Abnahme Mietshaus

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sam750
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abnahme Mietshaus

Hallo,
heute hatte ich Abnahme meines gemieteten Hauses. Zu dieser Abnahme hat mein Vermieter einen Bekannten mitgebracht der sich mit sowas auskennt.
Ich war zunächst alleine, habe dann aber meine Partnerin dazu beordert.
Zunächst sei noch erwähnt das es bei meinem Einzug keine Wohnungsabnahme gegeben hat.
Die VM hatten nun heute einen "Experten" dabei, der sich wohl mit sowas auskennt.
Bei der Abnahme wurden nun einige Mängel festgestellt, wie Z.B. überpinselte Fesnterrahmen, fehlende Plastikabdeckungen an Scharnieren der Fenster und Rolobädern, diverse kaputte Glühbirnen...
Desweiter verlangt der VM das wir Fliesen , die wir an der Außenwand einer kleinen Außentreppe (3 Stufen) angebracht haben wieder entfernen. Aber nur an der Außenwand, da eine von ihm mündlich gegebene Genehmigung nur für die Innenwand der Treppe gelten sollte.
Was muß ich jetzt tun ?
Gilt die mündliche Genehmigung nicht für die Außenwand des Treppenmäuerchens, sondern nur für die Innenwand und die Oberseite?
Aussage des VM war seinerzeit: "Machen Sie mal"...
Ein Schriftliches Abnahmeprotokoll habe ich nicht bekommen...

mit bestem Dank im Voraus

Thomas


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sam750
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, keine Antwort.

Aber vielleicht kann man mir ja bei anderen Punkten helfen...

Weitere festgestellte Mängel:

-Farbreste an Fensterrahmen und Fliesenleiste.
-6 durchgebrannte Strahlerbirnen im Bad, 1 im Wohnzimmer
-Badarmatur durch Sekundenkleber verunreinigt

Muß ich die Birnen ersetzen ? Oder ggf. den Transformator?
Muß ich eine neue Badarmatur kaufen ?
Bei den Farbresten gehe ich davon aus das ich sie entfernen muss.

Jetzt noch zwei Punkte von denen ich behaupte das sie vorher schon da waren.

-Schrammen durch Abnutzung in der Holztreppe.
-Griffe zweier Fenster lassen sich nicht komplett schließen.
Hierbei handelt es sich sich um 2 Doppelfenster mit je einem groen und einen kleinen Teil. Das Problem betrifft jeweils die Griffe in den kleinen Teilen,
und zwar in gleichem Maße.

Was kann mich da erwarten?

Nochmals besten Dank im Voraus

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#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Was hast Du denn für eine Kleinreparaturenklausel in Deinem Mietvertrag ?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
überpinselte Fesnterrahmen, fehlende Plastikabdeckungen an Scharnieren der Fenster und Rolobädern


Schäden sind von Dir zu beseitigen.

quote:
Farbreste an Fensterrahmen und Fliesenleiste.


musst Du entfernen

quote:
6 durchgebrannte Strahlerbirnen im Bad, 1 im Wohnzimmer


fallen wahrscheinlich unter die Kleinreparaturklausel, sofern Dein Mietvertrag so eine Klausel hat.

quote:
Badarmatur durch Sekundenkleber verunreinigt


musst Du entweder reinigen oder ersetzen

quote:
Schrammen durch Abnutzung in der Holztreppe


Schäden durch vertragsgemäße Nutzung sind vom Vermieter zu tragen. Schrammen entstehen aber typischerweise nicht durch vertragsgemäße Nutzung.

quote:
Griffe zweier Fenster lassen sich nicht komplett schließen


Schäden durch Abnutzung oder Alterung sind Sache des Vermieters (Ausnahme: Kleinrepraraturklausel)

Im übrigen gilt, dass die Beweislast, es Schaden sei bereits beim Einzug vorhanden gewesen, beim Mieter liegt.

quote:
Gilt die mündliche Genehmigung nicht für die Außenwand des Treppenmäuerchens, sondern nur für die Innenwand und die Oberseite?


Was wurde denn genau genehmigt?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sam750
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die Antworten.

Genehmigt wurde an dem Mäuerchen der Außentreppe mit Bruchstücken von Fliesen zu verfliesen, so das eine Art Mosaik entsteht.
Damals hat das der VM auch gefallen, nun gefällt es ihr an einer Seite nicht mehr,
an der anderen Seite schon. Wir haben auch einen Zeugen dafür.

Zur Treppe sei noch zu erwähnen das sie aus hellem Holz besteht.

Gruß Thomas

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#5
 Von 
sam750
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, wenn sonst keiner mehr was schreibt...
hab inzwischen herausgefunden das die Klausel für Bagatellreparaturen in meinem Mietvertrag unwirksam ist weil keine Höchstgrenzen angegeben
sind...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sam750
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat vielleicht jemand nen Tip wie ich den Sekundenkleber von der Badarmatur kriege ?

besten Dank im Voraus

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Heißluftpistole.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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