Abmeldung von Schule rückgängig machen?

11. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lapo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmeldung von Schule rückgängig machen?

Hallo,
Ich habe mich vor kurzem von meiner Schule abgemeldet, um mit meinem Abschluss einen anderen weg einzuschlagen. Jedoch denke ich, dass dies ein großer Fehler wäre und möchte daher meine Abmeldung, welche ich am 27.6 eingereicht habe zurückziehen. Hat da jemand Erfahrung mit gemacht und kann mir ein paar Tipps geben, wie z.B ob ich das Formal und Unformal regeln kann bzw. muss? In meiner Ansicht sollte der Verbleib auf der Schule doch auch unter das Recht auf Bildung fallen, oder Irre ich mich dort? (Ich habe jetzt den schulischen Teil der Fachhochschulreif, könnte, wenn ich weitermachen würde, das Abitur schaffen.)

-- Editier von Lapo123 am 11.07.2016 00:49

-- Editiert von Moderator am 11.07.2016 10:58

-- Thema wurde verschoben am 11.07.2016 10:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Dein Thema gehört unter Verwaltungsrecht - das Grundgesetz ist hier etwas hochgegriffen.

Was sagt denn die Schule zur Wiederaufnahme?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lapo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

"Dein Thema gehört unter Verwaltungsrecht - das Grundgesetz ist hier etwas hochgegriffen."

Okay, das wusste ich nicht, tut mir leid.

"Was sagt denn die Schule zur Wiederaufnahme?"

Meine Ansprechpartner in dem Fall sind im Moment nicht erreichbar, ich kann erst ab morgen mit denen sprechen. Ich weiß aber nicht, wie ich das ganze machen soll. Reicht es wenn ich dem Lehrer eine E-Mail schicke, in der ich die Abmeldung zurücknehme? Weil aktuell ist das Schuljahr noch nicht vorbei (Endet, wenn ich richtig Informiert bin immer am 31.7).
Oder muss ich den Antrag auf Wiederaufnahme schon jetzt stellen?

Außerdem habe ich vergessen zu erwähnen, dass es um NRW geht.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Warte morgen ab und falles es nicht geht, dann kannst du mit der dir genannten Begründung wieder nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

In NRW sind bereits Ferien. Die Lehrer sind vermutlich nicht mehr erreichbar. Meine Nachbarn (Lehrer) sind jedenfalls den ganzen Tag im Garten.

Erster Ansprechpartner sollte aber auch die Schulleitung und nicht ein Lehrer sein.

Hast Du das schuljahr abgeschlossen, oder bist Du vorher ausgestiegen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lapo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe das Schuljahr ganz normal abgeschlossen.
Der Lehrer den ich meinte, ist bei uns der Leiter der Oberstufe und gleichzeitig stellvertretende Schulleitung, weshalb sich die Schüler der Sek2 bei uns an ihn wenden sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
ich kann erst ab morgen mit denen sprechen.


Und was haben die gestern gesagt?

0x Hilfreiche Antwort

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