Abo-Fall

19. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Abo-Fall

Hi, ein Bekannter hat ein Problem und zwar wollte er sich bei der Internetseite Kinolox.de anmelden. Er hat dabei übersehen das er 5 Tage vorher kündigen muss um kein Abo von 350 Euro im Jahr abzuschlißen. Die hat er natürlich verpasst. Jetzt wollen die das Geld haben. Ich habe mich da auch angemeldet um zusehen ob es mit rechten dingen zu geht. Was mich stutzig gemacht hat, ist das man ein PIN auf sein Handy bekommt um sie auf der Seite einzugeben, um ein Kostenplichtige Registrierung abzuschließen. Ich fragte mein Bekannten und er versicherte mir, dass er keine SMS erhalten hat, geschweige ein PIN eingegeben hat. Für mich stellt es sich so dar, dass er das Abo dardurch nicht abgeschloßen hat und somit nicht zahlen muss.
hab ich da Recht?

Gruß Pat

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pat99999):
hab ich da Recht?

Nö.

Gibt ja viele Möglichkeiten
- Hat er vergessen.
- Ist einfach nur eine Schutzbehauptung.
- ...


Musste man einen Butto "kostenpflichtig bestellen" betätigen? Widerufsbelehrung? AGB hätte man lesen können?



Man kann ja den Vertragsabschluss mal bestreiten und schauen was die dann antworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wobei ein Abo und eine Kostenpflicht, die in den AGB versteckt sind, keinen wirksamen Vertrag begründen. Man muss beim Angebot und im Rahmen des Bestellprozesses klar auf die vollständigen Kosten und die Fristen hingewiesen werden. Auch lange Fließtexte sind je nach Situation unwirksam.

Im übrigen taucht die Seite unter hunderten Domain-Namen immer wieder als Abofalle auf. Mit demselben Design. Aus der Erfahrung heraus ist ein deutliches Wehren mit Verweis auf Verstöße gegen geltendes Recht relativ wirksam, denn die wollen vieles, aber auch aufgrund diverser laufender Strafverfahren sicher nicht ihre Anonymität aufgeben und das vor Gericht ausdiskutieren.

Die Adresse, unter der diese Domain registriert wurde, ist jedenfalls klar erkennbar ein Fake. Im Impressum eine Briefkastenfirma.

Kann natürlich nichts versprechen, aber ich würde der Form halber einmalig bestreiten, dass man einen entsprechenden Vertrag abschloss und dann alles ignorieren, was nicht von einem Gericht kommt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten. Mein Bekannter versichert,
nichts bekommen zu haben. Ja da muss man auf einem Feld klicken wo drauf steht kostenpflichtige Registrierung abgeschlossen.

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#4
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten. Mein Bekannter versichert,
nichts bekommen zu haben. Ja da muss man auf einem Feld klicken wo drauf steht kostenpflichtige Registrierung abgeschlossen.

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#5
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten. Mein Bekannter versichert,
nichts bekommen zu haben. Ja da muss man auf einem Feld klicken wo drauf steht kostenpflichtige Registrierung abgeschlossen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und die Kosten und dass es ein Abo ist, stehen gut sichtbar direkt bei diesem Button? Nicht in Fließtexten versteckt? ;-)

Signatur:

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#7
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es ist deutlich sichtbar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann haben die wohl ihr Template verändert. Habe gerade mal geschaut. Das war nicht immer so.
Davon abgesehen bleibt immer noch stehen, dass die ihren Namen und ihre Herkunft verschleiern.
Ob man das Risiko nun eingeht oder nicht, das muss jeder für sich entscheiden.

Signatur:

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes würde ich mal den Vertragsschluss bestreiten und dem Anbieter mitteilen er möge diesen doch gerichtsfest nachweisen. Die Beweislast liegt nämlich beim Anbieter.

Dann würde ich mal schauen was die antworten.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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