Hallo,
so, das Auto (siehe Beitrag unten) ist nun endlich verkauft. An einen Händler. Dieser Händler hat sich vertraglich verpflichtet, den PKW am 27.01.2003 (also gestern) abzumelden, und uns die Abmeldebescheinigung per Fax zuzusenden.
Dies ist allerdings nicht geschehen. Heute teilte uns der Händler mit, das Fahrzeug wäre bereits wieder verkauft worden, und der jetzige Besitzer würde sich um die Abmeldung kümmern. Was mache ich, wenn dies nicht passiert? Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen den Händler? Kann ich eine Zwangsstillegung fordern? Oder den Händler anzeigen?
Bin für jeden Tipp dankbar!
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"Jana"
Abmeldung beim Straßenverkehrsamt
28. Januar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2003 | 14:25
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmeldung beim Straßenverkehrsamt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2003 | 16:17
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 2x hilfreich)
Sofort beim Strassenverkehrsamt eine Zwangsstillegung beantragen (ich gehe davon aus,dass Sie den Fahrzeugbrief nicht mehr haben).
Dann wird der Versicherungsschutz von Amts wegen eingestellt.
Aber: der jetzige Fahrer kann auf Ihre Kosten einen oder mehrere folgenschwere Unfälle verursachen ... ! (sogar absichtlich) und Ihre Versicherung bzw. Sie müssen für Ihre Unachtsamkeit komplett aufkommen.
Andernfalls sofort zur Polizei und von dort eine Meldung an Versicherung und Strassenverkehrsamt.
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