Abrechnung lag bei 1200 Euro, die davor bei um die 800 Euro, die davor bei um die 500 Euro...es wird immer immer immer mehr und dabei haben wir nicht geschludert.
Also nicht in allen Zimmer die Heizung voll aufgedreht oder so.
Ich kann mir das nicht erklären.
Unser VM macht so gut wie nichts am Haus und so ist die Westseite des Bruchsteinhauses kaum noch verfugt.
Deswegen muß in diesen Zimmern auch die Heizung im Winter dauerhaft auf Stufe 5 stehen da man sie sonst nicht nutzen kann.
Und auch dann sind die Zimmer nicht richtig warm.
Kann mir jemand helfen?

Müßen wir das wirklich alles bezahlen???

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat: ich habe einmal gehört das man nicht dazu verpflichtet ist bei der Nebenkostenabrechnung den vollen Betrag zu erstatten, wenn dieser absolut den Rahmen sprengt.

Das kann man so nicht sagen.
Habt ihr denn die Nachweise/Belege, die der NK-Abrechnung zu Grunde liegen eingesehen? Habt ihr Ablesegeräte an den Heizkörpern?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... 'wucher' würde ja bedeuten, dass die kosten überhöht angesetzt worden sind - das könnt ihr anhand der originalbelege überprüfen.
... eine andere frage ist das gebot der wirtschaftlichkeit. ihr müsstet aber nachweisen, dass euer vm sozusagen mutwillig einen unnötig teuren anbieter gewählt hat.

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#4
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

hallo, wenn ihr meint das die Nk-Abrechnung nicht stimmt oder fehlerhaft ist dann legt Widerspruch ein und lasst Euch Kopien geben von den Rechnungen. Am besten wäre es dann natürlich diese NK-Abrechnung vom Mieterverein überprüfen zu lassen !

Aber 1700€ Kosten für 94 qm ist ja noch Human ich Zahl knapp 3900 € für 82 qm für ne stinknormale Sozialwohnung .

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#5
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

quote:
Na ja ich glaube daran zahle ich mehr als Du


Wozu diese Polemik? Konnten Sie im neuen Jahr noch keinen Hartz4 Empfänger rausschmeißen, oder wo drückt der Schuh Herr Blockwart?





-- Editiert von oha am 04.01.2008 17:11:33

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#7
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

Der Herr Blockwart ist grummelig hat wohl zu wenig Neujährchen von seinen Mieterschäfchen bekommen !

Und lasst mal die Hartzis in ruhe es gibt viel zu viele normale Mieter die genauso am Existenzminimum hangeln !

Wieso fristgerecht Zahlen wie lange ist denn die Zahlungsfrist ?

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

4 Wochen.

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#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

das tu ich schon mit üppigen Steuern

Irgendwas machst Du falsch.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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