Abmahnungen: rka. Rechtsanwälte für diverse Computerspiele

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Saints Row III und IV, Dead Island, Dead Island Riptide, Metro Last Line, Total War Rome II: Die Koch Media GmbH verfolgt illegales Filesharing

1. Was ist der Inhalt der Abmahnung?

Auch heute geht es wieder um Filesharing-Abmahnungen im Zusammenhang mit Computerspielen. Betroffen sind folgende Spiele:

  • Saints Row III / Saints Row 3
  • Saints Row IV / Saints Row 4
  • Dead Island
  • Dead Island Riptide
  • Metro Last Line
  • Total War - Rome II

Auftraggeber ist die Koch Media GmbH, abgemahnt wird von den rka. Rechtsanwälten aus Hamburg.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordern die Abmahner?

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, eines oder mehrere Computerspiele im Internet über eine Tauschbörse heruntergeladen zu haben und darüber hinaus über das Internet weiter verbreitet zu haben.

Regelmäßig wird der Empfänger der Abmahnung darüber hinaus aufgefordert, einen Pauschalbetrag in Höhe von 800.- € an die Abmahner zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung innerhalb einer oft sehr knapp bemessenen Frist abzugeben.

3. Wie reagiere ich bei einer Abmahnung?

Sollten auch Sie zu den Empfängern einer Abmahnung zählen, sollten Sie bitte zunächst Ruhe bewahren.

Oberstes Gebot: nicht einschüchtern lassen, nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und keine Zahlung leisten!

Schritt eins wäre die Prüfung, ob Ihnen überhaupt ein urheberrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann. Sollte dieses nicht der Fall sein, bräuchten Sie theoretisch überhaupt nicht zu reagieren.

Selbst wenn aber etwas herunter geladen worden sein sollte, können Sie im Einzelfall einer Haftung entgehen, zum Beispiel wenn Sie Anschlussinhaber sind und minderjährige Kinder von Ihnen etwas heruntergeladen haben, Sie die Kinder im Vorfeld aber ordnungsgemäß darüber aufgeklärt haben, dass nichts heruntergeladen werden darf.

Wie Sie sehen, hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, so dass es keine pauschale Lösung für jeden Fall gibt. Gerne bin ich bereit, Ihnen mithilfe meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen zur Seite zu stehen. Ich kenne die Strategien der meisten Abmahner und weiß, wie zu reagieren ist.

4. Betrag aushandeln

Selbst wenn ein Urheberrechtsverstoß nachweisbar vorliegen sollte, ist noch längst nicht alles verloren und Sie sollten bitte nicht vorschnell klein beigegeben.

Auch in diesem Fall besteht oft noch die Möglichkeit, zumindest die Kosten deutlich zu senken und zusätzlich eine Ratenzahlung auszuhandeln.

5. 1-mal-1 bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung beachten!

4. Gleich nach Erhalt anwaltlichen Rat einholen!

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Gerne helfe auch ich Ihnen weiter. Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch. Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, stellt dieses kein Problem dar. Meine Kanzlei ist seit Jahren bundesweit tätig.

Schreiben Sie mich auch gerne per E-Mail an und übermitteln Sie mir gerne das Abmahnschreiben per E-Mail. Anschließend können wir gerne Ihren persönlichen Fall besprechen.

Gerne helfe ich Ihnen zum günstigen Pauschalpreis. Fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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