Abmeldung eines Besuchers aus dem Ausland

22. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Timski
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmeldung eines Besuchers aus dem Ausland

Mein Bruder ist als Tourist hier gewesen, ich habe vergessen, ihn abzumelden. In meinem Kopf war irgend was von 9 Monaten Abmeldefrist.

Kann mir jemand sagen, innerhalb welcher Zeit ich ihn noch abmelden kann? Kann ich ihn jetzt, nach 5 Monaten abmelden?

Ein Freund hat behauptet, er hat seinen Besuch erst nach 9 Monaten abgemeldet, und es sei kein Problem gewesen.

Ich bin ganz durcheinander.

Vielen Dank für eure Antwort(en).

Timski

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)


Hallo Timski,

also:

Warum wurde er als Tourist überhaupt angemeldet? Hast Du ihn bei der Meldebehörde damals angemeldet? Wie lange war er hier?


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Kein Tourist muss sich "anmelden" oder was das die Auflage für das Visum ?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)


Hatte er ein "D" Visum oder ein Schengen Visum?

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vielleicht ist auch das Meldegesetz gemeint:

§ 17
Vorübergehender Aufenthalt

Abweichend von § 9 Abs. 1 und 2 wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn
eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate bezieht,
eine Person, die sonst im Ausland wohnt und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, [color=red]eine Wohnung für nicht länger als zwei Monate bezieht[/color] und


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