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11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 15x hilfreich)
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Hallo!

Wir haben im November 2011 ein Gechenkabonnement für eine Zeitschrift geschlossen für 1 Jahr. Automatische Verlängerung ist explizit ausgeschlossen.

Im Dezmeber haben wir eine Mahnung erhalten, ohne Bezug was angemahnt wurde. Auf Rückfrage unsererseits haben wir erfahren dass es um das benannten Abo geht. Rechnung hätte man uns per eMail gesendet, deshalb gleich Mahnung.

Wir haben zurück geschrieben, das wir die Rechnung und die Mahnung zurückweisen, da wir ein 1-jähriges Geschenkabo gkauft haben und auch seit dem November 2012 nun keine Zeitshrift mehr erhalten und somit alles o.k. ist, nur die Rechnung und Mahnung nicht.

Man teilte uns mit dass wir ein normales Abo geschlossen haben und uns an die AGBs halten und bezahlen sollen, wir könnten frühstens zum Ende 2012 kündigen.

Wir haben das abgelehnt und forderten einen Nachweis, dass wir nicht das Geschenkabo gekauft haben. Statt des Nachweises kam die 2. Mahnung...die wir auch zurück gewiesen haben.

Frage: Haben wir uns richtig verhalten und wie handeln wir das weiterhin? Denn nach der 2. Mahnung kommt ja auch noch was (Mahnungen, Inkasso, usw.).

Danke für euere Hilfe vorab
MaF



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

was steht denn in den AGB drin? Und wurde der Vertrag mündlich geschlossen oder gibt es da ein Schriftstück drüber, in welchem steht, dass der Vertrag nach einem Jahr ausläuft?

Grüße
pro_forma

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo pro_forma!

Das wüßte ich auch gerne, auf der Webseite steht folgendes als Teil der AGBs:

"Abonnements, die nicht 3 Monate vor Abonnementende abbestellt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Geschenkabos wird das Abo für 1 Jahr befristet und endet automatisch ."

Meine Frau hat das Geschenkabo für mich bestellt, ich muss sie fragen wie. Aber ich denke über ein Formular auf der Webseite oder eMail.

So wie ich sie verstanden habe, hat sie nichts (mehr) vorliegen... von dem Vorgang, da das Ganze ja im November abgeschlossen war. Es werden ja wie vereinbart keine Zeitschriften mehr geliefert.

Wenn wir einen Fehler gemacht haben, dann behalten wir die Zeitschrift für ein weites Jahr. Aber der Vertrieb kann ja behaupten was er will, deswegen haben wir den Nachweis der Bestellung gefordert.

Wäre schön noch weitere Meinungen zu erhalten, da ich mir nicht sicher bin, ob ich alles richtig mache...
Werde heute Nchmittag bei meiner Frau nachhören, wie sie bestellt hatte und ob sie nicht noch was, ggfs. von der Bank oder Kreditkarteninstitut, da sie ja im voraus bezahlen musste.

Gruß
MaF


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

es wäre natürlich gut, wenn es eine Art Bestellbestätigung über dieses Geschenkabo geben würde, da ihr euch dann lediglich auf die AGB berufen müsst - dort steht es ja immerhin eindeutig.

Die Zeitung muss euch aber natürlich nachweisen, was für eine Bestellung deine Frau bei denen aufgegeben haben soll. Es spricht aber natürlich dafür, dass es tatsächlich ein Geschenkabo ist, da die Belieferung schließlich gestoppt wurde (haben die sich dazu geäußert?).

Ihr solltet euch natürlich sicher sein, dass ihr ein Geschenkabo bestellt habt, damit es nicht tatsächlich irgendwann zu einem gerichtlichen Verfahren kommt und ihr dann doof dasteht. Bei unbegründeten Mahnungen würde ich mir keinen Kopf machen, auch nicht wenn irgendwann ein Inkassounternehmen Briefe schickt. Wenn ich weiß, dass das Unternehmen keinen Anspruch auf Zahlung hat, muss ich natürlich auch nicht der Forderung nachkommen.

Hierbei sollte man aber vorsorglich einen Brief an das Inkassobüro schreiben, in welchem man die Forderung als unbegründet deklariert und mitteilt, dass die Beweislast für das Zustandekommen des angeblichen Vertrages bei dem Fordernden liegt.

Grüße
pro_forma

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Unabhängig davon: Wenn es diese Regelung gibt, ist auch der Anbieter in der Nachweispflicht, dass tatsächlich ein normales Abo abgeschlossen wurde und gerade kein Geschenkabo. er will schließlich etwas von Ihnen, müsste also klagen. Der, der klagt, hat in aller Regel auch die Beweispflicht für die rechtliche Grundlage seiner Forderung.

Gerade wenn auch die Belieferung pünktlich gestoppt wurde, ist nicht erklärbar, warum es kein Geschenkabo gewesen sein soll.

Es sei denn, der Anbieter weiss exakt was er tut und das geschenkabo ist nur eine Abofalle... Dann ist aber die Wahrscheinlichkeit gering, je vor Gericht damit zu landen. Ich schließe mich pro_forma an, was das ruhige Gewissen angeht. Aus einem ganz einfachen kleinen Grund: Schadensminderungspflicht und Mitwirkungspflicht. Ihr seid euch sicher, habt den verlag aufgefordert, euch offen zu legen, was für eine Art Abo damals abgeschlossen war. Ihr könnt später problemlos argumentieren "Wir waren uns ja nicht 100% sicher, deswegen wollten wir die Nachweise des Verlages. Wenn wir damals bei der Bestellung etwas falsch gemacht haben, wenn wir uns vertan haben, was falsch formuliert haben, dann hätten wir auch bezahlt. Dazu hätte man uns nur eine Kopie des Vertrages zuschicken sollen und die Sache wäre erledigt."

Macht sich vor Gericht nicht gut und ist leicht anrüchig, jeglichen Einblick in Unterlagen zu verweigern, wenn man dazu ersucht. Klagen nur zum Selbstzweck kommen nicht bei jedem Richter gut an, die wissen mit ihrer Zeit auch sinnvollere Sachen anzufangen ;)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!

Nun kann ich es auflösen, ich habe dafür länger gebraucht um es zu verstehen.

Auf der Webseite der Zeitschrift ist unter Abo das Geschenkabo aufgeführt, welches nach einem Jahr automatisch endet.
Meine Frau kam auf der Seite nicht weiter und googelte nach dem Vertrieb in Deutschland für diese Zeitschrift und fand ihn auch.
Sie fand dort ein Geschenkabo und bestellte es.

Das war der Fehler, denn das Geschenkabo des Verlages hat nichts mit dem des Vertriebes zu tun.
Beim Vertrieb gibt es ein Abo, welches ich für mich abschließen kann und ein Gechenkabo, dass nur den Unterschied hat, dass ich es verschenken kann (also auf einen anderen Namen bestellen). Von zeitlicher Begrenzung ist hier nichts erwähnt.

Wir werden das nun bezahlen und es als unsere Dummheit abstempeln müssen, es nicht richtig gelesen zu haben.
Nun verstehe ich auch warum der Vertrieb so darauf besteht, das wir ein Abo abgeschlosseen haben und auf das zeitlich begrenzte Abo überhaupt nicht reagiert hat.
Das die Zeitschrift ab November nicht gelifert wurde, erklären sie als Fehler und wollen nachliefern...

Danke nochmal für eure Hilfe
MaF


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