Abobestellung im Internet

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
an-bernhard
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Abobestellung im Internet

Hallo !
Ich bekomme seit einiger Zeit die Zeitschrift TV-Winner zugestellt.
Angeblich soll ich im Internet diese angefordert haben.
Mit der ersten Zeitschrift kam ein Brief, in dem mitgeteilt wurde, dass ich das Abo 7 Tage nach Erhalt abbestellen kann.
Dies habe ich getan, obwohl ich eigentlich gar nichts angefordert habe, jedoch ist der Anruf scheinbar verschlammt worden. Einen Einzelverbindungsnachweis habe ich leider nicht.
Nun flattern mir natürlich Mahnungen ins Haus, obwohl ich dem Abo inzwischen wiedersprochen habe.
Es kann scheinbar jeder beliebige im Internet ein derartiges Abo anfordern, ohne irgendwelche Unterschriften, sofern er ein Geburtsdatum eingeben kann.
Natürlich wird auch schon mit einem Inkassounternehmen gedroht.

Ist man den hier wirklich der Willkühr von Internetanbietern ausgesetzt ?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Ist man den hier wirklich der Willkühr von Internetanbietern ausgesetzt ?"

Nein, mE nicht. Der Verlag dieser Zeitschrift müsste im Zweifel (also dann, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte) nachweisen, dass ein Abovertrag mit Ihnen zustandegekommen ist. Kann er das nicht, hat er auch keinen Zahlungsanspruch.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
an-bernhard
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Information.
Dies entspräche auch meinem Rechtsempfinden.

Nur, beruft sich tv-winner auf §§312b ff. BGB und behauptet, dass "der Vertrag online nach den Regeln für Fernabsatzverträge zustande gekommen ist."

Außerdem erhalte ich Mahnungen und es wird mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens gedroht.

Reicht es trotzdem immer nur zu wiedersprechen um seine "Unschuld" zu bekunden ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Gern geschehen!

Die Berufung auf die fernabsatzrechtlichen Vorschriften des BGB ersetzt ja keinen Beweis für den Vertragsschluss - und den muss Ihr vermeintlicher Vertragspartner im Zweifelsfall erbringen! Sofern Sie also wirklich keinen Abovertrag abgeschlossen haben, können Sie dem weiteren Geschehen relativ entspannt entgegensehen - lediglich dann, wenn (was ich aber kaum glaube) Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, müssen Sie fristgerecht widersprechen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kathlmaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

mir ist jetzt der letzte außergerichtliche mahnbescheid ins haus geflttert und mir wird jetzt langsam echt angst,ich weiß nich wie ich die kohle bezahlen soll für ein e leistung,die ich doch nie haben wollte...:(
was kann ich jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wie bereits geschrieben: Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, besteht für Sie mE kein Handlungsbedarf.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

gerade kam bei SAT 1 in der Akte Sendung, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen TV Winner wegen Betrugs ermittelt. Sat 1 hat recherchiert und stiess auf den schon bekannten Herrn Kuhnath. Der ist bekannt für seine Masche ( Bonusnet ) Auch da ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Also, entspannt zurücklehnen.
Nur falls tatsächlich ein Mahnbescheid kommt, dann Widerspruch einlegen.
Auch die Verbraucherzentrale rät:
stur bleiben und auf keinen Fall zahlen

-- Editiert von Dreamer66 am 20.01.2005 23:42:43

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
an-bernhard
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo !

Zwar hörten sich die Hinweise im Forum sehr vielversprechend an (vielen Dank dafür !!!), trotzdem blieb das flaue Gefühlt im Magen.

Ich habe mir einen Rechtshilfeschein beim Amtsgericht (für eine kostenlose Rechtsberatung) besorgt (bin 18, aber noch Schüler) und habe einen Anwalt aufgesucht.
Der hat ein Schreiben aufgesetzt und der Sache Wiedersprochen.
Postwendend kam die Bestätigung von TV-Winner. Dann kam noch eine Mahnung vom Inkassounternehmen (hat sich wohl zeitlich überschnitten), seit dem ist Ruhe.
Es ist schlimm, was in unserem, doch so überbürokratisiertem Land alles möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Zwar hörten sich die Hinweise im Forum sehr vielversprechend an (vielen Dank dafür !!!), trotzdem blieb das flaue Gefühlt im Magen.

Es ist schlimm, was in unserem, doch so überbürokratisiertem Land alles möglich ist."

-> Oh Man!!

Also ich kann wirklich nicht verstehen, wie man sich über solche Kleinigkeiten so aufregen kann!!!

Ich würde auf solche haltlosen Schreiben, überhaupt nicht reagieren!! Warum auch?? Die wandern direkt in die Tonne...

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, sollte man widersprechen.

Im Zweifelsfall soll diese Firma halt klagen und mir den Vertragsabschluß nachweisen...

Aber anscheinend scheint es genug Leute zu geben, die sich einschüchtern lassen und zahlen! Das gibt mir allerdings schon zu denken...

Gruß,
Tommy

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen