Mein Bruder ist als Tourist hier gewesen, ich habe vergessen, ihn abzumelden. In meinem Kopf war irgend was von 9 Monaten Abmeldefrist.
Kann mir jemand sagen, innerhalb welcher Zeit ich ihn noch abmelden kann? Kann ich ihn jetzt, nach 5 Monaten abmelden?
Ein Freund hat behauptet, er hat seinen Besuch erst nach 9 Monaten abgemeldet, und es sei kein Problem gewesen.
Ich bin ganz durcheinander.
Vielen Dank für eure Antwort(en).
Timski
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Abmeldung eines Besuchers aus dem Ausland
Notfall?
Notfall?
Hallo Timski,
also:
Warum wurde er als Tourist überhaupt angemeldet? Hast Du ihn bei der Meldebehörde damals angemeldet? Wie lange war er hier?
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Kein Tourist muss sich "anmelden" oder was das die Auflage für das Visum ?
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Hatte er ein "D" Visum oder ein Schengen Visum?
Vielleicht ist auch das Meldegesetz gemeint:
§ 17
Vorübergehender Aufenthalt
Abweichend von § 9 Abs. 1 und 2 wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn
eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate bezieht,
eine Person, die sonst im Ausland wohnt und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, [color=red]eine Wohnung für nicht länger als zwei Monate bezieht[/color] und
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